Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Bayerischer Musikfonds und Bayerischer Musikplan
Über den Bayerischen Musikplan und den Bayerischen Musikfonds fördert der Freistaat Laienmusik, Volksmusik, Jazz, Rock und Pop, Kulturorchester sowie zeitgenoessische Musik. Antragsberechtigt sind unter anderem Musikvereine, Verbände und Musikschaffende in Bayern. Die Übersichtsseite des Ministeriums nennt keine konkreten Förderbeträge oder Fristen. Details stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Kulturfonds Bayern
Der Kulturfonds Bayern ist das zentrale Instrument der allgemeinen Kulturförderung des Freistaats. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kunst, Musik, Theater, Literatur und Denkmalpflege sowie nichtstaatliche Theater und Museen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Kultureinrichtungen in Bayern. Konkrete Förderbeträge und Fristen sind auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht ausgewiesen.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus in Bayern
Der Freistaat Bayern bezuschusst über den BLSV Bau, Sanierung und Erwerb vereinseigener Sportanlagen. Kleinanträge bis 250.000 Euro erhalten 25 Prozent Zuschuss, Regelanträge ab 250.000 Euro zusätzlich ein Darlehen von 10 Prozent. Durch Zuschlaege für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, bei Katastrophenschäden bis zu 50 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Baufreibescheinigung begonnen werden.
Dorferneuerung in Bayern, private Maßnahmen
Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen
Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Niedersachsen - Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Niedersachsen fördert die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz um mindestens zwei Klassen verbessern. Der Austausch der Heizung ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen modernisieren, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden. Höhe von Darlehen und Zuschuss richten sich nach Einkommensgruppe sowie den zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten.
Sachsen - SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher finanziert Investitionen in Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt peak, in Stromspeicher, in elektrisch betriebene Geothermie-Wärmepumpen in Neubauten sowie in Wärme- und Kältespeicher. Das Investitionsdarlehen liegt zwischen 35.000 und 5.000.000 Euro. Auf die förderfähigen Ausgaben werden Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent gewährt. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Zweckverbände.
Sachsen - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Die sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima bündelt Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende. Für die Wärmeversorgung ist vor allem Modul 3 relevant, das Investitionen in Wärme- und Kältenetze, in die Sektorenkopplung und in die zeitliche Entkopplung von Energiebedarf und Bereitstellung fördert. Modul 5 unterstützt zusätzlich die zukunftsfähige Energieversorgung. Die Zuschusshöhe liegt je nach Modul und Rechtsform grundsätzlich zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Hamburger Heizungsförderung - Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen
Dieses Modul fördert Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen. Damit unterstützt Hamburg die Vorphase nachbarschaftlicher Wärmeprojekte, in der Eigentümer klären, ob sich ein gemeinsames Netz technisch und wirtschaftlich lohnt. Lärmgutachten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in dichter Bebauung ein häufiger Stolperstein und werden hier ausdrücklich als förderfähig genannt.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme dienen. Das Modul richtet sich an Zusammenschlüsse von Eigentümern, Wohnungsunternehmen und Quartiersakteure, die eine gemeinsame Wärmelösung statt einzelner Heizungen aufbauen wollen. Die Fördermittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Bewilligte und eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet, neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Hausanschlussleitungen
Das Modul fördert Hausanschlussleitungen vom nächstgelegenen Punkt eines Wärmeverteilnetzes bis zur Wärmeübergabestation, die der Versorgung zusätzlicher Gebäude mit leitungsgebundener Wärme dienen. Es schließt damit die Lücke zwischen Netz und Gebäude, die weder von der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze noch von der gebäudeseitigen Heizungsförderung vollständig abgedeckt wird. Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind bereits ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmenetzanschluss
Gefördert wird der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze einschließlich der dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Damit deckt das Modul genau die Kosten ab, die beim Wechsel von einer eigenen Heizung auf Fernwärme im Gebäude anfallen, etwa die Übergabestation und die Anpassung der Hausinstallation. Die Antragstellung erfolgt über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Erneuerbare Wärme
Das Modul Erneuerbare Wärme der Hamburger Heizungsförderung bezuschusst Maßnahmen, die den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude erhöhen. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Mehrfachnutzung von Flächen durch erneuerbare Energien. Statt des Zuschusses kann bei Erfüllung der Anforderungen auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Die Antragstellung läuft über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Landesbürgschaften Bremen
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen buergt die BAB im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswuerdige Kreditnehmer. Voraussetzung sind tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, für Wirtschaftsunternehmen werden maximal 80 Prozent verbuergt. Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck und beträgt maximal 15 Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Taetige, Idealvereine und nicht gewerblich taetige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.
Meistergründungsprämie Berlin
Das Land Berlin fördert die Existenzgründung junger Meisterinnen und Meister im Handwerk mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Die Prämie wird nach der Gründung ausgezahlt und kann für den Aufbau des Betriebs verwendet werden, etwa für Betriebsausstattung. Fördervoraussetzung ist eine kostenfreie Beratung durch die Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin zum Gründungsvorhaben, für die vorab ein Informationsgespraech vereinbart werden muss. Die Prämie wird an Gründerinnen und Gründer im Berliner Handwerk vergeben, die die näher bestimmten Voraussetzungen erfuellen.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU Sachsen-Anhalt
Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Freiberuflern in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden der Erwerb einer taetigen Beteiligung, der Erwerb von Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre bei einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren, möglich sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt liegt.
IB-Mittelstandsdarlehen Sachsen-Anhalt
Darlehen für bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen-Anhalt zur Finanzierung betrieblicher Investitionen, von Betriebsmitteln und von Auftragsvorfinanzierungen. Das Programm zielt auf Wachstum, Expansion, Stärkung von Aktivitäten, Umsetzung neuer Projekte und Erschließung neuer Maerkte. Der Darlehensbetrag reicht von 25.000 bis 3 Millionen Euro und kann bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs ausgereicht werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Nicht finanziert werden Betriebsmittel, die nur der Verbesserung der betrieblichen Liquidität dienen, sowie die Ablösung bestehender Darlehen.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Mit Landesbürgschaften unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Verbuergt werden Investitionskredite sowie ausdrücklich auch Betriebsmittel- und Avalkredite. Bürgschaften werden grundsaetzlich nur übernommen, wenn die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens mit einem Bonus als Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitionsbank. Förderfähige Abschlüsse ergeben sich aus der Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse. Zum Antrag gehoert eine Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch die fachlich und oertlich zuständige Stelle, also die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.