Die drei Varianten
Elterngeld gibt es in drei Ausprägungen, die sich kombinieren lassen. Sie unterscheiden sich in Dauer und Höhe, nicht im Grundprinzip: Ersetzt wird ein Anteil des wegfallenden Einkommens, begrenzt durch einen Mindest- und einen Höchstbetrag.
- Basiselterngeld: der volle Monatsbetrag, für eine begrenzte Zahl von Lebensmonaten, verlängerbar, wenn beide Elternteile Monate nehmen
- ElterngeldPlus: etwa der halbe Monatsbetrag, dafür doppelt so viele Monate. Besonders sinnvoll, wenn während des Bezugs in Teilzeit gearbeitet wird
- Partnerschaftsbonus: zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile parallel in einem festgelegten Stundenkorridor arbeiten
Die genaue Zahl der Monate, die Ersatzquote und die Grenzbeträge stehen im Gesetz und werden angepasst. Prüfe sie im Familienportal, bevor du planst.
Der Bemessungszeitraum: hier entscheidet sich die Höhe
Grundlage der Berechnung ist dein Einkommen in einem Zeitraum vor der Geburt, bei Angestellten üblicherweise die zwölf Kalendermonate davor. Bei Selbständigen wird stattdessen regelmäßig auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum abgestellt, was zu ganz anderen Ergebnissen führen kann.
Aus diesem Zeitraum folgen die praktisch wichtigen Punkte: Einmalzahlungen wie Boni bleiben in der Regel außer Betracht. Monate mit Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeit können auf Antrag ausgeklammert werden. Und wer als Angestellte Person die Steuerklasse wechseln will, muss das lange vor der Geburt tun, weil sich die Klasse erst nach einer Wartezeit auf die maßgeblichen Monate auswirkt.
Ob ein Steuerklassenwechsel für dich sinnvoll ist, hängt von der gesamten Familienkonstellation ab und hat auch Nebenwirkungen. Das ist eine steuerliche Frage und gehört in eine Beratung, nicht in diesen Ratgeber.
Arbeiten während des Bezugs
Teilzeit während des Elterngeldbezugs ist erlaubt, bis zu einer festgelegten Wochenstundengrenze. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird aber angerechnet, es mindert also den Zahlbetrag. Genau hier liegt der Unterschied zwischen den Varianten.
Beim Basiselterngeld wird der Zahlbetrag durch das Teilzeiteinkommen unter Umständen stark reduziert, der Monat ist aber verbraucht. ElterngeldPlus ist für diesen Fall gebaut: Der Monatsbetrag ist niedriger, dafür bekommst du doppelt so viele Monate, und die Anrechnung wirkt sich weniger drastisch aus. Wer plant, früh in Teilzeit zurückzukehren, fährt mit ElterngeldPlus in der Regel besser.
Elternzeit ist nicht Elterngeld
Zwei Dinge werden ständig verwechselt. Elterngeld ist die Geldleistung und wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung und wird beim Arbeitgeber angemeldet, mit einer gesetzlichen Anmeldefrist und Schriftform.
Beides muss aufeinander abgestimmt werden, aber die Fristen und Adressaten sind verschieden. Versäumst du die Anmeldefrist der Elternzeit, verschiebt sich dein Freistellungsanspruch, unabhängig davon, was die Elterngeldstelle bewilligt hat. Prüfe außerdem, ob dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag ergänzende Regelungen enthält.
Der Antrag
Zuständig sind die Elterngeldstellen der Länder, die Bezeichnung unterscheidet sich regional. Viele Länder bieten inzwischen einen digitalen Antrag an. Rückwirkend wird nur für eine begrenzte Zahl von Monaten gezahlt, deshalb ist Zügigkeit wichtiger als Perfektion.
- 1Vor der Geburt Varianten durchrechnen, dafür den offiziellen Elterngeldrechner nutzen
- 2Elternzeit fristgerecht und schriftlich beim Arbeitgeber anmelden
- 3Nach der Geburt Geburtsurkunde in der Ausfertigung für Elterngeld anfordern
- 4Antrag stellen, beide Elternteile in einem Antrag erfassen
- 5Einkommensnachweise, Bescheinigung des Arbeitgebers und Angaben zum Mutterschaftsgeld beifügen
- 6Bescheid prüfen, insbesondere Bemessungszeitraum und ausgeklammerte Monate
Wir beantragen kein Elterngeld für dich und berechnen keine verbindlichen Beträge. Verbindlich ist allein der Bescheid deiner Elterngeldstelle.
Sonderfälle, die oft übersehen werden
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag, bei Frühgeburten je nach Zeitpunkt zusätzliche Monate. Geschwisterkinder in einem bestimmten Alter können einen Bonus auslösen. Auch für Selbständige, Studierende, Erwerbslose und Personen ohne vorheriges Einkommen gibt es Regelungen, denn Elterngeld setzt kein vorheriges Erwerbseinkommen voraus.
Ein häufiger Stolperstein ist das Mutterschaftsgeld. Es wird auf das Elterngeld in den betroffenen Lebensmonaten angerechnet, weshalb diese Monate für die Mutter faktisch verbraucht sind. Wer das nicht einplant, verschiebt seine Aufteilung ungewollt. Ebenso wichtig: Elterngeldmonate beziehen sich auf Lebensmonate des Kindes, nicht auf Kalendermonate. Das klingt banal, führt aber regelmäßig zu falschen Anträgen.
Für Haushalte mit hohem gemeinsamem Einkommen besteht eine Obergrenze, oberhalb derer kein Anspruch entsteht. Diese Grenze wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Prüfe sie im Familienportal, bevor du auf Elterngeld planst.