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Förderprogramme in Sachsen

Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.176 Programme gefunden

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SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Ferienfahrten

Die Pauschalförderung übernimmt Begleitkosten bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung sowie inklusive Ferienfahrten für junge Menschen bis 27 Jahre. Die Tagessaetze betragen 50 Euro für Erwachsene mit Behinderung, 80 Euro für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und 50 Euro für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:3, bei Pflegegrad 4 oder 5, Rollstuhlnutzung oder Sinnesbehinderung auch bei 1:2 oder 1:1. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen

Aktion Mensch fördert Seminare und Workshops zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung über Tagespauschalen. Die Saetze betragen 50 Euro pro Person und Tag in Praesenz, 30 Euro online und 70 Euro bei Übernachtung. Kosten für Barrierefreiheit werden mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, hier ist ein Eigenanteil von 30 Prozent noetig. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich. Anträge sind ganzjährig möglich, Entscheidungen fallen in sechs Runden pro Jahr.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.

bis 50 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Projektförderung unterstützt selbstbestimmtes Wohnen für zwei bis acht Personen mit bis zu 200.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten über maximal drei Jahre. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen. Aktion Mensch weist darauf hin, dass diese Förderangebote zum 31. August 2026 auslaufen.

bis 90 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Aktion Mensch unterstützt den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sowie deren Erweiterung um neue Geschäftsfelder oder Standorte. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und einer Laufzeit von vier Jahren. Förderfähig sind Personalkosten für Fach- und Leitungskräfte, Honorare, Sachausgaben, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Junge Menschen stärken

Das Programm fördert inklusive und partizipative Freizeitprojekte, die die Selbstwirksamkeit junger Menschen stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent und einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Zielgruppe sind junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschraenkten Teilhabemöglichkeiten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundBeratung

FuturE Qualifizierungsprogramm

FuturE ist ein Qualifizierungsprogramm der DSEE für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in einer Organisation übernehmen wollen. Die Teilnehmenden durchlaufen drei Praesenzwochenenden mit Trainings, Coaching und Vernetzung. Es gibt Durchgaenge für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren und für die Altersgruppe 55 bis 68 Jahre. Ausgewählt werden bis zu 30 Personen durch eine unabhängige Jury. Das Programm ist keine Geldförderung, sondern eine kostenfreie Qualifizierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Mikroförderprogramm der DSEE

Die DSEE unterstützt rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Dankeschoenveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material zur Gewinnung neuer Freiwilliger, Workshops zur Organisationsentwicklung sowie Anschaffungen, Honorare und Veranstaltungskosten. Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen. Anträge sind fortlaufend über das digitale Förderportal möglich, das Projekt muss im selben Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro je Jahr
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
LandZuschuss

Förderung der Integration von Geflüchteten durch Sport Sachsen

Der Landessportbund Sachsen fördert Sportvereine, die Geflüchtete in den Vereinssport einbinden. Unterstützt werden Angebote, die Teilhabe ermöglichen und den Zugang zu Sportgruppen erleichtern, etwa Schnupperangebote, Sprachmittlung oder die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen. Das Programm ergänzt die allgemeine Sportförderung des Landessportbundes und das Bundesprogramm Integration durch Sport. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Landessportbund Sachsen
KommuneZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig setzt das Bildungs- und Teilhabepaket vor Ort um. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien erhalten bei nachgewiesenem Teilhabebedarf pauschal 15 Euro monatlich, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf beträgt im Kalenderjahr 2026 insgesamt 195 Euro und wird jährlich fortgeschrieben. Seit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 entfallen die früheren Eigenanteile bei Mittagessen und Schülerbeförderung, Lernförderung ist unabhängig von einer Versetzungsgefährdung möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Leipzig
Stadt Leipzig, Sozialamt
LandZuschuss

Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie

Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
LandZuschuss

Sportförderung Sachsen - Projekt Breitensportentwicklung

Auf Grundlage des Zuwendungsvertrags zwischen dem Landessportbund Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern erhalten sächsische Sportvereine Fördermittel für einen qualitäts- und ergebnisorientierten Übungs- und Trainingsbetrieb, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Zuwendung ergibt sich aus pauschalen Festbeträgen für tätige lizenzierte Engagierte und für Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport, berechnet über Fördereinheiten auf Basis der gemeldeten Mitglieder. Die Zuwendung darf höchstens 95 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Antrag und Verwendungsnachweis laufen digital über das VereinsPortal.

bis 95 Prozent der Kosten
Sachsen
Landessportbund Sachsen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
SonstigePrämie

Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe

Der Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe richtet sich an Sportvereine und Schulen, die besonders viele Deutsche Sportabzeichen abnehmen. Ausgezeichnet werden die erfolgreichsten Teilnehmer mit Geld- und Sachpreisen. Der Wettbewerb läuft jährlich parallel zur Sportabzeichen-Saison und wird über die Landessportbünde abgewickelt. Er ist eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement bei der Abnahme des Sportabzeichens.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und Sparkassen-Finanzgruppe
SonstigeSonstiges

Deutsches Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird jährlich von über einer Million Menschen aller Altersklassen mit und ohne Behinderung angestrebt. Geprüft werden Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination in frei wählbaren Disziplinen. Es ist keine Geldleistung, wird aber von vielen Krankenkassen und Arbeitgebern prämiert und ist Voraussetzung für verschiedene Bewerbungsverfahren. Für Menschen mit Behinderung führt der Deutsche Behindertensportverband ein eigenes Regelwerk.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger und Jobcenter nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Stiftung Behindertensport

Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Behindertensport beim Deutschen Behindertensportverband (DBS)
SonstigeZuschuss

Olympic Solidarity Athletenstipendium

Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Internationales Olympisches Komitee, Antragstellung über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
BundZuschuss

BMI-Altersvorsorge für Kaderathletinnen und Kaderathleten

Kaderathletinnen und Kaderathleten im Potenzial-Team und im Top-Team der Sporthilfe können einen Zuschuss von 250 Euro monatlich zu einem Basis-Rentenvertrag beantragen. Die Leistung wird vom Bundesinnenministerium finanziert und gleicht Rentenlücken aus, die durch eine Spitzensportkarriere entstehen. Sie steht nur Aktiven ohne Sportförderstelle zu, da Inhaberinnen und Inhaber einer Förderstelle bereits regulär rentenversichert sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium des Innern, ausgezahlt über die Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Sporthilfe Alumni-Stipendium

Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Deutsche Bank Sport-Stipendium

Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank
SonstigeZuschuss

ElitePlus-Förderung zur Olympia-Vorbereitung

Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll können in der direkten Olympia-Vorbereitung für bis zu 18 Monate zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten. Damit soll der Wegfall eines Erwerbseinkommens in der intensiven Vorbereitungsphase ausgeglichen werden. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall der Gutachterausschuss der Sporthilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von PwC Deutschland

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