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Förderprogramme in Niedersachsen

Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.163 Programme gefunden

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BundZuschuss

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sichern Mutterschaftsleistungen das Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, privat oder familienversicherte Frauen erhalten insgesamt höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

bis 210 Euro je Monat
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen, Bundesamt für Soziale Sicherung, Arbeitgeber
BundSonstiges

Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Aufsichtsbehörden der Länder für den Mutterschutz
BundSonstiges

Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot

Spricht eine Aerztin oder ein Arzt ausserhalb der Schutzfristen ein Beschäftigungsverbot aus, zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Mutterschutzlohn. Grundlage ist der durchschnittliche Bruttolohn der letzten drei Monate beziehungsweise dreizehn Wochen vor Beginn der Schwangerschaft. Damit entsteht durch das Beschäftigungsverbot kein Einkommensverlust. Der Arbeitgeber laesst sich die Zahlung über das U2-Umlageverfahren erstatten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Erstattung über das U2-Umlageverfahren der Krankenkassen
LandKredit

NBank Investkredit (NIK)

Zinsguenstiger Förderkredit von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben für Investitionen in Niedersachsen, darunter Photovoltaik- und Biogasanlagen, Maschinen und Geraete, Medizintechnik, Hofladen, energieeffiziente Baumaßnahmen und gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 4 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandKredit

NBank Konsortialkredit

Die NBank beteiligt sich als Konsortialpartner an größeren Unternehmensfinanzierungen für Investitionen, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel. Der NBank-Anteil beträgt mindestens 1 Million Euro und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung. Laufzeiten liegen zwischen 2 und 10 Jahren.

ab 1 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandBeteiligung

NBeteiligung

Beteiligungskapital der NBank für KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, unabhängig vom Unternehmensalter. Der Mindestbetrag liegt bei 250.000 Euro für Unternehmen, die weniger als fuenf Jahre aktiv sind, mit privatem Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Finanziert werden Wachstum, wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf, Investitionen und ausdrücklich auch Unternehmensnachfolgen. Nicht förderfähig sind UG, Limited, Einzelunternehmen und GbR.

250.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandBeteiligung

NMittelstand

Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen in Niedersachsen zur Stärkung der Marktposition, für Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen. Angeboten werden stille und offene Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren. Offene Beteiligungen erfolgen nur als Minderheitsbeteiligung.

bis 5 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank Capital / NBank Niedersachsen
LandBeteiligung

NSeed

Beteiligungskapital für junge, innovative Unternehmen in Niedersachsen in der Nachgründungs- und ersten Wachstumsphase. Die Beteiligung liegt in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro, gemeinsam mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre, in Ausnahmefaellen bis 12 Jahre.

150.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank Capital / NBank Niedersachsen
LandBeteiligung

NSeed

Beteiligungskapital der NBank für kleine, junge und innovative Unternehmen in Niedersachsen, in der Regel bis fuenf Jahre alt. Die Frühphasenfinanzierung liegt typischerweise zwischen 150.000 und 500.000 Euro, mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Angeboten werden stille Beteiligung ohne Einfluss auf die Geschäftsführung und offene Minderheitsbeteiligung mit angestrebtem Ausstieg nach sieben bis zehn Jahren. Nicht förderfähig sind UG, Limited, Einzelunternehmen und GbR.

150.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandBeteiligung

NTransformation (Kfz-Zulieferer)

Beteiligungskapital für Automobilzulieferer der Stufen Tier 1 bis Tier 4 und deren Dienstleister in Niedersachsen. Finanziert werden die Transformation zu alternativen Antrieben, neuen Produktionsmethoden oder digitalen Geschäftsmodellen sowie die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Stille und offene Beteiligungen bis 5 Millionen Euro mit 7 bis 10 Jahren Laufzeit.

bis 5 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank Capital / NBank Niedersachsen
SonstigeZuschuss

Nachwuchselite-Förderung der DFL Stiftung

Ausgewählte Talente aus dem Talent-Team der Sporthilfe können zusätzlich in die Nachwuchselite-Förderung aufgenommen werden. Sie erhalten 200 Euro pro Monat zusätzlich zur Grundförderung. Finanziert wird das Programm von der DFL Stiftung. Ziel ist es, jungen Kaderathletinnen und Kaderathleten eine verlässliche Perspektive im Leistungssport zu geben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von der DFL Stiftung
BundZuschuss

Nationale Projekte des Städtebaus

Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt durch das BBSR
BundZuschuss

Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP)

Förderung von Vorhaben zum dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensstätten, insbesondere für Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Schwerpunkt sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Finanziert wird aus Haushaltsmitteln des BMUKN und aus zweckgebundenen Sonderabgaben von Vorhabenträgern, die Verfahrenserleichterungen bei Windenergie- und Netzausbauprojekten in Anspruch nehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Naturschutzgroßprojekte chance.natur

Förderung großflaechiger, komplexer Naturschutzvorhaben in Gebieten von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit 1979 wurden 93 Naturschutzgroßprojekte auf mehr als 7.500 Quadratkilometern mit über 550 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen

Das Programm richtet sich an ländliche Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden und fördert Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu gehoeren die naturnahe Begrünung von Doerfern, die ökologische Aufwertung von Flächen, die Anlage von Wegrainen und Hecken sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Ab 2026 sollen zusätzlich Entsiegelungsmaßnahmen finanziert werden können. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, neue Anträge sind zurzeit nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundSteuervorteil

Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG

Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber des Bundes, Vollzug durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundKredit

Nichtwohngebäude - Kredit (263)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Niedersachsen Invest GRW

Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Beherbergungsgewerbes. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 65 Prozent, abhängig unter anderem von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Das Programm gilt nur im niedersächsischen GRW-Zielgebiet, zu dem unter anderem die Landkreise Aurich, Cuxhaven, Goslar, Göttingen, Leer, Osnabrück und Uelzen sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven zählen.

bis 65 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Niedersachsen Messeförderung Einzelstand Inland und Ausland

Niedersachsen bezuschusst die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen und Freiberufler an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Messen im EU-Ausland gibt es bis zu 2.000 Euro, für Messen ausserhalb der EU bis zu 4.000 Euro, für Inlandsmessen einen einmaligen Festbetrag von 2.000 Euro. Für dieselbe Auslandsmesse kann zweimal gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Organisation und Betrieb des Standes, nicht jedoch Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung über das Kundenportal gestellt werden.

2.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

Gefördert werden Organisation und Betrieb niedersächsischer Gemeinschaftsstände mit mindestens zehn beteiligten Unternehmen sowie die Teilnahme an Gemeinschaftsständen anderer Anbieter. Bei Auslandsmessen werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 5.000 Euro innerhalb der EU und 8.000 Euro ausserhalb der EU. Bei Inlandsmessen sind es bis zu 80 Prozent und höchstens 13.500 Euro für KMU, bei neu gegründeten Unternehmen bis zu 90 Prozent und höchstens 15.000 Euro. Je Antragsteller ist die Förderung zweimal möglich. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen.

bis 50 Prozent, maximal 13.500 Euro
Niedersachsen
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)

Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Zahlung durch die Vorhabenträger
BundPrämie

Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)

Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt

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