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Sozialleistung · Gesundheit und Pflege

Pflegegrad beantragen

Mit einem Pflegegrad gibt es Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel Pflegegeld oder einen Pflegedienst. Wir helfen, Antrag und Begutachtung gut vorzubereiten, und prüfen die Angaben vorher.

Stand 02.10.20265 Quellen5 Prüfregeln

Zwei Hände halten ein rotes HerzSozialleistungpflegegrad
Abb. — Zwei Hände halten ein rotes Herz

01Eckdaten

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie sitzt bei ihrer Krankenkasse.
Einreichung
Per PostPersönlich vor Ort
Wer reicht ein
Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
Kosten
Keine. Für Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
Dauer
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro.
Fristen
Leistungen gibt es ab der Antragstellung. Wer erst später beantragt, bekommt sie ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Frist zu wahren.
Kennung für Agenten
pflegegrad

02Ablauf

So läuft der Antrag, Schritt für Schritt

  1. Schritt 01

    Antrag stellen

    Melde dich bei der Pflegekasse, auch ein Anruf reicht. Den Antrag können auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte stellen, wenn sie bevollmächtigt sind.

  2. Schritt 02

    Beratung nutzen

    Du hast Anspruch auf Pflegeberatung. Einen Termin bekommst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag.

  3. Schritt 03

    Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter schätzt ein, wie selbständig die Person ist. Halte Beispiele aus dem Alltag für Mobilität, Denken, Verhalten, Selbstversorgung, Therapie und Tagesgestaltung bereit.

  4. Schritt 04

    Prüfen lassen

    Wir prüfen, ob die Angaben vollständig sind und zum Anliegen passen.

  5. Schritt 05

    Bescheid abwarten

    Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen. Wir prüfen und bereiten alles bis zur Unterschrift vor. Einreichen tust du selbst. Wir sagen keine Bewilligung zu und beraten nicht rechtlich.

03Unterlagen

Diese Unterlagen brauchst du

Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.

04Was wir prüfen

5 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht

Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.

Bei jeder Prüfung

  • Alle 5 Pflichtangaben von 30 Feldern sind ausgefüllt.
  • Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
  • Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.

Fehler1

Warnungen3

Hinweise1

  • Mindestens ein Lebensbereich der Begutachtung ist beschrieben.

05Sofort-Prüfung

Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto

Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.

01Antrag und Person
Steht auf der Versichertenkarte.
Leer lassen heißt: heute. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat des Antrags.
Angehörige, Betreuerin oder Bevollmächtigter. Zum Termin sollte jemand dabei sein.

Worum geht esPflicht

Bisheriger Pflegegrad

Nur bei einem Antrag auf Höherstufung.
02Mobilität

Erstes von sechs Modulen des Begutachtungsinstruments. Beschreibe, was ohne fremde Hilfe noch geht und was nicht.

Was fällt bei der Bewegung schwer

Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Haltegriffe, Treppenlift.
Gutachter fragen nach Beispielen, nicht nach Diagnosen. Schreib auf, was an einem normalen Tag passiert.
03Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Was fällt beim Denken und Verstehen schwer

04Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Was kommt vor

Die Häufigkeit zählt bei der Bewertung. Zum Beispiel: mehrmals pro Woche, jede Nacht.
05Selbstversorgung

Wobei ist Hilfe nötig

Eine ehrliche Schätzung genügt. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen macht die Angabe belastbar.
06Umgang mit Krankheit und Therapie

Was gehört zum Alltag

07Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Was gelingt nicht mehr allein

08Umfeld und Unterlagen

Wie wird gewohnt

Angehörige, Nachbarn, ambulanter Dienst. Nenne auch den Umfang.

Ein ambulanter Pflegedienst ist beteiligt

Ein Pflegetagebuch wurde geführt

Zwei Wochen genügen. Es ist das stärkste Mittel gegen ein Gutachten, das einen guten Tag festhält statt den Alltag.
Unterlagen, die du schon hast
09

Hochladen musst du hier nichts. Hak an, was schon bereitliegt, dann zählt es für die Vollständigkeit.

Deine Angaben gehen nur für die Prüfung an unseren Server und werden dort nicht gespeichert. In deinem Browser bleiben sie, bis du diesen Tab schließt.

Prüfbogenpflegegrad

Noch nicht geprüft

0/5 Pflicht · ausgefüllt

Akte anlegen und weitermachen

In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.

06Häufige Fragen

Fragen zu: Pflegegrad

Wie stelle ich den Antrag?

Bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört, auch telefonisch. Den Antrag können auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.

Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026

Ab wann gibt es Leistungen?

Ab der Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Wer später beantragt, bekommt Leistungen ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht.

§ 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die gesetzliche Frist beträgt 25 Arbeitstage. Überschreitet die Pflegekasse sie, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro.

Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026

Wer begutachtet?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter.

Bundesministerium für Gesundheit: Antragsverfahren für Pflegeleistungen, Stand 14.09.2026

Welche Pflegegrade gibt es?

Fünf. Sie richten sich nach den Gesamtpunkten der Begutachtung, von Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten bis Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.

§ 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit

07Quellen

Woher wir das wissen

Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

  1. [01]
    § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  2. [02]
    § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  3. [03]
  4. [04]
    § 64 SGB X: Kostenfreiheit

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  5. [05]
    § 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026