Förderprogramme in Schleswig-Holstein auf Ebene Land
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
61 Programme gefunden
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
Unternehmensübernahme Plus
Beteiligungsinitiative für Eigenkapitalbedarfe bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergängen in Schleswig-Holstein. Bereitgestellt werden Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro je Fall, die MBG weist sie als stille Beteiligungen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit aus. In Kombination mit dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein und der MBG sind insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Ein Mindestbetrag ist in den offiziellen Programminformationen nicht genannt.
A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein
Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.
Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen
Investitionszuschüsse zwischen 3.000 und 50.000 Euro für Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Gefördert wurden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen, etwa für soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Museen und Literaturvereinigungen. Die Antragsfrist ist abgelaufen.
IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter
Risikobeteiligung der IB.SH an Kontokorrentlinien der Hausbanken zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch gestiegene Vorauszahlungen an Energieversorger. Das Volumen lag zwischen 500.000 und 5 Millionen Euro je Vermieter. Der Antragszeitraum ist abgelaufen.
Investitionspakt Sportstätten
Zuschussprogramm von Bund und Land ergänzend zur Städtebauförderung für die bauliche Sanierung und Erweiterung von Sportstätten. Gefördert wurden typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen in Städten und Gemeinden mit städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Das Budget ist ausgeschöpft, eine weitere Antragstellung ist nicht möglich.
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energiemanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wurden Personalkosten für einen Energiemanager für maximal drei Jahre oder externe Beratungskosten zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Das Programm ist ausgelaufen, ein Nachfolgeprogramm besteht im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Digital Learning Campus (DLC)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Aufbau digitaler Lernorte in Schleswig-Holstein, insbesondere zu Künstlicher Intelligenz. Gefördert wurden Ausstattung, Sach- und Personalkosten für Tutorensysteme und Online-Module. Aus EFRE-Mitteln standen 15 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 37,5 Millionen Euro bereit, das Antragsverfahren ist abgeschlossen.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - KI Anwendungszentren
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für den Aufbau von Anwendungszentren für Künstliche Intelligenz in Schleswig-Holstein. Gefördert wurden Forschungs- und Innovationstätigkeiten, Durchführbarkeitsstudien und experimentelle Entwicklung mit Vernetzung in Kleinstunternehmen und KMU. Für diese Maßnahme können keine Anträge mehr gestellt werden.
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
Pauschalzuschuss von 2.000 Euro für Eigentümer selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein für energetische oder barrierereduzierende Modernisierungen. Gefördert wurden Maßnahmen mit mindestens 20 Prozent CO2-Einsparung, der Anschluss an effiziente Nah- oder Fernwärme sowie Barriereabbau. Die Mittel sind aufgebraucht, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe an der Ostseeküste (Soforthilfe Flutkatastrophe Ostsee)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 75 Prozent der anerkannten Ausgaben für den Wiederaufbau nach der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste. Gefördert wurden touristische Infrastruktur und Strandwiederherstellung, kommunale gewerbliche Häfen und Bootsanleger sowie kommunale Gebäude, Straßen und Gehwege. Der Mindestbetrag lag bei 10.000 Euro je Einzelfall und 40.000 Euro je Empfänger.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.