# Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)

Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 600.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung, Sonstiges |
| Frist | Modul 2 (Akzeleratoren) und Modul 3 (Startups) laufend vor Vorhabensbeginn, der Förderaufruf zu Modul 1 vom 13. Juni 2025 ist ausgelaufen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Akzelerator seit mindestens 12 Monaten operativ tätig
- Mindestens fünf betreute Startups nachweisen
- Startups dürfen höchstens drei Jahre alt sein
- Förderzeitraum maximal 36 Monate
- Antrag über das digitale Förderportal vor Vorhabensbeginn
- Keine Doppelförderung derselben Ausgaben

## Kombinierbarkeit

Doppelförderung mit Programmen für dieselben Ausgaben ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) beantragen?

Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) richtet sich an Unternehmen und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Akzelerator seit mindestens 12 Monaten operativ tätig

### Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 600.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) beantragen?

Modul 2 (Akzeleratoren) und Modul 3 (Startups) laufend vor Vorhabensbeginn, der Förderaufruf zu Modul 1 vom 13. Juni 2025 ist ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027) mit anderen Förderungen kombinieren?

Doppelförderung mit Programmen für dieselben Ausgaben ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-akzeleratoren-efre2021-2027
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-akzeleratoren-efre-2021-bis-2027-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-akzeleratoren-efre-2021-bis-2027-saechsische-aufbaubank-foerderbank-sab
