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Förderprogramme auf Ebene Land

Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

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LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen

Dieses Modul fördert Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen. Damit unterstützt Hamburg die Vorphase nachbarschaftlicher Wärmeprojekte, in der Eigentümer klären, ob sich ein gemeinsames Netz technisch und wirtschaftlich lohnt. Lärmgutachten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in dichter Bebauung ein häufiger Stolperstein und werden hier ausdrücklich als förderfähig genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandSonstiges

Hamburger Kita-Gutschein mit beitragsfreier Grundbetreuung

Hamburg gewährt allen Kindern einen Rechtsanspruch auf fuenf Stunden taegliche Betreuung samt Mittagessen, die beitragsfrei ist. Für laengere Betreuungszeiten zahlen Eltern einen nach Einkommen und Familiengröße gestaffelten Familieneigenanteil. Der Krippen-Gutschein gilt vom ersten bis zum dritten Geburtstag, der Elementar-Gutschein vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Der Gutschein wird online oder beim Bezirksamt beantragt, eine rückwirkende Förderung ist in der Regel nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg, Bezirksaemter
LandZuschuss

Hamburger Musikstadtfonds

Der Musikstadtfonds fördert Musikprojekte in Hamburg quer durch die Genres. Antragsberechtigt sind Veranstalter, Ensembles und Musikschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Zuschuss zu beruflichen Weiter- und Fortbildungen ab 8 Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Standardsatz sind 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro bis 2.499 Euro Kurskosten und maximal 1.000 Euro ab 2.500 Euro. Beschäftigte im Handwerk erhalten bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, Beschäftigte im SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 1.500 Euro
Hamburg
Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, finanziert aus ESF und Landesmitteln
LandZuschuss

Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)

Festbetragszuschuss je Fördergruppe für schulbegleitende Sprach- und Lernhilfen mit Schwerpunkt Deutsch. Gestaffelt nach Stundenzahl gibt es bis zu 350 Euro (27 bis 53 Stunden), 700 Euro (54 bis 79 Stunden), 850 Euro (80 bis 119 Stunden) und 1.000 Euro ab 119 Stunden. Zielgruppe sind Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs und Vorbereitungsklassen bis Klasse zehn.

350 Euro bis 1.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg
LandZuschuss

Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)

Zuschuss für Hebammen und Entbindungspfleger, die in Sachsen eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wiederaufnehmen oder ausweiten. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR über 24 Monate, zusätzlich 5.000 EUR für die Praxisgründung. Antragsberechtigt sind auch Vereine und Verbände der Hebammen.

bis 90 Prozent, maximal 120.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Heimat-Fonds

Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandPrämie

Heimat-Preis

Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Scheck

Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.

bis 100 Prozent, maximal 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Werkstatt

Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.

1.000 Euro bis 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Zeugnis

Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.

ab 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Hessen Ideen Stipendium

Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.

1.000 Euro bis 2.500 Euro je Monat
Hessen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur / Hessen Ideen
LandPrämie

Hessen Ideen Wettbewerb

Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.

5.000 Euro bis 10.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur / Hessen Ideen
LandKredit

Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Landesdarlehen für den Kauf einer bestehenden, selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 30.000 und höchstens 200.000 Euro. Die Gesamtlaufzeit beträgt rund 28 Jahre, nach einem tilgungsfreien Jahr wird mit 3 Prozent jährlich getilgt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person 10.421 Euro, je Kind zusätzlich 924 Euro. Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung grundsaetzlich noch nicht geschlossen worden sein.

bis 1.6 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hessen
WIBank, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
LandKredit

Hessen-Darlehen Bestandserwerb (Erwerb einer selbst genutzten Immobilie)

Zinsgünstiges Nachrangdarlehen des Landes Hessen für den Erwerb eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderfähig sind auch damit verbundene Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Sollzinssatz liegt bei 1,60 Prozent und ist 20 Jahre festgeschrieben.

bis 50 Prozent, maximal 200.000 Euro je Jahr
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

