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Sozialleistung · Wohnen und Miete

Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder, als Lastenzuschuss, zu den Kosten im selbst bewohnten Eigentum. Wir prüfen vorher Haushalt, Wohnkosten, Fristen und Unterlagen.

Stand 02.10.202610 Quellen12 Prüfregeln

Haus mit großer GoldmünzeSozialleistungwohngeld
Abb. — Haus mit großer Goldmünze

01Eckdaten

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Die Wohngeldbehörde deiner Gemeinde, Stadt, deines Amts oder Landkreises.
Einreichung
OnlinePer Post
Wer reicht ein
Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
Kosten
Keine. Für Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
Fristen
Wohngeld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht, in der Regel für zwölf Monate. Einen Weiterleistungsantrag stellst du vor Ablauf, frühestens zählt er zwei Monate vorher.
Kennung für Agenten
wohngeld

02Ablauf

So läuft der Antrag, Schritt für Schritt

  1. Schritt 01

    Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

    Wer zur Miete wohnt, beantragt den Mietzuschuss. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung mit höchstens zwei Wohnungen lebt, beantragt den Lastenzuschuss.

  2. Schritt 02

    Ausschluss prüfen

    Bekommt jemand im Haushalt Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder andere Leistungen, in denen die Wohnkosten schon stecken, gibt es in der Regel kein Wohngeld.

  3. Schritt 03

    Haushalt, Wohnkosten und Einkommen erfassen

    Gefragt sind alle Haushaltsmitglieder, Miete oder Belastung und das Einkommen aller im Haushalt.

  4. Schritt 04

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag und Nachweise über die Mietzahlungen oder beim Lastenzuschuss Grundbuchauszug, Darlehensverträge und Belege der laufenden Kosten, dazu Einkommensnachweise.

  5. Schritt 05

    Prüfen lassen und einreichen

    Viele Länder bieten einen Online-Antrag, sonst gibt es die Formulare bei der Wohngeldbehörde. Reich lieber früh und unvollständig ein als spät, denn gezahlt wird erst ab dem Antragsmonat. Wir prüfen und bereiten alles bis zur Unterschrift vor. Einreichen tust du selbst. Wir sagen keine Bewilligung zu und beraten nicht rechtlich.

03Unterlagen

Diese Unterlagen brauchst du

Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.

04Was wir prüfen

12 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht

Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.

Bei jeder Prüfung

  • Alle 11 Pflichtangaben von 30 Feldern sind ausgefüllt.
  • Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
  • Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.

Fehler5

Warnungen6

Hinweise1

  • Anzahl der Personen und Personenliste passen zusammen.

05Sofort-Prüfung

Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto

Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.

01Antragstellende Person
Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit fragt die Stelle zusätzlich den Aufenthaltstitel ab.

Was beantragst duPflicht

Ich bekomme schon Wohngeld und beantrage die WeiterleistungPflicht

Nur bei einer Weiterleistung. Sie steht auf deinem letzten Bescheid.
Nur bei einer Weiterleistung. Steht auf deinem letzten Bescheid.
Leer lassen heißt: heute.
02Haushalt

Zum Haushalt zählen alle Personen, die dauerhaft mit dir zusammen wohnen und wirtschaften. Wer dazugehört, regelt das Wohngeldgesetz.

Eine Person pro Zeile: Name, Geburtsdatum, Verhältnis zu dir, zum Beispiel Kind oder Partnerin.

Im Haushalt lebt eine Person mit anerkannter Schwerbehinderung

Kann sich auf die Berechnung auswirken. Der Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis.

Im Haushalt lebt eine pflegebedürftige Person

03Wohnung und Kosten

Alle Werte stehen im Mietvertrag und in der letzten Betriebskostenabrechnung.

Steht meist im Mietvertrag. Die Wohngeldstelle braucht es für die Mietenstufe.
Nettokaltmiete ohne Neben- und Heizkosten. Nur beim Mietzuschuss.
Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser.
Getrennt angeben. Heizkosten werden im Wohngeld anders behandelt als kalte Nebenkosten.

Ein Teil der Wohnung ist untervermietet

Nur beim Mietzuschuss.

Die Vermieterbescheinigung ist ausgefüllt

Die meisten Wohngeldstellen legen dem Antrag ein eigenes Formular für den Vermieter bei. Frag früh danach, das dauert oft am längsten.
Nur beim Lastenzuschuss. Steht in deinen Darlehensverträgen. Pauschalen für Instandhaltung und Betriebskosten setzt die Wohngeldbehörde selbst an.
04Einkommen und Vermögen

Gefragt ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder. Welche Einnahmen zählen und was abgezogen wird, regelt das Wohngeldgesetz.

Welche Einnahmen gibt es im HaushaltPflicht

Summe aller Haushaltsmitglieder. Die genaue Berechnung macht die Wohngeldstelle.

Welche Nachweise liegen vor

Üblich sind die letzten Verdienstbescheinigungen sowie Bescheide über laufende Leistungen.

Ein Haushaltsmitglied bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung oder eine ähnliche LeistungPflicht

Wichtig: Wer solche Leistungen bezieht, in denen die Unterkunftskosten schon enthalten sind, ist vom Wohngeld in der Regel ausgeschlossen. Kläre das zuerst.

Nennenswertes Vermögen ist vorhanden

Erhebliches Vermögen kann den Anspruch ausschließen. Die Grenze legt die Wohngeldstelle an.
Unterlagen, die du schon hast
05

Hochladen musst du hier nichts. Hak an, was schon bereitliegt, dann zählt es für die Vollständigkeit.

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Prüfbogenwohngeld

Noch nicht geprüft

0/11 Pflicht · ausgefüllt

Akte anlegen und weitermachen

In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.

06Häufige Fragen

Fragen zu: Wohngeld

Ab wann wird Wohngeld gezahlt?

In der Regel vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht. Bewilligt wird meist für zwölf Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld-Plus

Wer bekommt kein Wohngeld?

Wer Leistungen bekommt, bei denen die Unterkunftskosten schon berücksichtigt sind, etwa Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

§ 7 WoGG: Ausschluss vom Wohngeld

Was ist der Lastenzuschuss?

Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst im eigenen Wohnraum mit bis zu zwei Wohnungen leben. Bezuschusst wird die Belastung aus Zins und Tilgung, dazu kommen Pauschalen für Instandhaltung und Betriebskosten sowie die Grundsteuer.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Lastenzuschuss

Wann stelle ich den Weiterleistungsantrag?

Vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums. Geht er früher als zwei Monate vor Ablauf ein, gilt er erst ab dem Ersten des zweiten Monats vor Ablauf als gestellt.

§ 22 WoGG: Wohngeldantrag

07Quellen

Woher wir das wissen

Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

  1. [01]
    § 7 WoGG: Ausschluss vom Wohngeld

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  2. [02]
    § 22 WoGG: Wohngeldantrag

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  3. [03]
    § 25 WoGG: Bewilligungszeitraum

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  4. [04]
  5. [05]
  6. [06]
  7. [07]
    Service Berlin: Wohngeld als Mietzuschuss beantragen

    service.berlin.de · abgerufen am 02.10.2026

  8. [08]
    § 68 SGB I: Besondere Teile dieses Gesetzbuches

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  9. [09]
    § 64 SGB X: Kostenfreiheit

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  10. [10]
    § 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026