Förderprogramme in Hessen
Was du in Hessen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.172 Programme gefunden
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Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben für den Gigabitausbau in Hessen. Gefördert werden Betreibermodelle, Wirtschaftlichkeitslücken, die Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten sowie die Mitverlegung bei anderen Baumaßnahmen und in Neubaugebieten.
Brockes-Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds
Sabbatical-Stipendium über 9.000 Euro für erfahrene literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. Es finanziert eine Auszeit vom Auftragsdruck, damit Zeit für Lektuere, Recherche und eigene Projekte bleibt. Daneben vergibt der Fonds Gottsched-Stipendien für Fortbildung mit 4.500 bis 6.000 Euro, Bode-Stipendien für Mentoring mit 3.000 bis 4.500 Euro und Initiativstipendien über 2.000 Euro für Projekte ohne Verlagsvertrag.
Budget für Arbeit
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung
Wer Anspruch auf einen Platz im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt hat, kann stattdessen eine regulaere betriebliche Ausbildung beginnen. Der Leistungsträger erstattet dem Betrieb die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Sozialversicherungsanteil und Unfallversicherungsbeitrag. Zusätzlich werden Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die notwendigen Fahrkosten übernommen. Die Leistung läuft bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Menschen mit Behinderungen, die eine reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Ausbildung. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Unfallversicherungsbeitrag, die Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.
Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
Bundesförderung EEW - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Bundesförderung EEW - Modul 4 Basisförderung für Anlagenoptimierung
Vereinfachte pauschale Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, die Anlagen bestimmter Kategorien austauschen, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Bundesförderung EEW - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
Bundesförderung EEW - Modul 5 Transformationspläne
Förderung der Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Bundesförderung EEW - Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, gegen elektrisch betriebene Anlagen. Das Modul richtet sich gezielt an kleine Unternehmen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1 Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter Querschnittstechnologien in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden hocheffiziente Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger einschließlich übergeordneter Steuerung. Ebenfalls förderfähig sind Wärmeübertrager zur Erschließung von Abwärme aus Bestandsanlagen, Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen und Frequenzumrichter zur Nachruestung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Zuschuss für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom, Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software, von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energiestroemen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Software muss die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und in der BAFA-Produktliste gelistet sein. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Basisförderung
Pauschale Zuschussförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Förderfähig sind Anlagen aus festgelegten Kategorien, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgiessmaschinen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Werkzeugmaschinen, Backoefen, Geschirrspuelmaschinen, Kühlmoebel und handgeführte Schweissgeraete. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Zuschussförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6 Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen austauschen, welche mit Erdgas, Kohle oder Mineraloel beziehungsweise daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden. Ziel ist die Elektrifizierung von Produktionsprozessen und damit der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Betrieb. Der Fördersatz beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen, je zusammenhaengender Maßnahme sind maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich.
Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
Zuschuss zu einer Orientierungsberatung, die auf ein Energiespar-Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt. Die Beratung soll klären, ob und in welcher Form Contracting für die Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
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