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Pflegegrad: Angaben und Beobachtungen für die Begutachtung

Der Gutachter sieht nur einen Vormittag. Wer vorher notiert, was im Alltag wirklich nicht mehr allein geht, bekommt ein Gutachten, das zur Lage passt.

Wir stellen keinen Antrag und wir vergeben keinen Pflegegrad. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens fest. Diese Seite bereitet nur den Termin vor.

Zuständig ist: Die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch den beauftragten Dienst.

Für wen
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst.
Dauer
etwa 30 Minuten
Preis
kostenlos, ohne Konto

Fortschritt

0 Prozent ausgefüllt0 von 5 Pflichtangaben

Speichert automatisch
01

Antrag und Person

Steht auf der Versichertenkarte.

Worum geht esPflicht

Leistungen werden in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt zunächst.

Angehörige, Betreuerin oder Bevollmächtigter. Zum Termin sollte jemand dabei sein.

02

Mobilität

Erstes von sechs Modulen des Begutachtungsinstruments. Beschreibe, was ohne fremde Hilfe noch geht und was nicht.

Was fällt bei der Bewegung schwer

Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Haltegriffe, Treppenlift.

Gutachter fragen nach Beispielen, nicht nach Diagnosen. Schreib auf, was an einem normalen Tag passiert.

03

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Was fällt beim Denken und Verstehen schwer
04

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Was kommt vor

Die Häufigkeit zählt bei der Bewertung. Zum Beispiel: mehrmals pro Woche, jede Nacht.

05

Selbstversorgung

Wobei ist Hilfe nötig

Eine ehrliche Schätzung genügt. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen macht die Angabe belastbar.

06

Umgang mit Krankheit und Therapie

Was gehört zum Alltag
07

Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Was gelingt nicht mehr allein
08

Umfeld und Unterlagen

Wie wird gewohnt

Angehörige, Nachbarn, ambulanter Dienst. Nenne auch den Umfang.

Ein ambulanter Pflegedienst ist beteiligt
Ein Pflegetagebuch wurde geführt

Zwei Wochen genügen. Es ist das stärkste Mittel gegen ein Gutachten, das einen guten Tag festhält statt den Alltag.

Was liegt zum Termin bereit

Es gibt hier keinen Absenden-Knopf, und das ist Absicht. Antragio übermittelt nichts an Behörden oder Fördergeber. Du nimmst das fertige Dokument und reichst es selbst ein.

Vorschau

So sieht dein Dokument aus. Es wächst mit, während du tippst.

Pflegegrad: Angaben und Beobachtungen für die Begutachtung

Zuständig: Die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch den beauftragten Dienst.

Noch nichts ausgefüllt. Sobald du links etwas einträgst, steht es hier.

Antrag und Person

Name der pflegebedürftigen Person
noch offen
Geburtsdatum
noch offen
Anschrift
noch offen
Name der Pflegekasse
noch offen
Worum geht es
noch offen

Antragio reicht nichts ein und übermittelt nichts an Behörden. Du gibst das Dokument selbst ab.

Dokument mitnehmen

Beides ist kostenlos und funktioniert auch ohne Konto. Offene Pflichtangaben stehen im Dokument als offen, damit du sie nicht übersiehst.

Noch offen: 5 Pflichtangaben.

Bevor du abgibst

  • Den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest, nicht wir und nicht der Gutachter allein. Wir sagen dir kein Ergebnis voraus.
  • Beschreibe den schlechten Tag, nicht den besten. Der Termin dauert oft nur eine Stunde, und viele Menschen strengen sich dabei unbewusst besonders an.
  • Sorge dafür, dass beim Termin jemand dabei ist, der den Alltag kennt. Das ist erlaubt und hilft.
  • Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Quellen

Die Fragen in diesem Formular stammen aus den Angaben der zuständigen Stellen. Prüf im Zweifel dort nach, verbindlich ist immer die dortige Fassung.

  • Medizinischer Dienst Bund: Das Begutachtungsinstrument

    Beschreibt die sechs Module, nach denen begutachtet wird.

    https://www.md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html

  • § 14 und § 15 SGB XI

    Definition der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zu den Pflegegraden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html

  • § 18 SGB XI

    Regelt Verfahren und Fristen der Begutachtung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html

Häufige Fragen

Wer ist für Pflegegrad zuständig?

Die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch den beauftragten Dienst.

Stellt Antragio den Antrag für mich?

Wir stellen keinen Antrag und wir vergeben keinen Pflegegrad. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens fest. Diese Seite bereitet nur den Termin vor. Eine Bewilligung sagen wir nicht zu, darüber entscheidet allein die zuständige Stelle.

Was kostet das Formular?

Nichts. Das Ausfüllen, die Vorschau und der Download als PDF sind kostenlos. Ein Konto brauchst du nicht.

Wie lange dauert das Ausfüllen?

Etwa 30 Minuten, wenn die Unterlagen bereitliegen. 5 Angaben sind als Pflicht markiert, alles andere ist freiwillig. Der Entwurf wird automatisch gespeichert, du kannst jederzeit unterbrechen.

Antragio ist eine Recherche- und Ausfüllhilfe und leistet keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Wir reichen nichts im Namen von Nutzerinnen und Nutzern ein und sagen keine Bewilligung zu. Angaben zu Voraussetzungen und Verfahren stammen aus den genannten Quellen und können sich ändern. Alle Formulare