Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Mikromezzaninfonds Deutschland
Der Mikromezzaninfonds Deutschland stellt kleinen Unternehmen und Gründungen wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfuegung, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte noetig sind. Die Beteiligung beträgt maximal 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen maximal 150.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, getilgt wird ab dem siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, durch einen Zinszuschuss von 3 Prozent ergeben sich 8 Prozent Nettokosten, dazu kommen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent und eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent pro Jahr. Vergeben wird über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung bis 100.000 Euro, für besonders förderungswuerdige Zielgruppen bis 150.000 Euro, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte abgegeben werden. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt im siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Das Entgelt liegt bei 8 Prozent p.a. nach Abzug eines Zuschusses, zuzueglich einmalig 3,5 Prozent Bearbeitungsentgelt und bis zu 2 Prozent gewinnabhängiger Vergütung.
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.
Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes
Punktebasierte Prämie für Kinos mit anspruchsvollem Jahresprogramm. Die Prämie beträgt bis zu 1,50 Euro je Besucher der berücksichtigten Filme und ist auf 150.000 Euro pro Kino gedeckelt. Voraussetzung sind mindestens 2.500 Prämienpunkte, im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr und ein Zuschaueranteil deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme von 40 Prozent in Orten bis 50.000 Einwohnern, 50 Prozent bis 500.000 und 60 Prozent darueber. Rund 7 Mio. Euro stehen jährlich bereit.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (KfW 358, 359)
Zinsguenstiger Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA nach der BEG EM zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Zusage darf nicht laenger als zwölf Monate zurückliegen. Der Kredit deckt auch Kosten ab, die über den Förderhöchstbetrag des Zuschusses hinausgehen. Beim Ergänzungskredit Plus (358) gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil für Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
KfW 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus - Wohngebäude
Der Ergänzungskredit Plus finanziert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten der bezuschussten Maßnahme. Für die erste Zinsbindungsfrist gewährt die KfW einen zusätzlichen Zinsvorteil, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
KfW 358/359 Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für alle, denen ein Zuschuss der KfW oder des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit schließt die Luecke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten. Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro und Selbstnutzung voraus, die Variante 359 steht auch Vermietern, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Zuschusszusage darf nicht aelter als zwölf Monate sein. Anders als sonst darf das Vorhaben hier bereits begonnen haben, wenn die Zuschusszusage vorliegt.
KfW 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude
Der Ergänzungskredit 359 richtet sich an alle Investierenden mit einer Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG Einzelmaßnahmen, ohne Einkommensgrenze und ohne Selbstnutzungspflicht. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals
Zuschuss für Schall- und Laermschutz an Livemusikspielstätten mit höchstens 2.000 Plätzen und bei überregional bedeutsamen Musikfestivals. Gefördert werden bauliche Sanierung, Schallschutzwaende, Vorhaenge, Absorber, innovative nicht-bauliche Konzepte wie Active Noise Cancelling sowie Laermschutzgutachten zur Sicherung der Betriebserlaubnis. Mindestausgaben 20.000 Euro, maximale Einzelförderung 100.000 Euro. Die Quote ist degressiv: 90 Prozent bei 20.000 Euro Ausgaben, 80 Prozent ab 125.000 Euro.
startup innovativ Rheinland-Pfalz
Zuschuss für wissensbasierte und innovative Gründungen in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Prototypenentwicklung und deren Erprobung, Markteinführung, Maschinen und Ausstattung, Patentanmeldungen, Qualitätsmanagementsysteme, Beratungsleistungen und Mitarbeiterqualifizierung. Pro Projekt sind 10.000 bis 100.000 Euro möglich, bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben und darf höchstens drei Jahre alt sein oder innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung gegründet werden. Ein Beirat prüft vor, eine fuenfkoepfige unabhängige Jury entscheidet, die Aufrufe erscheinen jährlich.
Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung und energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, je weitere Person 5.000 Euro mehr. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard bis zu 25 Prozent.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
ISB Kredit 505 - Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt das Darlehen höchstens 100.000 Euro, je weiterem Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu, begrenzt auf die voraussichtlichen Investitionskosten. Der Zinssatz liegt bei 3,45 Prozent jährlich mit 20 Jahren Zinsbindung, die Tilgung bei 1,8 Prozent. Gefördert werden ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Hausautomation, energiesparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent, wenn das Einkommen höchstens 10 Prozent über der Einkommensgrenze liegt und der Standard Effizienzhaus 55 erreicht wird, und bis zu 15 Prozent bei einem Einkommen bis 60 Prozent über der Grenze.
ISB Kredit 710 - Wohneigentum universell (Rheinland-Pfalz)
Darlehen der ISB zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsbindung. Anders als bei den Programmen der sozialen Wohnraumförderung gelten hier keine Einkommens- und Flächengrenzen. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital und ein zweiter Finanzierungspartner, der den restlichen Teil der Finanzierung stellt. Damit richtet sich das Programm an Haushalte, die über den Einkommensgrenzen der Sozialförderung liegen. Der Antrag läuft über die Hausbank beziehungsweise den Finanzierungspartner.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710)
Frei wählbares Darlehen zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsfestschreibung. Anders als bei den Programmen 501 bis 503 gibt es hier keine Einkommensgrenzen und keine Wohnflächenobergrenzen. Vorausgesetzt sind 10 Prozent Eigenkapital. Das Darlehen wird nachrangig besichert und setzt einen weiteren Finanzierungspartner voraus.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)
Nachrangdarlehen der ISB ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen für Bau, Kauf oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 und 100.000 Euro frei wählbar, der Zinssatz ist 20 Jahre fest.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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