Sozialleistung · Familie
Elterngeld beantragen
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn du nach der Geburt dein Kind selbst betreust. Wir prüfen vorher, ob Fristen, Lebensmonate und Unterlagen zusammenpassen.
Stand 02.10.202613 Quellen16 Prüfregeln
01Eckdaten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Die Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Welche Stelle das ist, legt jedes Land selbst fest, maßgeblich ist der Wohnsitz des Kindes.
- Einreichung
- Per Post
- Wer reicht ein
- Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
- Kosten
- Keine. Für Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
- Fristen
- Der Antrag geht erst nach der Geburt. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Wer bis zum Ende des vierten Lebensmonats beantragt, bekommt Elterngeld ab Geburt.
- Kennung für Agenten
elterngeld
02Ablauf
So läuft der Antrag, Schritt für Schritt
- Schritt 01
Bezug planen
Legt fest, wer in welchen Lebensmonaten Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommt. Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus bis zum 32.
- Schritt 02
Unterlagen sammeln
Du brauchst die Geburtsurkunde und Nachweise über dein Einkommen vor der Geburt, als Angestellte oder Angestellter die Abrechnungen der zwölf Monate vor Mutterschutz oder Geburt, als Selbständige oder Selbständiger den letzten Steuerbescheid.
- Schritt 03
Antrag ausfüllen
In zehn Ländern hilft ElterngeldDigital beim Ausfüllen. Den fertigen Antrag druckst du aus, unterschreibst ihn und schickst ihn per Post an die Elterngeldstelle. In den übrigen Ländern fragst du dort nach dem Antragsweg.
- Schritt 04
Zweite Unterschrift
Der andere Elternteil unterschreibt mit und bestätigt damit, dass er den Antrag kennt. Das entfällt, wenn du allein sorgeberechtigt bist oder Elterngeld nach § 4c BEEG allein beziehst.
- Schritt 05
Prüfen lassen und einreichen
Lass die Akte von uns prüfen und schick den Antrag dann an deine Elterngeldstelle, spätestens bis zum Ende des vierten Lebensmonats. Wir prüfen und bereiten alles bis zur Unterschrift vor. Einreichen tust du selbst. Wir sagen keine Bewilligung zu und beraten nicht rechtlich.
03Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst du
Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.
- Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Geburtsurkunde des Kindes
Pflicht Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
OptionalNötig: bei Einkommen aus einer Anstellung vor der Geburt
Die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei Vätern die zwölf Monate vor der Geburt.
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?Letzter Einkommensteuerbescheid
OptionalNötig: bei Einkommen aus selbständiger Arbeit vor der Geburt
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
OptionalNötig: wenn du Mutterschaftsgeld bekommst
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
OptionalNötig: wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
04Was wir prüfen
16 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht
Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.
Bei jeder Prüfung
- Alle 12 Pflichtangaben von 21 Feldern sind ausgefüllt.
- Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
- Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.
Fehler7
Der Antrag geht erst nach der Geburt ein.
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?Die Lebensmonate sind lesbar angegeben.
Der Antrag nennt die Lebensmonate für Basiselterngeld oder ElterngeldPlus.
§ 7 BEEG: AntragstellungBasiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat.
§ 4 BEEG: Bezugsdauer, AnspruchsumfangElterngeldPlus nur bis zum 32. Lebensmonat.
§ 4 BEEG: Bezugsdauer, AnspruchsumfangBei Einkommen aus einer Anstellung liegen die Abrechnungen vor.
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?Bei selbständiger Arbeit liegt der letzte Steuerbescheid vor.
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Warnungen9
Rückwirkend wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat des Antrags gezahlt.
§ 7 BEEG: AntragstellungEin Lebensmonat ist entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus.
§ 7 BEEG: AntragstellungWährend des Bezugs höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.
§ 1 BEEG: BerechtigteZu versteuerndes Einkommen vor der Geburt unter der Grenze (175.000 Euro bei Geburt ab 01.04.2025, 200.000 Euro bei Geburt vom 01.04.2024 bis 31.03.2025).
§ 1 BEEG: BerechtigteWohnsitz in Deutschland, Kind im Haushalt, eigene Betreuung.
§ 1 BEEG: BerechtigteDer andere Elternteil ist genannt, wenn er mit unterschreiben muss.
§ 7 BEEG: AntragstellungDer andere Elternteil unterschreibt mit, außer bei alleinigem Sorgerecht oder Alleinbezug nach § 4c BEEG.
§ 7 BEEG: AntragstellungBei Mutterschaftsgeld liegt die Bescheinigung der Krankenkasse vor.
§ 3 BEEG: Anrechnung von anderen EinnahmenBei einem Arbeitgeberzuschuss liegt dessen Bescheinigung vor.
§ 3 BEEG: Anrechnung von anderen Einnahmen
05Sofort-Prüfung
Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto
Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.
Noch nicht geprüft
0/12 Pflicht · ausgefüllt
In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.
06Häufige Fragen
Fragen zu: Elterngeld
Ab wann kann ich Elterngeld beantragen?
Erst nach der Geburt. Stell den Antrag möglichst in den ersten drei Lebensmonaten, denn rückwirkend wird höchstens für drei Lebensmonate gezahlt.
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?Wie hoch ist das Elterngeld?
In der Regel 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei Einkommen über 1.200 Euro sinkt der Satz bis auf 65 Prozent, unter 1.000 Euro steigt er. Den Betrag berechnet die Elterngeldstelle.
§ 2 BEEG: Höhe des ElterngeldesWie lange gibt es Elterngeld?
Basiselterngeld bis zum Ende des 14. Lebensmonats. Zusammen haben Eltern Anspruch auf zwölf Monatsbeträge, mit zwei Partnermonaten auf vierzehn. ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat laufen.
§ 4 BEEG: Bezugsdauer, AnspruchsumfangGibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Für Kinder, die ab dem 01.04.2025 geboren sind, entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Bei zwei berechtigten Elternteilen zählt die Summe.
§ 1 BEEG: BerechtigteMuss der andere Elternteil unterschreiben?
Ja, er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Antrag kennt. Das entfällt, wenn du allein sorgeberechtigt bist oder nach § 4c BEEG allein beziehst, etwa als Alleinerziehende oder Alleinerziehender.
§ 7 BEEG: Antragstellung07Quellen
Woher wir das wissen
Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
- [01]§ 1 BEEG: Berechtigte
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [02]§ 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [03]§ 3 BEEG: Anrechnung von anderen Einnahmen
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [04]§ 4 BEEG: Bezugsdauer, Anspruchsumfang
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [05]§ 4c BEEG: Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [06]§ 7 BEEG: Antragstellung
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [07]§ 12 BEEG: Zuständigkeit
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [08]§ 28 BEEG: Übergangsvorschrift
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [09]Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
familienportal.de · abgerufen am 02.10.2026
- [10]Familienportal des Bundes: ElterngeldDigital
familienportal.de · abgerufen am 02.10.2026
- [11]§ 68 SGB I: Besondere Teile dieses Gesetzbuches
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [12]§ 64 SGB X: Kostenfreiheit
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [13]§ 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
Passende Programme in unserer Datenbank
- Elterngeld, ElterngeldPlus und PartnerschaftsbonusBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeldstellen der Länder
- BasiselterngeldElterngeldstelle des Bundeslandes
- ElterngeldPlusElterngeldstelle des Bundeslandes
- Partnerschaftsbonus beim ElterngeldElterngeldstelle des Bundeslandes
- Elterngeld Baden-WürttembergL-Bank
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