Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Haftungsfreistellung HaftungPlus
Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
Hamburg Digital Check
Der Hamburg Digital Check bezuschusst Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und digitaler Transformation mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU nach EU-Definition aus Gewerbe, Handwerk und freien Berufen mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss in ein konkretes Umsetzungskonzept muenden, der Berater muss qualifiziert sein. Gefördert wird nur die Beratung: Die Erstellung einer Website, eines Onlineshops oder Onlinemarketing selbst wird nicht bezuschusst.
Hamburg-Kredit Digital
Zinsgünstiger Kredit für Digitalisierungsvorhaben von 25.000 bis 2.500.000 Euro mit bis zu 10 Jahren Laufzeit. Finanziert werden Hard- und Software inklusive Beraterkosten, digitale Vernetzung von Produktion und Verwaltung, IT-Sicherheit, Mitarbeiterschulungen und neue digitale Geschäftsmodelle. Zusätzlich ist ein Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags, maximal 20.000 Euro, möglich.
Hamburg-Kredit Digital
Der Hamburg-Kredit Digital finanziert Digitalisierungsvorhaben Hamburger Unternehmen mit Krediten von 25.000 bis 2,5 Millionen Euro und bis zu 10 Jahren Laufzeit. Die IFB verbilligt KfW-Mittel, übernimmt eine 50-prozentige Haftungsfreistellung und gewährt aus Landesmitteln einen Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Kreditbetrags, maximal 20.000 Euro. Finanziert werden Software und Hardware, Systemintegration wie ERP und CRM, IT-Sicherheit, Qualifizierung der Beschäftigten und die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle. Eine reine Standard-Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Finanzierungszweck.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Zinsguenstiges Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 1 Million Euro je Kreditnehmer für Gründung und Unternehmensnachfolge. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel, ab 250.000 Euro ist ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent erforderlich. Antragsberechtigt sind Gründende, Nachfolgende, KMU und Freiberufler, die höchstens fuenf Jahre am Markt sind. Handwerksgründungen erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro Zuschuss zur Darlehensreduzierung, wenn innerhalb von fuenf Jahren ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.
Hamburg-Kredit Innovation
Zinsgünstiger Kredit für Innovationsvorhaben in drei Stufen mit zunehmender Zinsverbilligung. Stufe 1 fördert einfache Produktverbesserungen und Markteinführungen, Stufe 2 die Entwicklung neuer Innovationen samt Umsetzungsinvestitionen und Stufe 3 großvolumige Innovationen oder Vorhaben mit künstlicher Intelligenz. Darlehen von 25.000 bis 2.500.000 Euro mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bis zu 2 tilgungsfreien Jahren.
Hamburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen der IFB Hamburg von 5.000 bis 25.000 Euro für Unternehmen in den ersten fuenf Jahren und bis 40.000 Euro für etablierte Unternehmen. Der Zins liegt derzeit bei 3,76 Prozent, fest über die Laufzeit von sechs Jahren, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Erforderlich ist die Bestätigung eines Kreditinstituts, dass es das Vorhaben nicht begleiten kann. Personen mit negativen Schufa-Einträgen sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft ausschließlich über das eAntragsportal.
Hamburg-Kredit Umwelt
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen und Betriebsmittel zur Verbesserung der Umweltsituation, für Klimaschutz und Ressourcenschonung. Gefördert werden unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen sowie Abfallvermeidung. Darlehen von 25.000 bis 5.000.000 Euro mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren.
Hamburg-Kredit Universal
Großvolumiger Kredit für Übernahmen, Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen und Betriebsmittel. Bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Laufzeiten von 5, 7, 8 oder 10 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren.
Hamburg-Kredit Wachstum
Zinsverbilligtes Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 750.000 Euro je Vorhaben, höchstens 1,5 Millionen Euro innerhalb von drei Kalenderjahren. Antragsberechtigt sind KMU, Freiberufler und Vermieter von Gewerbeimmobilien, die seit mindestens fuenf Jahren am Markt sind. Der Zinssatz ist bei Investitionen bis zu zehn Jahre fest, bei Betriebsmitteln bis zu fuenf Jahre. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Seit August 2023 ist die Einhaltung der ESG-Ausschlussliste verpflichtend.
HamburgInnoGrowth (HIG)
Typisch stille Beteiligungen von bis zu 2,5 Millionen Euro je Startup oder Unternehmen. Zielgruppe sind nicht exit-orientierte Startups, wachstumsorientierte Mittelständler und Social Entrepreneurs mit Geschäftssitz in Hamburg. Das Programm ist Teil der Bundesinitiative RegioInnoGrowth mit KfW- und Landesmitteln von insgesamt 69 Millionen Euro.
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.
Hamburger Gründachförderung
Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Hamburg: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften, 40 Prozent für Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Träger, maximal 100.000 Euro je Gebäude. Die Variante Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Erneuerbare Wärme
Das Modul Erneuerbare Wärme der Hamburger Heizungsförderung bezuschusst Maßnahmen, die den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude erhöhen. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Mehrfachnutzung von Flächen durch erneuerbare Energien. Statt des Zuschusses kann bei Erfüllung der Anforderungen auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Die Antragstellung läuft über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme dienen. Das Modul richtet sich an Zusammenschlüsse von Eigentümern, Wohnungsunternehmen und Quartiersakteure, die eine gemeinsame Wärmelösung statt einzelner Heizungen aufbauen wollen. Die Fördermittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Bewilligte und eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet, neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Hausanschlussleitungen
Das Modul fördert Hausanschlussleitungen vom nächstgelegenen Punkt eines Wärmeverteilnetzes bis zur Wärmeübergabestation, die der Versorgung zusätzlicher Gebäude mit leitungsgebundener Wärme dienen. Es schließt damit die Lücke zwischen Netz und Gebäude, die weder von der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze noch von der gebäudeseitigen Heizungsförderung vollständig abgedeckt wird. Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind bereits ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmenetzanschluss
Gefördert wird der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze einschließlich der dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Damit deckt das Modul genau die Kosten ab, die beim Wechsel von einer eigenen Heizung auf Fernwärme im Gebäude anfallen, etwa die Übergabestation und die Anpassung der Hausinstallation. Die Antragstellung erfolgt über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen
Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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