Förderprogramme in Niedersachsen auf Ebene Land
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
106 Programme gefunden
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
NMittelstand
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen in Niedersachsen zur Stärkung der Marktposition, für Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen. Angeboten werden stille und offene Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren. Offene Beteiligungen erfolgen nur als Minderheitsbeteiligung.
NTransformation (Kfz-Zulieferer)
Beteiligungskapital für Automobilzulieferer der Stufen Tier 1 bis Tier 4 und deren Dienstleister in Niedersachsen. Finanziert werden die Transformation zu alternativen Antrieben, neuen Produktionsmethoden oder digitalen Geschäftsmodellen sowie die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Stille und offene Beteiligungen bis 5 Millionen Euro mit 7 bis 10 Jahren Laufzeit.
NBank Investkredit (NIK)
Zinsguenstiger Förderkredit von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben für Investitionen in Niedersachsen, darunter Photovoltaik- und Biogasanlagen, Maschinen und Geraete, Medizintechnik, Hofladen, energieeffiziente Baumaßnahmen und gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren.
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für touristische Infrastruktur, Barrierefreiheit, digitale Angebote und klimafreundliche Vorhaben. Im Übergangsregionen-Gebiet und in GRW-Gebieten liegt der Fördersatz bei bis zu 60 Prozent und der Zuschuss bei maximal 3 Millionen Euro, im SER-Gebiet bei bis zu 40 Prozent und maximal 2 Millionen Euro.
NBeteiligung
Beteiligungskapital der NBank für KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, unabhängig vom Unternehmensalter. Der Mindestbetrag liegt bei 250.000 Euro für Unternehmen, die weniger als fuenf Jahre aktiv sind, mit privatem Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Finanziert werden Wachstum, wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf, Investitionen und ausdrücklich auch Unternehmensnachfolgen. Nicht förderfähig sind UG, Limited, Einzelunternehmen und GbR.
NSeed
Beteiligungskapital der NBank für kleine, junge und innovative Unternehmen in Niedersachsen, in der Regel bis fuenf Jahre alt. Die Frühphasenfinanzierung liegt typischerweise zwischen 150.000 und 500.000 Euro, mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Angeboten werden stille Beteiligung ohne Einfluss auf die Geschäftsführung und offene Minderheitsbeteiligung mit angestrebtem Ausstieg nach sieben bis zehn Jahren. Nicht förderfähig sind UG, Limited, Einzelunternehmen und GbR.
NSeed
Beteiligungskapital für junge, innovative Unternehmen in Niedersachsen in der Nachgründungs- und ersten Wachstumsphase. Die Beteiligung liegt in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro, gemeinsam mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre, in Ausnahmefaellen bis 12 Jahre.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte
Zuschuss von bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte auf Basis von Starkregengefahrenkarten mit bis zu drei Niederschlagsszenarien. Der Höchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Vorhaben, bei interkommunalen Vorhaben bei 400.000 Euro. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 20 Prozent für Öffentlichkeitsarbeit.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment in Niedersachsen. In RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, in STEP-Vorhaben bis zu 300.000 Euro bei einem Mindestbetrag von 50.000 Euro. Voraussetzung ist die Auswahl durch einen nach der HTI-Richtlinie geförderten Hightech-Inkubator oder Akzelerator als Inkubations- oder Akzelerationsprojekt. Der Antrag muss vor Projektstart über das NBank-Kundenportal gestellt werden.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Eigentumsförderung Niedersachsen (selbst genutztes Wohneigentum)
Förderdarlehen des Landes Niedersachsen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie für die Modernisierung des selbst genutzten Bestands. Für Neubau und Erwerb nennt die NBank bis zu 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und bis zu 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Die Beträge erhöhen sich um 10.000 Euro je Kind in Gruppe A beziehungsweise um 7.500 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied in den Gruppen B und C, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied. Gefördert werden ausdrücklich auch barrierereduzierende Modernisierungen und energetische Verbesserungen um mindestens zwei Energieklassen. Der Antrag geht an den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde als Bewilligungsstelle.
Innovationsnetzwerke
Zuschüsse für das Management von Innovationsnetzwerken, also Betreuung der Zusammenarbeit, Marketing zur Gewinnung neuer Teilnehmer, Verwaltungskosten, Schulungen und Konferenzen. In stärker entwickelten Regionen bis 40 Prozent und maximal 150.000 Euro pro Jahr, in Übergangsregionen bis 50 Prozent nach AGVO oder bis 60 Prozent nach De-minimis. Die Förderdauer beträgt 1 bis 3 Jahre.
Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)
Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklung sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen. Ziel ist es, den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu verbessern. Förderhöhe maximal 35 Prozent, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen bis 45 Prozent und höchstens 100.000 Euro.
MikroSTARTer Niedersachsen
Darlehen der NBank von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründungen, Unternehmensnachfolgen und KMU in den ersten fuenf Jahren. Der Zins liegt bei 3,75 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle ist vor der Antragstellung verpflichtend, und das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Vorhaben, für die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Förderfähig sind Nutzung von Großgeraeten und Forschungseinrichtungen, Labor- und Messtechnik, Engineering-Dienstleistungen, Werkstoff- und Werkzeugstudien sowie E-Infrastrukturen. Eigene FuE-Leistungen und Standardprogrammierung sind ausgeschlossen.
Denkmalförderung Niedersachsen
Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.
Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland
Gefördert werden Organisation und Betrieb niedersächsischer Gemeinschaftsstände mit mindestens zehn beteiligten Unternehmen sowie die Teilnahme an Gemeinschaftsständen anderer Anbieter. Bei Auslandsmessen werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 5.000 Euro innerhalb der EU und 8.000 Euro ausserhalb der EU. Bei Inlandsmessen sind es bis zu 80 Prozent und höchstens 13.500 Euro für KMU, bei neu gegründeten Unternehmen bis zu 90 Prozent und höchstens 15.000 Euro. Je Antragsteller ist die Förderung zweimal möglich. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerks-KMU in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Die Prämie ist an die unbefristete Vollzeiteinstellung einer neuen Person mit mindestens 35 Wochenstunden geknuepft, die in den zwölf Monaten zuvor nicht im Unternehmen taetig war. Der Arbeitsvertrag darf erst nach der Förderzusage geschlossen werden. Der Antrag läuft vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.
Meisterprämie im Handwerk
Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.
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