# Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI

Beschäftigte zugelassener Pflegeeinrichtungen erhielten 2022 eine einmalige steuerfreie Sonderleistung. Sie betrug 550 Euro für Beschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung, 370 Euro für weitere pflegenahe Tätigkeiten, 330 Euro für Auszubildende, 190 Euro für alle übrigen Beschäftigten und 60 Euro für Freiwilligendienstleistende. Bemessungszeitraum war der 1. November 2020 bis 30. Juni 2022. Die Auszahlung musste spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen, seitdem ist das Programm ausgelaufen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen über die zugelassenen Pflegeeinrichtungen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 550 Euro |
| Mindestbetrag | 60 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Personal, Sozialleistung |
| Frist | Auszahlung war bis 31. Dezember 2022 vorgeschrieben |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Tätigkeit von mindestens drei Monaten im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022
- Beschäftigung in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung am 30. Juni 2022
- Auszahlung durch die Pflegeeinrichtung oder den Arbeitgeber
- Anteilige Zahlung bei Teilzeitbeschäftigung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI beantragen?

Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI richtet sich an Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Tätigkeit von mindestens drei Monaten im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022

### Wie viel Geld gibt es bei Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI?

Der Höchstbetrag beträgt 550 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI beantragen?

Auszahlung war bis 31. Dezember 2022 vorgeschrieben Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__150a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__150a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/corona-pflegebonus-nach-paragraf-150a-sgb-xi-pflegekassen-ueber-die-zugelassenen-pflegeein
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/corona-pflegebonus-nach-paragraf-150a-sgb-xi-pflegekassen-ueber-die-zugelassenen-pflegeein
