Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.145 Programme gefunden
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Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
ERP-Kapital für Gründung (058)
Nachrangiges Förderdarlehen der KfW zur Stärkung des Eigenkapitals junger Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro. Die ersten 7 Jahre waren tilgungsfrei, danach erfolgte die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW verweist auf den ERP-Förderkredit KMU (365, 366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376) als Nachfolgeprodukte. Bestehende Darlehensnehmer finden auf der Programmseite weiterhin Informationen und Formulare.
Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung als Reaktion auf stark gestiegene Energiekosten. Nach Paragraf 2 Heizkostenzuschussgesetz betrug der erste Zuschuss für Wohngeldempfänger 270 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 350 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und je weiterer Person zusätzlich 70 Euro; für die übrigen Berechtigten, etwa Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, galt eine Pauschale von 230 Euro. Massgeblich war der Bezug im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022. Ein zweiter Heizkostenzuschuss folgte nach Paragraf 2a. Beide Zuschüsse wurden weit überwiegend automatisch ausgezahlt, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
KulturPass für 18-Jährige
Der KulturPass gab 18-Jährigen ein persönliches Budget für Buecher, Konzerte, Kino, Theater und Museen, das über eine App eingeloest wurde. Das Programm lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 und wurde zum Jahresende 2025 eingestellt. Letzter Reservierungstag war der 30. November 2025, die Abrechnung der Anbieter endete am 15. Dezember 2025. Rund 500000 Jugendliche und 15000 Anbieter haben teilgenommen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden)
Der klassische Telefon-Sozialtarif der Telekom für blinde, gehoerlose und sprachbehinderte Menschen entfällt laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband mit der Umstellung auf die IP-Technik, weil es nur noch Festnetz- und Internet-Flatrates gibt. Neu abgeschlossen werden kann er nicht mehr. Wer bereits einen Sozialtarif hat und weiter nur telefonieren will, kann sich laut DBSV auf die Bestandsschutzregelung berufen und den bisherigen Telefontarif mit Sozialtarif fortsetzen. Wer neu einen guenstigen Anschluss sucht, sollte Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, einen Rechtsanspruch auf einen Sozialtarif gibt es nicht.
Bildungsprämie (Prämiengutschein)
Die Bildungsprämie war ein Bundesprogramm, das Erwerbstätigen mit kleinem Einkommen einen Prämiengutschein für die Kosten einer Weiterbildung gab. Das Programm ist beendet: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben, Abrechnungen der Anbieter waren nur noch bis 31. Dezember 2022 möglich. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Bund verweist stattdessen auf direkte Förderprogramme wie Aufstiegs-BAföG und die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit sowie auf steuerliche Entlastungen.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Bildungsprämie (Prämiengutschein und Spargutschein)
Die Bildungsprämie unterstützte Erwerbstätige mit kleinem Einkommen bei den Kosten einer beruflichen Weiterbildung durch Prämiengutscheine und den Spargutschein. Der letzte Prämiengutschein wurde am 31.12.2021 ausgegeben, die Abrechnung durch Weiterbildungsanbieter beim Bundesverwaltungsamt war bis spätestens 31.12.2022 möglich. Das Programm ist damit beendet, an seine Stelle treten unter anderem der Bildungsgutschein, die Weiterbildungsförderung Beschäftigter und das Aufstiegs-BAföG.
Baukindergeld (KfW-Zuschuss 424)
Zuschuss für Familien mit Kindern zum Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, ausgezahlt über zehn Jahre. Neuanträge sind nicht mehr möglich, bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger erhalten die weiteren Raten automatisch jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung. Maßgeblich für die Höhe war die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung.
IMPULS Programm für Amateurmusik im ländlichen Raum
Bundesprogramm für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Nachfolgeangebot dient der Amateurmusikfonds.
NEUSTART AMATEURMUSIK
Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes
Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Nachhaltigkeitsprämie Wald (Bundeswaldprämie)
Einmalige flächenwirksame Prämie für Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder aus dem Konjunkturpaket. Die Bundesregierung stellte dafuer 500 Millionen Euro bereit. Die Antragsfrist ist abgelaufen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS (Lebensraumtyp-Synergiemodul)
Angekuendigtes Ergänzungsprogramm zum Klimaangepassten Waldmanagement mit Schwerpunkt auf Ökosystemleistungen in Wald-Lebensraumtypen der Natura-2000-Richtlinien. Es gibt derzeit keine geltende Förderrichtlinie und keine Antragsmöglichkeit. Der Zeitplan für eine Veröffentlichung liess sich nicht aus einer offiziellen Quelle belegen, die früher genannte Adresse klimaanpassung-wald.de leitet auf die Seite des regulaeren Programms Klimaangepasstes Waldmanagement weiter. Vor jeder Planung ist der aktuelle Stand bei FNR oder BMUKN zu erfragen.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)
Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen
Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.
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