Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Förderprogramm Wasserkraftanlagen Bayern
Zuschuss für die umweltverträgliche Modernisierung, den Ausbau, die Sanierung und die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in Bayern. Das Programm läuft seit 1. Oktober 2021 und richtet sich an Anlagenbetreiber. Ziel ist mehr regenerative Stromerzeugung bei verbesserter Gewässerökologie.
Energiecoaching_Plus
Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.
Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)
Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.
Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)
Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.
BioWärme Bayern
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 kW Nennwärmeleistung und die zugehoerigen Wärmenetze. Der Höchstbetrag liegt bei 350.000 Euro für das Heizwerk und 100.000 Euro für das Wärmenetz. Eine zweite Fördervariante verlangt die Einbindung von mindestens 10 Prozent Abwärme, Solarwärme oder Umweltwärme.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickeln. Förderfähig sind Personalkosten in Forschung und Entwicklung, Geraete, Auftragsforschung und Patentkosten. Konzeptvorhaben werden mit bis zu 35 Prozent und maximal rund 26.000 Euro gefördert, Entwicklungsvorhaben mit bis zu 45 Prozent.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Filmförderung der LfA (Bayerischer Bankenfonds, FFF Bayern, DFFF)
Die LfA führt die Bankgeschäfte des FilmFernsehFonds Bayern und verwaltet den mit über 10 Mio. Euro ausgestatteten Bayerischen Bankenfonds für Produktion, Verleih und Filmhochschulprojekte. Ergänzend gibt es Bürgschaften, Games-Förderung seit 2009 sowie Finanzierungen für Kinos. Beim Deutschen Filmförderfonds übernimmt die LfA die Schlusskostenprüfung für bayerische Projekte.
Beteiligungskapital der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalposition mittelständischer Unternehmen. Genutzt wird das Kapital für Wachstum, Unternehmensnachfolge inklusive MBO und MBI sowie für Restrukturierungen.
Beteiligungskapital Bayern Kapital
Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.
ScaleUp-Dachfonds Bayern
Dachfonds mit 50 Mio. Euro Volumen, der nicht direkt in Unternehmen, sondern in Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds investiert. Diese Fonds finanzieren dann innovative technologieorientierte ScaleUps in der Expansions- und Wachstumsphase. Je Zielfonds werden maximal 10 Mio. Euro investiert, die Investitionsphase läuft fuenf Jahre, der Fonds bis Ende 2038.
LfA Stabilisierungshilfen
Hilfspaket für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten: zinsguenstige Finanzierung über den Universalkredit mit null bis drei tilgungsfreien Jahren und Laufzeiten bis 20 Jahre. Fehlende Sicherheiten können über HaftungPlus oder Bürgschaften bis 50 Prozent ersetzt werden.
Auftragsgarantien der LfA
Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Ausfallbürgschaften bis 80 Prozent der Darlehenssumme für Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Abgesichert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsprovision beträgt 1 Prozent bei Investitionsanteil und 1,25 bis 2 Prozent bei Betriebsmitteln oder Konsolidierung.
Haftungsfreistellung HaftungPlus
Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.
LfA-Bürgschaften
Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.
Infrakredit Energie
Kommunaldarlehen mit besonders langen Laufzeiten und guenstigsten Konditionen für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger. Die Verbilligung stammt aus bayerischen Haushaltsmitteln. Direktantrag bei der LfA.
Infrakredit Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen für kommunale Infrastrukturvorhaben in Bayern, bis zu 100 Prozent der Kosten. Die Konditionen werden aus bayerischen Haushaltsmitteln verbilligt. Antrag geht direkt an die LfA, nicht über eine Hausbank.
Energiekredit Wärme
Darlehen für Wärmenetze und Investitionen in Wärme- und Kälteerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Je nach Programmvariante bis 25 Mio. Euro oder bis 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Verfügbar seit Februar 2025, mit flexiblen Laufzeiten und Zinsbindungen.
Energiekredit Regenerativ
Darlehen bis 40 Mio. Euro für Investitionen in Strom- und Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Speichern. Auch Bürgerenergiegenossenschaften können den Kredit nutzen. Laufzeiten bis zu 30 Jahren.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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