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Förderprogramme auf Ebene Land

Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.800 Programme gefunden

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LandSonstiges

Schülerticket Berlin

Das Schülerticket Berlin gilt im Tarifbereich Berlin AB und wird an Berliner Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I ausgegeben. Seit 2019 ist es kostenlos. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard, der Antrag läuft online über BVG, S-Bahn Berlin oder DB Regio. Die Mitnahme eines Fahrrades ist enthalten; das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) / Land Berlin
LandSonstiges

Seniorenticket Hessen

Das Seniorenticket Hessen kostet 398 Euro im Jahr und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Nutzbar sind Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge in ganz Hessen. Für mehr Flexibilität gibt es die Variante Seniorenticket Hessen Komfort für 681,50 Euro pro Jahr. Sie erlaubt Fahrten vor 9 Uhr, die Nutzung der ersten Klasse und die Mitnahme einer erwachsenen Person sowie beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden ganztägig.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) im hessenweiten Tarifverbund
LandSonstiges

Schülerticket Hessen

Das Schülerticket Hessen kostet 398 Euro pro Jahr oder 33,80 Euro im Monat bei monatlicher Abbuchung und gilt zwölf Monate hessenweit. Genutzt werden können Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur Oberstufe sowie Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter im einfachen und mittleren Dienst und Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Wohnort, Schule oder Ausbildungsplatz müssen in Hessen liegen.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) im hessenweiten Tarifverbund
LandSonstiges

hvv Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren in Hamburg

Seniorinnen und Senioren mit Wohnsitz in Hamburg erhalten das hvv Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis. Der rabattierte Preis gilt nur für Tickets, die in der hvv switch App oder als hvv Chipkarte im hvv Onlineshop oder in einer Servicestelle erworben wurden. Wer sein Deutschlandticket bei einem anderen Anbieter gekauft hat, muss dieses zunächst kündigen und ein neues Abo beim hvv abschließen. Die Kündigung ist bundesweit einheitlich zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburger Verkehrsverbund (hvv)
LandZuschuss

hvv Sozialrabatt

Mit dem Sozialrabatt unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen beim Kauf eines hvv Deutschlandtickets, Monatstickets oder Jobtickets. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet Berechtigte damit 27,50 Euro Eigenanteil. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg erhalten das hvv Deutschlandticket kostenlos.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg / Hamburger Verkehrsverbund
LandSonstiges

Fahrradparken Berlin - Abstellanlagen und Fahrradbügelprogramm der Bezirke

Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht einen Ausbau von Fahrradabstellanlagen vor, den die landeseigene infraVelo umsetzt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aus- und Neubau freier und gesicherter Abstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser an ÖPNV-Stationen im gesamten Stadtgebiet. Für fast alle der 275 Bahnhöfe liegen Standort- und Potenzialanalysen vor. Zu den Projekten gehören das gesicherte Parksystem ParkYourBike und das Fahrradbügelprogramm der Bezirke.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
GB infraVelo GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

WELMO fördert emissionsarme Antriebssysteme im gewerblichen Verkehr in Berlin. Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss je gewerblich genutztem Elektrofahrzeug. Für E-Inklusionstaxis und deren Um- und Einbauten gibt es jeweils bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind bis zu 55.000 Euro je Maßnahme möglich, hinzu kommt eine Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks.

bis 15.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung

Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL)
LandZuschuss

Förderprogramm Kommunaler Straßenbau Brandenburg

Mit der Richtlinie kommunaler Straßenbau unterstützt das Land Brandenburg Kommunen dabei, verkehrswichtige Verbindungen an aktuelle und künftige Bedarfe anzupassen. Über diese Richtlinie werden auch die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für den Radverkehr abgewickelt. Das Programm gehört zum Förderangebot des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise im Land Brandenburg.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL)
LandZuschuss

Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg

Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)

