# Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)

Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger im DLR |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Forschung, Digitalisierung |
| Frist | Derzeit liegen keine offenen Bekanntmachungen vor. Geltungsdauer des Rahmenprogramms bis 30.12.2030. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, öffentliche Einrichtungen und Verbände
- Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe, Projektvorschlag beim jeweils beauftragten Projektträger
- Nicht gefördert werden Grundlagenforschung, Infrastrukturmaßnahmen und Neuentwicklungen innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung desselben Vorhabens

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) beantragen?

Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, öffentliche Einrichtungen und Verbände

### Wie viel Geld gibt es bei Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) beantragen?

Derzeit liegen keine offenen Bekanntmachungen vor. Geltungsdauer des Rahmenprogramms bis 30.12.2030. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung desselben Vorhabens Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15074/entwicklung-digitaler-technologien-2022-bis-2026-rahmenprogramm.html
- Antragstellung: https://projekttraeger.dlr.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/entwicklung-digitaler-technologien-2022-bis-2026-rahmenprogramm-bundesministerium-fuer-wir
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/entwicklung-digitaler-technologien-2022-bis-2026-rahmenprogramm-bundesministerium-fuer-wir
