Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.800 Programme gefunden
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Bürgschaftsprogramm der L-Bank
Bürgschaften von zwei bis 15 Millionen Euro als Sicherheit für Bankfinanzierungen mittelständischer Unternehmen. Verbürgt werden Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Verlagerung und Übernahme sowie Betriebsmittel und Avale. Zum Programm gehören die Kombi-Bürgschaft 50, die Allgemeine Bürgschaft und die InvestEU-Bürgschaft.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Baden-Württemberg fördert mit Charge@BW öffentlich zugängliche Ladestationen einschließlich Netzanschluss. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Die Mindestbewilligungssumme liegt bei 5.500 Euro, gefördert werden maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller über die Programmlaufzeit. Der Ladepunkt muss mindestens drei Jahre ab Fertigstellung betrieben und werktags mindestens zwölf Stunden zugänglich sein, der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder aus regenerativer Erzeugung vor Ort stammen. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bezuschusst die Anschaffung und Installation neuer öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind auch Leasing, Miete und Contracting mit anschließendem Betrieb, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen und bei Freizeiteinrichtungen. Die Haelfte der geförderten Ladepunkte darf durchgaengig exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing reserviert werden. Das Programm ist laut L-Bank ab sofort wieder geoeffnet, gefördert wird jetzt ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer ist das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern zuständig.
Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Zuschuss von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt für Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern oder an Freizeiteinrichtungen. Auch Leasing, Miete und Contracting sind förderfähig, bei mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit. Die Bewilligungssumme muss mindestens 5.500 Euro betragen, maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller sind möglich. Das Programm wurde nach einer Unterbrechung wieder geoeffnet, gefördert wird seitdem ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer verweist das Land auf das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser.
Coach2Change Nordrhein-Westfalen
Coach2Change fördert arbeitsplatznahes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage sowie für die Personalfreistellung während des Coachings für maximal drei Beschäftigte. Inhaltlich geht es um Change-Management und Transformationsprozesse. Das Angebot ist auf bestimmte Gebietskulissen begrenzt, nämlich das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Der Antrag wird bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.
D-Ticket JugendBW
Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen in Baden-Württemberg. Es kostet 540 Euro pro Jahr, umgerechnet 45 Euro im Monat, und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und Schuelerinnen und Schueler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Voraussetzung ist Wohnsitz in Baden-Württemberg oder der Besuch einer Schule oder Hochschule im Land. Es ist ein Jahresabo, nach dem ersten Jahr monatlich kuendbar.
Denkmalförderung Niedersachsen
Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.
Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg
Landesprogramm für Eigentümer und Unterhaltspflichtige eingetragener Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für private Antragsteller und bis zu 33,3 Prozent für Kommunen, Landkreise und Kirchen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Kosten für Private und bei 30.000 Euro für öffentliche und kirchliche Träger. Im Jahr 2024 wurden rund 15,42 Millionen Euro auf 249 Vorhaben verteilt, davon 58 Prozent auf private, 29 Prozent auf kirchliche und 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Denkmalhilfe Brandenburg
Mit der Denkmalhilfe unterstützt Brandenburg den Erhalt von Kultur- und Baudenkmalen im Land. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Träger von Denkmalen. Für die Denkmalhilfe ist keine feste Antragsfrist angegeben. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus dem Einzelfall.
Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen nach Paragraf 20 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes. Antragsformulare bestehen getrennt für Gebietskörperschaften und sonstige Antragsteller wie Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Bevorzugt werden Vorhaben, die akute Gefahren abwenden, eine nachhaltige Nutzung ermöglichen oder Modellcharakter haben.
Der Bremer Förderlotse
Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.
Deutschland-Schulticket Schleswig-Holstein
Schuelerinnen und Schueler sowie Auszubildende in rein schulischer Ausbildung in Schleswig-Holstein erhalten mindestens 20 Euro Rabatt pro Monat auf das Deutschlandticket. Damit kostet das Deutschland-Schulticket höchstens 43 Euro im Monat. Je nach Kreis oder kreisfreier Stadt fällt der Rabatt höher aus: in einzelnen Gebieten sind es 25 Euro (38 Euro Ticketpreis), 34 Euro (29 Euro) oder 42 Euro (21 Euro). Der genaue Preis haengt vom Wohn- beziehungsweise Schulort ab.
Deutschland-Ticket für Azubis in Mecklenburg-Vorpommern
Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Die Differenz von 20 Euro übernimmt das Land. Das Ticket gilt bundesweit im Nahverkehr und wird online als Abo bestellt. Es richtet sich an Privatpersonen; eine Bestellung oder Bezahlung über den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich.
Deutschland-Ticket für Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern
Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und seinen ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, zahlt für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Das Land übernimmt die Differenz von 20 Euro. Im Jahr summiert sich der Abopreis auf 516 Euro. Das Ticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich, wird online bestellt und als Handyticket in die VVW-App geladen. Ein bestehendes regulaeres Deutschlandticket-Abo muss vorher gekuendigt werden.
