# Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein

Zinsloses Darlehen als Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten. Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten, Rechts- und Steuerberatung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Scheitert das Projekt, entfällt in der Regel die Rückzahlung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein / IB.SH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 200.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Energie, Photovoltaik, Natur und Umwelt |
| Frist | Keine feste Frist, laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten
- Natürliche Personen müssen die Stimmenmehrheit halten
- Erstwohnsitz der Personen im Projektgebiet
- Antragstellung vor Projektbeginn

## Kombinierbarkeit

Anschließende Investitionsfinanzierung über IB.SH oder KfW möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein beantragen?

Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten

### Wie viel Geld gibt es bei Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein beantragen?

Keine feste Frist, laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein mit anderen Förderungen kombinieren?

Anschließende Investitionsfinanzierung über IB.SH oder KfW möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/buergerenergiefonds/
- Antragstellung: https://www.ib-sh.de/produkt/buergerenergiefonds/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-schleswig-holstein-land-schleswig-holstein-ib-sh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-schleswig-holstein-land-schleswig-holstein-ib-sh
