Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.800 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsloses Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro mit 20 Jahren Zinsbindung für private Haushalte mit mindestens einem Kind und oder einem schwerbehinderten Angehoerigen. Gefördert werden Neubau, Kauf einer Bestandsimmobilie und Erweiterung von selbst genutztem Wohnraum, wenn dies wegen eines Haushaltsmitglieds mit Behinderung noetig ist. Zusatzdarlehen sind möglich, bis zu 50.000 Euro für behinderungsbedingte Baumaßnahmen und bis zu 15.000 Euro für zukunftssichernde Maßnahmen. Es fällt eine jährliche Verwaltungskostengebühr von 0,5 Prozent an, dazu einmalige Bearbeitungskosten. Die Fördermittel stehen nur begrenzt zur Verfuegung, ein Anspruch besteht auch bei Erfuellung aller Voraussetzungen nicht.
Familienwohnen Sachsen
Zinsguenstiges Darlehen für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die in Sachsen selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 80.000 Euro je Haushalt, für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung kommen 10.000 Euro hinzu, insgesamt also bis zu 90.000 Euro. Die Einkommensgrenzen betragen seit dem 1. Januar 2026 60.000 Euro bei Alleinstehenden und 100.000 Euro bei Ehepaaren oder Partnerschaften, jeweils plus 10.000 Euro je Kind. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren, das Objekt muss mindestens Energieeffizienzklasse E erreichen oder durch Sanierung erreichen. Eine Kombination mit einer KfW-Finanzierung ist Voraussetzung.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710)
Frei wählbares Darlehen zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsfestschreibung. Anders als bei den Programmen 501 bis 503 gibt es hier keine Einkommensgrenzen und keine Wohnflächenobergrenzen. Vorausgesetzt sind 10 Prozent Eigenkapital. Das Darlehen wird nachrangig besichert und setzt einen weiteren Finanzierungspartner voraus.
ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum (Kredit 501, 502, 503)
Landesdarlehen der ISB für Bau und Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz, wahlweise mit 20 oder 30 Jahren Zinsfestschreibung. Zusätzlich ist ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent des ISB-Darlehens möglich. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital, ersatzweise ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen. Mit dem Bau darf vor der Förderzusage nicht begonnen werden, beim Erwerb von Bestandsimmobilien darf der Kaufvertrag nicht aelter als zwei Monate sein. Konkrete Höchstbeträge und Einkommensgrenzen nennt die Übersichtsseite nicht.
Eigentumsförderung NRW, Neubau oder Kauf
Zinsguenstiges Landesdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. In der Einkommensgruppe A liegt das Grunddarlehen je nach Haushaltsgröße zwischen 100.000 und 184.000 Euro bei 0,5 Prozent Zins und einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent, in der Einkommensgruppe B zwischen 59.000 und 110.000 Euro. Zusatzdarlehen sind möglich, unter anderem 30.000 Euro für energieeffizientes Bauen im Standard Effizienzhaus 40, bis zu 25.000 Euro für die Baureifmachung (höchstens 75 Prozent der Kosten) und für Holzbau 1,30 Euro je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 Euro; auf die Zusatzdarlehen gibt es 50 Prozent Tilgungsnachlass. Erforderlich sind mindestens 7,5 Prozent Eigenleistung, die aus Geld, unbelastetem Grundstückswert oder Selbsthilfe bestehen kann. Bewilligungsstelle ist die Stadt oder der Kreis am Bauort, in Münster etwa das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; der Antrag muss vor dem Grundstückskauf beziehungsweise vor Baubeginn dort gestellt werden. Die Konditionen aendern sich jährlich mit dem Landesförderprogramm.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Landesdarlehen für den Kauf einer bestehenden, selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 30.000 und höchstens 200.000 Euro. Die Gesamtlaufzeit beträgt rund 28 Jahre, nach einem tilgungsfreien Jahr wird mit 3 Prozent jährlich getilgt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person 10.421 Euro, je Kind zusätzlich 924 Euro. Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung grundsaetzlich noch nicht geschlossen worden sein.
