Förderprogramme in Hamburg auf Ebene Land
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
139 Programme gefunden
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Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Barkassenumbau Speicherstadt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Pauschalzuschüsse für die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen. Förderfähige Module sind Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen sowie Dreh- und Schiebetüren, schwellenlose Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen, Grundrissänderungen und Rollstuhlgaragen. Wahlweise gibt es den vollen Zuschuss mit Miet- und Belegungsbindung oder den halben Zuschuss mit reiner Mietpreisbindung, jeweils für 10 Jahre.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)
Zuschuss der IFB Hamburg zwischen 3.000 und 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Gefördert werden zum Beispiel Treppenlifte, barrierefreie Bäder, breitere Tuerdurchgaenge, geeignete Bodenbelaege und stufenlose Zugangswege. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Einkommen die Hamburger Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung um höchstens 100 Prozent überschreitet. Vor Beginn der Arbeiten muss Kontakt zur Eigenheimförderung aufgenommen werden, begonnen werden darf erst nach der Bewilligung. Das Programm ist mit anderen IFB-Programmen und mit KfW-Krediten kombinierbar.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Bezuschussung Vereinsuebungsbetrieb Hamburg
Der Hamburger Sportbund bezuschusst den Uebungsbetrieb seiner Mitgliedsvereine und honoriert damit den Einsatz qualifizierter Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter. Die Förderung ist Teil des Angebots für Mitgliedsorganisationen, Einzelpersonen können nicht beantragen. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen mit Antragsfrist 30. April. Nicht-Mitglieder wenden sich direkt an die jeweiligen Programmverantwortlichen.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Eigenheimförderung für große Familien
Zinsvergünstigtes Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung für den Neubau oder Erstbezug von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Zielgruppe sind Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte, in denen ein Mitglied einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hat. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben zur Qualitätssicherung.
Eigenheimförderung für große Familien Hamburg
Zinsvergünstigtes Darlehen mit für die ersten 15 Jahre festem Zinssatz für Familien mit drei oder mehr Kindern sowie für Haushalte, in denen eine Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent vorliegt. Gefördert wird der Ersterwerb oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Vorausgesetzt sind 10 bis 20 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten sowie eine nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und dürfen bei diesem Programm um bis zu 100 Prozent überschritten werden. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Vertragsabschluss gestellt werden.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Elbkulturfonds
Der Elbkulturfonds fördert ausgewählte, überdurchschnittlich ambitionierte Kulturprojekte in Hamburg. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 1. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht ausgewiesen.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.
Förderinitiative Quantencomputing
Zuschüsse und Beteiligungskapital für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Startups im Bereich Quantencomputing. Gefördert werden Vorhaben, die das Potenzial von Quantenalgorithmen für wirtschaftliche Anwendungen etwa in Logistik, Biotechnologie oder Energiewirtschaft heben. Die Initiative wurde 2026 um 12 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für die nächsten vier Jahre erweitert.
Förderung inklusiver Kulturprojekte Hamburg
Hamburg fördert Kulturprojekte, die Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt einbeziehen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. November. Förderbeträge werden auf der Übersichtsseite nicht genannt.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Gefördert werden Heizungsoptimierungen in Wohngebäuden: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Umwälz- und Zirkulationspumpen, Thermostatventile und smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Smart Metering sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 20.000 Euro je Wohneinheit, der Zuschuss bei maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
Hamburg Digital Check
Der Hamburg Digital Check bezuschusst Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und digitaler Transformation mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU nach EU-Definition aus Gewerbe, Handwerk und freien Berufen mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss in ein konkretes Umsetzungskonzept muenden, der Berater muss qualifiziert sein. Gefördert wird nur die Beratung: Die Erstellung einer Website, eines Onlineshops oder Onlinemarketing selbst wird nicht bezuschusst.
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