# Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 180.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau, Sanierung, Energie, Familie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz
- Selbstnutzung der geförderten Wohnung
- Bauort beziehungsweise Kaufobjekt in Niedersachsen
- Antrag bei der oertlichen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde)
- Bei klimagerechter Modernisierung Verbesserung um mindestens zwei Effizienzklassen

## Kombinierbarkeit

Antragstellung und Abstimmung über die oertliche Wohnraumförderstelle; Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln nur im Rahmen der Förderbestimmungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) beantragen?

Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz

### Wie viel Geld gibt es bei Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)?

Der Höchstbetrag beträgt 180.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) mit anderen Förderungen kombinieren?

Antragstellung und Abstimmung über die oertliche Wohnraumförderstelle; Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln nur im Rahmen der Förderbestimmungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eigentumsfoerderung-selbst-genutztes-wohneigentum-nbank-investitions-und-foerderbank-niede
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eigentumsfoerderung-selbst-genutztes-wohneigentum-nbank-investitions-und-foerderbank-niede