Hessen-Darlehen Neubau
Landesdarlehen für den Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Je nach oertlichem Bodenrichtwert liegt der Höchstbetrag zwischen 160.000 und 200.000 Euro; das Darlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten und insgesamt 220.000 Euro nicht überschreiten. Für Gebäude im Effizienzhaus-40-Standard sind zusätzlich 20.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenzen betragen 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person kommen 10.421 Euro hinzu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Mit dem Bau darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Eigenheimförderung für große Familien Hamburg
Zinsvergünstigtes Darlehen mit für die ersten 15 Jahre festem Zinssatz für Familien mit drei oder mehr Kindern sowie für Haushalte, in denen eine Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent vorliegt. Gefördert wird der Ersterwerb oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Vorausgesetzt sind 10 bis 20 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten sowie eine nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und dürfen bei diesem Programm um bis zu 100 Prozent überschritten werden. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Vertragsabschluss gestellt werden.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Darlehen von 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zins mit 15 Jahren Zinsbindung für den Kauf einer gebrauchten, selbst genutzten Wohnimmobilie in Hamburg mit gleichzeitiger energetischer Sanierung. Förderfähig sind Objekte der Energieklassen D bis H, die im Zuge des Erwerbs mindestens auf Energieeffizienzklasse C gebracht werden. Im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Die Einkommensgrenzen betragen 75.000 Euro für eine erwachsene Person und 100.000 Euro für zwei Erwachsene, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Beantragt wird über ein kooperierendes Kreditinstitut vor oder unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags.
IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Darlehen von bis zu 150.000 Euro zu einem für 15 Jahre festen Zinssatz von 2 Prozent für den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Förderfähig sind Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten, Außenanlagen und Erwerbsnebenkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 75.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 100.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über ein kooperierendes Kreditinstitut und muss vor Vorhabensbeginn oder unmittelbar nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026
Förderung des Landes Brandenburg für selbst genutztes Wohneigentum, ausgereicht als zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Abgedeckt sind der Neubau und Ersterwerb, der Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung bereits selbst genutzten Wohneigentums sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren, die Wohneigentum schaffen. Die ILB nennt auf den abgerufenen Seiten keine Darlehenshöchstbeträge, Zinssaetze oder Einkommensgrenzen, die Antragsformulare werden dynamisch geladen. Konkrete Konditionen sind vor einer Entscheidung direkt bei der ILB zu erfragen.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen des Freistaats Bayern für den Bau, die Änderung, die Erweiterung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, auch beim Zweiterwerb. Der Darlehensnennbetrag darf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, ein zusätzliches Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ist deshalb noetig. Haushalte mit Kindern im Sinn von Paragraf 32 Absatz 1 bis 5 EStG erhalten zusätzlich einen unverzinslichen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind; das gilt auch bei einer zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehenden Schwangerschaft. Angeboten werden Konditionsbindungen von zehn und 15 Jahren. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, ist der Kinderzuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Familien in Baden-Württemberg mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einer Schwangerschaft, die innerhalb von sechs Monaten zur Geburt führt. Der Zinssatz ist für 15 Jahre auf 1,00 Prozent pro Jahr verbilligt, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent pro Jahr nach 24 tilgungsfreien Monaten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Darlehenshöhe haengt von der Haushaltsgröße ab, die L-Bank nennt als Beispiel bis zu 344.500 Euro für einen Vierpersonenhaushalt. Gefordert sind mindestens 15 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten, davon 8,5 Prozent aus Ersparnissen oder Grundstückswert. Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Fördermittel muss derzeit mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung gerechnet werden.
Saarlaendische Wohnraumförderung (Eigentum, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen, Junges Wohnen)
Die SIKB wickelt die Wohnraumförderung des Saarlandes ab und führt dazu die Förderlinien Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen und Junges Wohnen. Daneben leitet sie die KfW-Programme 159 Altersgerecht Umbauen, 261 Wohngebäude sowie 358/359 Ergänzungskredit durch. Zinssaetze, Darlehenshöchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf den abgerufenen Seiten nicht beziffert und stehen in den Merkblaettern der jeweiligen Förderlinie. Auskunft gibt die SIKB unter 0681 3033-333 oder wohnungsbau@sikb.de. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Merkblaetter geprüft werden.
BAB Rund ums Haus (Bremen)
Zinsguenstige Kredite der Bremer Aufbau-Bank für Privatpersonen rund um die eigene Immobilie. Das Angebot buendelt die KfW-Programme 159, 261 und 358/359 und deckt damit energetische Sanierung, Photovoltaik, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Wasserthemen ab. Die BAB nennt barrierefreie Wohnungen insbesondere für aeltere und behinderte Menschen ausdrücklich als Förderziel. Konkrete Zinssaetze, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen. Ergänzend bietet die BAB mit dem Bremer Förderlotsen eine kostenlose Förderberatung zu Bauen, Kaufen und Modernisieren an.
