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Sozialleistung · Familie

Kinderzuschlag beantragen

Der Kinderzuschlag gibt Familien mit kleinem Einkommen bis zu 297 Euro im Monat je Kind zusätzlich zum Kindergeld. Wir prüfen vorher Einkommen, Fristen und Unterlagen.

Stand 02.10.20268 Quellen13 Prüfregeln

Erwachsener und Kind an der Hand neben Münzen mit PlusSozialleistungkinderzuschlag
Abb. — Erwachsener und Kind an der Hand neben Münzen mit Plus

01Eckdaten

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Einreichung
OnlinePer Post
Wer reicht ein
Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
Kosten
Keine. Für Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
Fristen
Kinderzuschlag gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, rückwirkend wird nichts gezahlt. Bewilligt wird jeweils für sechs Monate, danach ist ein neuer Antrag nötig. Stellst du ihn noch während des laufenden Zeitraums, beginnt der neue im Anschluss.
Portal der Stelle
arbeitsagentur.de
Kennung für Agenten
kinderzuschlag

02Ablauf

So läuft der Antrag, Schritt für Schritt

  1. Schritt 01

    Anspruch grob prüfen

    Euer Bruttoeinkommen muss mindestens 900 Euro als Paar oder 600 Euro als Alleinerziehende betragen. Den Antrag stellt der Elternteil, der das Kindergeld bekommt.

  2. Schritt 02

    Einkommen der letzten sechs Monate sammeln

    Für den ersten Antrag zählen Einnahmen und Ausgaben der sechs Monate vor dem Antragsmonat. Dazu kommen Nachweise über Wohnkosten und Vermögen.

  3. Schritt 03

    Antrag mit Anlagen ausfüllen

    Zum Antrag gehören die Anlage für dich und deine Partnerin oder deinen Partner und für jedes Kind unter 25 im Haushalt eine Anlage Kind.

  4. Schritt 04

    Prüfen lassen

    Wir prüfen Angaben, Fristen und Nachweise auf Lücken und Widersprüche.

  5. Schritt 05

    Noch im selben Monat einreichen

    Online mit Nachweisen zum Hochladen oder auf Papier per Post. Fehlende Nachweise kannst du nachreichen, verlorene Monate nicht. Wir prüfen und bereiten alles bis zur Unterschrift vor. Einreichen tust du selbst. Wir sagen keine Bewilligung zu und beraten nicht rechtlich.

03Unterlagen

Diese Unterlagen brauchst du

Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.

04Was wir prüfen

13 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht

Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.

Bei jeder Prüfung

  • Alle 10 Pflichtangaben von 21 Feldern sind ausgefüllt.
  • Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
  • Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.

Fehler1

Warnungen8

Hinweise4

05Sofort-Prüfung

Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto

Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.

01Antragstellende Person

Ich bekomme für die Kinder das KindergeldPflicht

Den Kinderzuschlag beantragt der Elternteil, der das Kindergeld bekommt.

StaatsangehörigkeitPflicht

Ich bin alleinerziehendPflicht

02Partnerin oder Partner im Haushalt

Gemeint ist die Person, mit der du zusammenlebst und den Lebensunterhalt bestreitest, verheiratet oder nicht.

Nur wenn sie oder er für eigene Kinder im Haushalt Kindergeld bekommt.
03Kinder
Ein Kind pro Zeile. Für jedes Kind gehört eine Anlage Kind zum Antrag.
04Einkommen
Durchschnitt der sechs Monate vor dem Antragsmonat.

Wir bekommen zurzeit Grundsicherungsgeld

Wir bekommen zurzeit Wohngeld

05Wohnen

Wie wohnt ihrPflicht

Nettokaltmiete ohne Neben- und Heizkosten.
Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser.
Getrennt angeben. Heizkosten werden im Wohngeld anders behandelt als kalte Nebenkosten.
06Vermögen

Gemeint ist das Vermögen aller Personen im Haushalt, zum Beispiel Konten, Wertpapiere, Bausparverträge oder ein Auto mit einem Verkaufswert über 15.000 Euro.

07Auszahlung
Leer lassen heißt: heute. Daraus ergibt sich der Zeitraum für deine Einkommensnachweise.
Unterlagen, die du schon hast
08

Hochladen musst du hier nichts. Hak an, was schon bereitliegt, dann zählt es für die Vollständigkeit.

Deine Angaben gehen nur für die Prüfung an unseren Server und werden dort nicht gespeichert. In deinem Browser bleiben sie, bis du diesen Tab schließt.

Prüfbogenkinderzuschlag

Noch nicht geprüft

0/10 Pflicht · ausgefüllt

Akte anlegen und weitermachen

In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.

06Häufige Fragen

Fragen zu: Kinderzuschlag

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Eltern, die genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht. Das Bruttoeinkommen muss mindestens 900 Euro bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen.

Familienkasse: Hinweise zum Kinderzuschlag (KiZ 1-H), Stand Juli 2026

Gibt es Kinderzuschlag rückwirkend?

Nein. Er wird erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, jeweils für sechs Monate. Danach stellst du einen neuen Antrag.

Familienkasse: Hinweise zum Kinderzuschlag (KiZ 1-H), Stand Juli 2026

Welches Einkommen zählt?

Beim ersten Antrag die Einnahmen und Ausgaben der sechs Monate vor dem Antragsmonat. Wer im Juni beantragt, weist also Dezember bis Mai nach.

Familienkasse: Hinweise zum Kinderzuschlag (KiZ 1-H), Stand Juli 2026

07Quellen

Woher wir das wissen

Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

  1. [01]
    § 6a BKGG: Kinderzuschlag

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  2. [02]
    § 9 BKGG: Antrag

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  3. [03]
    Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag, Anspruch, Höhe, Dauer

    arbeitsagentur.de · abgerufen am 02.10.2026

  4. [04]
  5. [05]
    Bundesagentur für Arbeit: eServices der Familienkasse

    arbeitsagentur.de · abgerufen am 02.10.2026

  6. [06]
    § 68 SGB I: Besondere Teile dieses Gesetzbuches

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  7. [07]
    § 64 SGB X: Kostenfreiheit

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  8. [08]
    § 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

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