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Bildungsprämie (Prämiengutschein und Spargutschein)

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Abwicklung über das Bundesverwaltungsamt und anerkannte Beratungsstellen · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Die Bildungsprämie unterstützte Erwerbstätige mit kleinem Einkommen bei den Kosten einer beruflichen Weiterbildung durch Prämiengutscheine und den Spargutschein. Der letzte Prämiengutschein wurde am 31.12.2021 ausgegeben, die Abrechnung durch Weiterbildungsanbieter beim Bundesverwaltungsamt war bis spätestens 31.12.2022 möglich. Das Programm ist damit beendet, an seine Stelle treten unter anderem der Bildungsgutschein, die Weiterbildungsförderung Beschäftigter und das Aufstiegs-BAföG.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Gutscheinausgabe endete am 31.12.2021, Abrechnung endete am 31.12.2022

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmerSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Vor Programmende: Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle
  • Vor Programmende: Erwerbstätigkeit und Einkommen unterhalb der Programmgrenzen
  • Vor Programmende: Einlösung des Gutscheins bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter

Kombinierbar mit

Als Nachfolge kommen Bildungsgutschein, Weiterbildungsförderung Beschäftigter und Aufstiegs-BAföG in Frage

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Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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LandZuschuss

100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
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A4 Frau und Beruf

Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandBeratung

A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein

Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandZuschuss

AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.

bis 50 Prozent, maximal 6.700 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
BundSonstiges

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

2.500 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter