Förderprogramme in Niedersachsen
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.163 Programme gefunden
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Zuschuss zu stationaeren Hospizleistungen
Wer keiner Krankenhausbehandlung mehr bedarf, aber zu Hause nicht versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem stationaeren Hospiz. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Zuschuss darf kalendertaeglich neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht unterschreiten. Für Kinderhospize gelten gesonderte Vereinbarungen.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.
Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten nach Paragraph 106 SGB VI einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung beträgt der Zuschuss die Hälfte des Betrags, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes auf die Rente ergibt. Bei privater Versicherung ist der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Kein Zuschuss besteht bei gleichzeitiger Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Beantragt wird der Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit
Wer wegen einer Pflegezeit vollständig freigestellt ist oder nur noch geringfuegig beschäftigt arbeitet, erhält auf Antrag Zuschüsse zu den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zuschüsse entsprechen der Höhe der Mindestbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter und dürfen die tatsaechlichen Beiträge nicht übersteigen. Sie gelten auch für private Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass keine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.
Zuzahlungsbefreiung wegen Erreichen der Belastungsgrenze
Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus, Fahrten und Reha nur bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt nach Paragraf 62 SGB V zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus. Es besteht ein Rechtsanspruch, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Zuzahlungsbefreiung über die Belastungsgrenze
Versicherte müssen im Kalenderjahr höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit liegt die Grenze bei einem Prozent. Wird die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus. Berücksichtigt werden die Einnahmen und Zuzahlungen aller im Haushalt lebenden Angehoerigen, mit Freibeträgen für Ehegatten und Kinder.
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (RED-III-Umsetzung)
Mit dem Gesetz vom 1. Juni 2026 hat der Bund die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) umgesetzt. Es ändert das BImSchG, die 37. BImSchV, die 38. BImSchV, die Biokraftstoffquotenverordnung und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Neu sind unter anderem der verlängerte Quotenpfad bis 65 Prozent im Jahr 2040, der Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027, die Pflichten für Flugkraftstoffanbieter und die Eintragung in die Unionsdatenbank.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen
Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.
chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte
chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.
coparion
coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.
develoPPP
develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
exist Women
Programm zur Stärkung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer ersten Gründungsidee. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro sowie zusätzliches Coaching und Netzwerkformate. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte, jeweils plus 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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