Sozialleistung · Gesundheit und Pflege
Pflegegrad beantragen
Mit einem Pflegegrad gibt es Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel Pflegegeld oder einen Pflegedienst. Wir helfen, Antrag und Begutachtung gut vorzubereiten, und prüfen die Angaben vorher.
Stand 02.10.20265 Quellen5 Prüfregeln
01Eckdaten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie sitzt bei ihrer Krankenkasse.
- Einreichung
- Per PostPersönlich vor Ort
- Wer reicht ein
- Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
- Kosten
- Keine. Für Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
- Dauer
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro.
- Fristen
- Leistungen gibt es ab der Antragstellung. Wer erst später beantragt, bekommt sie ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Frist zu wahren.
- Kennung für Agenten
pflegegrad
02Ablauf
So läuft der Antrag, Schritt für Schritt
- Schritt 01
Antrag stellen
Melde dich bei der Pflegekasse, auch ein Anruf reicht. Den Antrag können auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte stellen, wenn sie bevollmächtigt sind.
- Schritt 02
Beratung nutzen
Du hast Anspruch auf Pflegeberatung. Einen Termin bekommst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag.
- Schritt 03
Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter schätzt ein, wie selbständig die Person ist. Halte Beispiele aus dem Alltag für Mobilität, Denken, Verhalten, Selbstversorgung, Therapie und Tagesgestaltung bereit.
- Schritt 04
Prüfen lassen
Wir prüfen, ob die Angaben vollständig sind und zum Anliegen passen.
- Schritt 05
Bescheid abwarten
Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen. Wir prüfen und bereiten alles bis zur Unterschrift vor. Einreichen tust du selbst. Wir sagen keine Bewilligung zu und beraten nicht rechtlich.
03Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst du
Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.
Vollmacht der pflegebedürftigen Person
OptionalNötig: wenn jemand anderes den Antrag stellt
Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026
04Was wir prüfen
5 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht
Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.
Bei jeder Prüfung
- Alle 5 Pflichtangaben von 30 Feldern sind ausgefüllt.
- Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
- Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.
Fehler1
Über Pflegegrad 5 gibt es keine Höherstufung.
§ 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
Warnungen3
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Ein späterer Antragsmonat kostet Geld.
§ 33 SGB XI: LeistungsvoraussetzungenBei einer Höherstufung ist der bisherige Pflegegrad angegeben.
§ 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der PflegebedürftigkeitStellt jemand anderes den Antrag, liegt eine Vollmacht vor.
Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026
Hinweise1
Mindestens ein Lebensbereich der Begutachtung ist beschrieben.
05Sofort-Prüfung
Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto
Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.
Noch nicht geprüft
0/5 Pflicht · ausgefüllt
In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.
06Häufige Fragen
Fragen zu: Pflegegrad
Wie stelle ich den Antrag?
Bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört, auch telefonisch. Den Antrag können auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026Ab wann gibt es Leistungen?
Ab der Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Wer später beantragt, bekommt Leistungen ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht.
§ 33 SGB XI: LeistungsvoraussetzungenWie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die gesetzliche Frist beträgt 25 Arbeitstage. Überschreitet die Pflegekasse sie, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro.
Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026Wer begutachtet?
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter.
Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026Welche Pflegegrade gibt es?
Fünf. Sie richten sich nach den Gesamtpunkten der Begutachtung, von Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten bis Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
§ 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit07Quellen
Woher wir das wissen
Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
- [01]§ 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [02]§ 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [03]Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026
bundesgesundheitsministerium.de · abgerufen am 02.10.2026
- [04]§ 64 SGB X: Kostenfreiheit
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [05]§ 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
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