IBB Junges Wohnen (Berlin)
Berliner Programm für Wohnraum für Auszubildende und Studierende, bestehend aus einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fläche und einem Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen einmalige Zuschüsse von 10.000 Euro je rollstuhlgerechtem Wohnplatz und bis zu 5.000 Euro je Wohnplatz für energetische Verbesserungen. Gefördert werden Neubau sowie Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude ab Baukosten von 1.500 Euro je Quadratmeter, einschließlich Erstmoeblierung. Es gilt eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung, die anfaengliche Bruttokaltmiete ist auf 320 Euro im Monat plus Betriebs- und Moeblierungskosten von höchstens 60 Euro begrenzt, ein Vorhaben muss mindestens 20 Wohnplätze umfassen. Der Erstantrag geht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
IBB Altersgerecht Wohnen (Berlin)
Förderdarlehen der Investitionsbank Berlin von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Die IBB verbilligt den KfW-Basiszins um bis zu 0,6 Prozentpunkte jährlich. Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber neu barrierereduzierter Wohngebäude zur Vermietung, das Objekt muss in Berlin liegen. Gefördert werden unter anderem Aufzüge, Rampen, barrierefreie Bäder, altersgerechte Umbauten und die Umwandlung beheizter Nichtwohnflächen in Wohnraum. Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Pflegeeinrichtungen sind ausgeschlossen, der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Wohnungsbau Sozial (Mecklenburg-Vorpommern)
Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und private Investoren, die neuen Sozialwohnraum bauen oder schaffen. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie auf der Programmseite. Der Antrag läuft über das Landesförderinstitut. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen dort abgefragt werden.
Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)
Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Modernisierung vorhandener Wohnungen, sowohl im Miet- und Genossenschaftsbestand als auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energetische Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard 85 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wichtige Einschränkung: Für die energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 werden seit dem 18.12.2023 per Ministerialerlass keine Anträge mehr angenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Der Antrag läuft über das Formular des Landesförderinstituts mit Standortbestätigung der Gemeinde und Einkommensnachweisen, soweit erforderlich.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 15.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt, der Zuschuss beträgt damit höchstens 4.500 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Verbreiterung von Tuerdurchgaengen, der Umbau von Bädern, die Verbesserung von Treppenanlagen und die Nachruestung mit Aufzügen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter mit Zustimmung des Vermieters für die selbst genutzte Mietwohnung. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung gegen Verwendungsnachweis. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des bewilligten Betrags an, mindestens 30 Euro, die Baumaßnahme soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Junges Wohnen Sachsen-Anhalt
Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Modernisierung entsprechender Wohnheime, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Nettokaltmiete darf bis 2028 höchstens 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle sowie 6,00 Euro in den übrigen Orten betragen, die Wohnungen müssen nach Fertigstellung mindestens 25 Jahre Studierenden und Auszubildenden zur Verfuegung stehen. Vorgeschaltet ist ein Auswahlverfahren über eine Projektanmeldung mit festem Zeitfenster, zuletzt vom 02.06. bis 14.07.2026; dieses Fenster ist abgelaufen, ein neuer Aufruf ist abzuwarten. Die genauen Fördersaetze und Höchstbeträge stehen in der Richtlinie, die auf der Programmseite verlinkt ist.
IB-Wohneigentumsprogramm Sachsen-Anhalt
Förderdarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für den Neubau, den Ersterwerb und den Kauf einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung. Die Darlehen liegen laut Konditionenuebersicht zwischen 20.000 und 100.000 Euro, die Zinssaetze sind nach Darlehenshöhe und Laufzeit gestaffelt und lagen am 28.04.2026 zwischen 4,70 und 6,76 Prozent, die Zinsbindung beträgt zehn Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr. Vorausgesetzt werden mindestens 10 Prozent Eigenkapital, davon 5 Prozent in bar, und 40 Prozent Finanzierung über die Hausbank. Die Mittel werden bei Abschluss des Kaufvertrags beziehungsweise bei Baubeginn bereitgestellt. Ein reiner Grundstückskauf wird nicht gefördert.
EigenheimPlus Thüringen
Zinsguenstiges Darlehen der Thüringer Aufbaubank von 5.000 bis 150.000 Euro für den Erwerb und die Modernisierung von überwiegend selbst genutztem Wohneigentum im Bestand in Thüringen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre. Die Zinsbindung liegt bei fuenf Jahren bei fuenfjähriger Laufzeit und bei zehn Jahren bei laengeren Laufzeiten, der Zinssatz wird individuell von der durchleitenden Bank nach Bonität festgelegt. Neubau, Bauträgerobjekte, Objekte ausserhalb Thüringens und Umschuldungen bereits begonnener Vorhaben sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der Förderbank.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.