Hessen-Darlehen Neubau

Zinsverbilligtes Landesdarlehen für den Neubau einer selbstgenutzten Immobilie in Hessen. Der Zinssatz liegt bei 1,60 Prozent nominal (1,71 Prozent effektiv) mit 20 Jahren Zinsbindung, die Laufzeit beträgt rund 28 Jahre, die Eintragung im Grundbuch erfolgt nachrangig. Das Darlehen beträgt bis zu 220.000 Euro, davon 200.000 Euro Basisdarlehen und 20.000 Euro Effizienzbonus, und deckt höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weiterer Person kommen 10.421 Euro und je Kind 924 Euro dazu. Weitere Bedingungen sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital, höchstens 160 Quadratmeter Wohnfläche, Gesamtkosten bis 800.000 Euro und in der Regel erstmaliges Wohneigentum.

bis 220.000 Euro
Hessen
Land Hessen, Abwicklung über die WIBank und die kommunalen Wohnungsbauförderstellen
LandKredit

Hessen-Darlehen Neubau

Landesdarlehen für den Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Je nach oertlichem Bodenrichtwert liegt der Höchstbetrag zwischen 160.000 und 200.000 Euro; das Darlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten und insgesamt 220.000 Euro nicht überschreiten. Für Gebäude im Effizienzhaus-40-Standard sind zusätzlich 20.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenzen betragen 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person kommen 10.421 Euro hinzu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Mit dem Bau darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.

bis 1.6 Prozent, maximal 220.000 Euro
Hessen
WIBank, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
LandKredit

Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)

Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.

bis 50 Prozent, maximal 220.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

Hessen-MikroCrowd

Kombination aus einer Crowdfunding-Kampagne bei Startnext und einem Mikrodarlehen der WIBank mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlungen. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro.

3.000 Euro bis 35.000 Euro
Hessen
WIBank in Kooperation mit Startnext
LandKredit

Hessen-MikroCrowd

Kombination aus Crowdfunding und Mikrokredit für Gründungen, Übernahmen, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Voraussetzung ist eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext mit mindestens 5.000 Euro eingesammeltem Kapital. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro bei 5,25 Prozent Zinsen pro Jahr, sieben Jahren Laufzeit und zwölf tilgungsfreien Monaten. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich, bankübliche Sicherheiten sind nicht noetig. Der Antrag geht direkt an die WIBank, spätestens fuenf Tage vor Ende der Funding-Phase.

3.000 Euro bis 35.000 Euro
Hessen
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
LandKredit

Hessen-Mikrodarlehen

Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründung, Unternehmensübernahme, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten.

3.000 Euro bis 35.000 Euro
Hessen
WIBank
LandKredit

Hessen-Mikrodarlehen

Kleindarlehen für Existenzgründung, Betriebsübernahme, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Der Betrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro, der Zinssatz beträgt 5,75 Prozent pro Jahr bei sieben Jahren Laufzeit mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, es fallen keine Gebühren oder Provisionen an. Voraussetzung sind kaufmaennische und fachliche Qualifikation, ein tragfähiger Businessplan sowie eine saubere SCHUFA ohne Insolvenzverfahren. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, begleitet von einem Kooperationspartner wie IHK, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung.

3.000 Euro bis 35.000 Euro
Hessen
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
LandKredit

HessenFonds Großdarlehen

Einzel- oder Konsortialdarlehen von 10 bis 25 Millionen Euro für innovative und transformative Großvorhaben hessischer Unternehmen. Schwerpunkte sind Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung und strategische Resilienz.

10 Mio. Euro bis 25 Mio. Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

HessenFonds GuW (ERP)

Darlehen für transformative Vorhaben hessischer Betriebe, etwa Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel und Strukturwandel. Gefördert werden auch Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie-, Produkt- oder Geschäftsinnovationen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 und 1 Mio. Euro pro Vorhaben, die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 Prozent pro Jahr. Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler, KMU sowie Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen, der Antrag läuft zwingend über die Hausbank.

100.000 Euro bis 1 Mio. Euro
Hessen
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

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