Mit dem Programm B2MM fördert das Verkehrsministerium Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen. Ziel ist es, verkehrsbedingte Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide zu verringern. Förderfähig sind unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Verkehrs. Für Fragen steht das zuständige Fachreferat des Ministeriums zur Verfügung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Quartiersgaragen

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm On-Demand-Verkehre

Mit dem Programm werden kommunale Aufgabenträger bei Einrichtung und Betrieb flexibler, bedarfsorientierter On-Demand-Angebote unterstützt, etwa Linienbedarfsverkehre nach Paragraf 44 PBefG. Damit sollen Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Die geförderten Verkehre müssen auf ein Ober- oder Mittelzentrum ausgerichtet und eng mit dem Schienenpersonennahverkehr, der Stadt- oder Straßenbahn oder einer Regiobuslinie verzahnt sein. Die Förderung läuft als abschmelzende Anteilsfinanzierung über maximal fünf Jahre, die Höchstsumme beträgt zwei Millionen Euro.

bis 2 Mio. Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre

Das Programm unterstützt Betreiber lokal organisierter und ehrenamtlich betriebener Verkehrsangebote wie Bürgerbusse und Nachbarschaftsfahrdienste. Ziel ist die Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots und die Ausweitung des Verkehrsangebots in der Fläche. Förderfähig sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachkosten, ärztliche Untersuchungen und Schulungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs, Versicherungen sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Antragstellung und Prüfverfahren sind bewusst niederschwellig gehalten.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg

Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Fußverkehr

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm Schnell umsetzbare Radinfrastruktur

Das Verkehrsministerium unterstützt kurzfristig umsetzbare Arbeiten an Rad-Pendelstrecken. Förderfähig sind Markierungsarbeiten, Radpiktogramme, Ausbesserungen des Asphalts, Verkehrszeichen zur besseren Radwegeführung, die Sicherung von Kreuzungen und Qürungen, die Verbesserung von Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen, das Entfernen von Hindernissen, kurzfristige Maßnahmen zum Radparken sowie Radzählsysteme zur Evaluation. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 75 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen

Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.

bis 75 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen

Das Land bezuschusst Planung, Bau und Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie den dafür nötigen Grunderwerb. Gefördert werden unter anderem Sammelgaragen und Fahrradparkhäuser, Fahrradboxen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen, Fahrradstationen, Bügelständer und nachträgliche Überdachungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 20 Prozent. In Kombination mit Bundesmitteln sind bis zu 90 Prozent erreichbar.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, darunter Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Qürungen, Fahrradampeln, Wegweisung, Zählstellen und Fahrradabstellanlagen. Das Land trägt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 20 Prozent. Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen zu Radverkehrsanlagen werden mit bis zu 75 Prozent gefördert. In Kombination mit Bundesprogrammen sind bis zu 90 Prozent möglich.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen

Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
LandZuschuss

Förderprogramm Ab aufs Rad

Mit der Richtlinie Ab aufs Rad unterstützt das Land Schleswig-Holstein investive und nicht-investive Vorhaben in verschiedenen Bereichen des Radverkehrs. Die Mittel sollen im Sinne der Radstrategie 2030 des Landes eingesetzt werden. Im Fokus stehen Verkehrssicherheit, Radtourismus und schnelle Radverbindungen. Die Richtlinie richtet sich an einen breiten Empfängerkreis, Anträge gehen elektronisch oder postalisch an das Wirtschaftsministerium.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein setzt die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer eigenen Förderrichtlinie um. Gefördert werden investive Maßnahmen der Radverkehrsinfrastruktur; die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte ist zusammen mit der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung ist laufend möglich, der letzte Antragstermin ist der 30. Juni 2028.

bis 75 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Brandenburg

Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bereit. Das Programm gehört zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und soll Verkehr vom Kfz auf das Fahrrad verlagern, in städtischen wie in ländlichen Räumen. Im Fokus stehen attraktive und sichere Infrastrukturen für Radfahrende. Kommunen im Land Brandenburg beantragen die Mittel über die Richtlinien kommunaler Straßenbau und ÖPNV Invest.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL)

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