DeutschlandTicket Schule (Nordrhein-Westfalen)
Schuelerticket auf Basis des Deutschlandtickets für Schuelerinnen und Schueler von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II mit Wohnort oder Schulstandort im VRR. Als Selbstzahlerticket kostet es 43 Euro im Monat. Besteht Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlen Familien nur einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird, fällt kein Eigenanteil an. Ob eine Schule das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket ausgibt, entscheidet der Schulträger.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung (Berlin und Brandenburg)
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende in vollschulischer Ausbildung in Berlin und Brandenburg zum Preis von 37,80 Euro pro Monat. Den Zuschuss tragen die Länder Berlin und Brandenburg. Im Land Berlin ist das Ticket ab dem 1. Juni 2026 bestellbar mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2026, in Brandenburg ab dem 1. Juli 2026. Auszubildende in dualer Ausbildung nach BBiG oder HWO haben keinen Anspruch; sie können stattdessen das Deutschlandticket Job über den Ausbildungsbetrieb beziehen.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg
Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.
Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.
DiNet - Netzwerkstelle Digitalisierung in Wirtschaft und Arbeitswelt Saarland
DiNet ist der Digitalisierungslotse des Saarlandes für Wirtschaft und Arbeitswelt. Die Netzwerkstelle begleitet saarlaendische Unternehmen und Institutionen bei der digitalen Transformation, entwickelt gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Politik eine Digitalstrategie und baut Innovationsnetzwerke sowie den Digital Innovation Hub Saarland auf. Themen sind Digitalisierung der Arbeitswelt, Industrial AI, digitale Konnektivität, digitale Gesundheitswirtschaft und Cybersicherheit. Es fliesst kein Geld an Unternehmen; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Digital Creativity Sachsen-Anhalt
Digital Creativity fördert Entwicklung und Produktion innovativer digitaler Anwendungen wie Games, Apps, Software, Visual Effects und Virtual-Reality-Lösungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 130.000 Euro je Projekt, davon bis 10.000 Euro Projektentwicklung, bis 120.000 Euro Produktion und bis 10.000 Euro Distribution; die Mindestförderung liegt bei 25.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre, die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über Projektskizzen. Klassische Unternehmenswebsites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand, verlangt wird ein Innovationsgehalt in Inhalt, Design, Produktionstechnik oder kreativer Umsetzung.
Digital Innovation Sachsen-Anhalt
Digital Innovation fördert Digitalisierungsvorhaben von KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 3.000 und maximal 70.000 Euro Zuschuss bei höchstens 200.000 Euro Gesamtkosten. Gefördert werden die Digitalisierung interner Prozesse und Dienstleistungen, nach außen gerichtete digitale Ablaeufe, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie der Aufbau von IT-Sicherheit. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate, Beraterhonorare sind auf 6.000 Euro gedeckelt. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder blosses Onlinemarketing sind nicht eigenständig förderfähig; verlangt wird eine nachweisbare betriebliche Transformation mit aktuellen Technologien. Die Vergabe erfolgt in Runden mit Punktbewertung.
DigitalInvest KMU Saarland
DigitalInvest KMU fördert Investitionen in Digitalisierungsprozesse saarlaendischer kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Basisförderung deckt die Optimierung bestehender Prozesse mit bis zu 50 Prozent für kleine und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen ab, maximal 12.500 Euro. Die Plus-Förderung für besonders transformative Anwendungen mit erhöhtem Innovationsgehalt reicht bis 20.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Ausgaben, die Obergrenze bei 200.000 Euro. Standardisierte Peripheriegeraete wie PCs und Garantieverlaengerungen sind nicht förderfähig; Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ebenfalls kein Fördergegenstand, gefördert werden betriebliche Digitalisierungsprozesse. Anträge laufen über das Fördermittelportal nFMI.
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und läuft bis 31.12.2027. Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme erhalten im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro und im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro Gesamtausgaben sind nicht förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe betriebliche Integration, Standard-Webshops und Shop-Templates, Standard-Onlinemarketing wie SEO, Display-Advertising und E-Mail-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen.
Digitalbonus.Bayern
Der Digitalbonus.Bayern bezuschusst kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt, der Fördersatz liegt jeweils bei bis zu 50 Prozent. Wichtig für die Suche nach Website- und Marketingförderung: Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Ablaeufe, Standard-Webshops mit Shop-Templates sowie Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter sind ausdrücklich nicht förderfähig, ebenso wenig Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung. Gefördert werden dagegen Software und Umsetzungsleistungen, die tief in die Geschäftsprozesse eingreifen, seit der Neuauflage mit Schwerpunkt Robotik, KI, digitale Zwillinge und Simulation. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt, monatlich wird ein Antragskontingent freigegeben.
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