Förderprogramme in Hessen auf Ebene Land
Was du in Hessen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)
Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen unterstützt bestehende und in Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaften durch Beratung und Vernetzung. Die Geschäftsstelle wird vom Land Hessen gefördert, sodass die Angebote für die Genossenschaften weitgehend kostenfrei bleiben. Für Gruppen, die einen Bürgerwindpark als Genossenschaft aufbauen wollen, ist das Netzwerk die erste Anlaufstelle im Land, weil es Erfahrungen bestehender Genossenschaften bündelt und den Kontakt zu Kommunen, Projektierern und dem Genossenschaftsverband herstellt.
Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen
Hessen hat 2020 eine Förderrichtlinie erlassen, mit der Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen exklusiv Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen können. Berechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage liegt. Die Richtlinie belohnt damit gezielt Kommunen, die Windenergie auf oder nahe ihrem Gebiet zulassen, indem sie ihnen einen bevorzugten Zugang zu Landesmitteln für eigene Klimaschutzmaßnahmen verschafft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie selbst zu entnehmen.
Hessische WindEnergieDividende für Kommunen im Staatswald
Hessen gibt seit 2016 einen Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen an die Kommunen weiter. Die Standortkommunen erhalten 20 Prozent der Nettopachteinnahmen des Landes. Damit profitieren Gemeinden auch dann, wenn die Windenergieanlage nicht auf kommunalem oder privatem, sondern auf landeseigenem Waldgrund steht und die Pacht sonst vollständig beim Land bliebe. Ein eigenes hessisches Beteiligungsgesetz mit einer Pflicht zur Bürger- oder Kommunalbeteiligung gibt es daneben nicht; Hessen setzt auf freiwillige Instrumente und Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Genossenschaften.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Aufstiegsprämie Hessen (Kostenfreie Meisterausbildung)
Pauschale Prämie von 3.500 Euro pro Person und Abschluss als nachträgliche Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG soll die Meisterausbildung in Hessen faktisch kostenfrei werden, Start war der 1. Juni 2024.
Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen
Hessen fördert gemeinnützige Landschaftspflegeverbände, die nach dem Drittelparitätsprinzip aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik besetzt sind. Sie organisieren kooperativen Naturschutz vor Ort und setzen unter anderem Natura-2000-Maßnahmen um. Typische Arbeitsfelder sind die naturschutzgerechte Grünlandnutzung, die Pflege von Gehoelzen und die Anlage von Bluehflächen. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten der Geschäftsstellen ab und läuft über die Regierungspraesidien.
Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.
Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen
Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.
Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Hessen
Hessen zahlt eine jährliche Prämie für die Zucht und Haltung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen. Sie beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder Pferd, 60 Euro je Schwein und 30 Euro je Schaf oder Ziege, für Vatertiere wie Bullen, Hengste, Boecke und Eber gelten je nach Tierart Saetze zwischen 30 und 200 Euro. Förderfähig sind 26 heimische Rassen aus den Bereichen Zweinutzung und Fleischproduktion, Milchproduktion sowie weitere Nutzungstypen wie Kaltblutpferde. Die Förderdauer beträgt fuenf Jahre, Antragsteller sind Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebssitz in Hessen.
Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)
Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Hessen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm)
Hessen bezuschusst Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe mit gestaffelten Fördersaetzen. Für die Premiumförderung im Stallbau gibt es bis zu 40 Prozent, in Kombination mit Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent, für nichtproduktive Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen bis zu 75 Prozent, für wassersparende Bewaesserung bis zu 30 Prozent und für sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent. Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte, höchstens 20.000 Euro. Anträge können fortlaufend über das Lawileportal gestellt werden, bewilligt wird an festen Auswahlstichtagen. Die Stallbauförderung für Schweine ruht vom 1. Maerz 2024 bis 31. August 2026 wegen eines parallelen Bundesprogramms.
Ausgleichszulage (AGZ) Hessen
Die hessische Ausgleichszulage erhält die flächendeckende Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten. Die Saetze sind nach Ertragsmesszahl gestaffelt: bei einer EMZ bis 30 werden 70 bis 180 Euro je Hektar gezahlt, bei einer EMZ über 30 bis 35 zwischen 40 und 110 Euro, bei über 35 bis 38 zwischen 30 und 80 Euro und bei über 38 bis 44 für reine Futterflächen 25 bis 40 Euro. Zusätzlich wird nach Betriebsgröße gestaffelt, sodass je nach Größe 100, 80 oder 60 Prozent der berechneten Zuwendung ausgezahlt werden. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar förderfähige Fläche, seit 2025 werden nur noch hessische Flächen gefördert.
HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
Vereinsförderung des Landessportbundes Hessen
Der Landessportbund Hessen buendelt seine Vereinsförderung in vier Bereichen: Bezuschussung von Personen wie Trainern und Vereinsmanagern, Investitionszuschüsse für Sportstätten und Infrastrukturvorhaben, Ehrungen und Auszeichnungen für Vereine und Einzelpersonen sowie Fachberatung. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Hessen. Für die einzelnen Bereiche stehen benannte Ansprechpersonen bereit, die zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen Auskunft geben. Die Kontaktaufnahme läuft über die Abteilung Vereinsmanagement.
Vereinsförderung Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bündelt unter der Vereinsförderung mehrere Zuschussmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine. Dazu gehören Bewegungsförderung, Vereinsmanagement, Leistungssport-Vereinsförderung, Athletenförderung und Trainerförderung. Ergänzend besteht das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung, das über die Sportstiftung Hessen abgewickelt wird. Antragstellung und Fristen laufen über die jeweiligen Geschäftsfelder des Landessportbundes.
Seniorenticket Hessen
Das Seniorenticket Hessen kostet 398 Euro im Jahr und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Nutzbar sind Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge in ganz Hessen. Für mehr Flexibilität gibt es die Variante Seniorenticket Hessen Komfort für 681,50 Euro pro Jahr. Sie erlaubt Fahrten vor 9 Uhr, die Nutzung der ersten Klasse und die Mitnahme einer erwachsenen Person sowie beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden ganztägig.
Schülerticket Hessen
Das Schülerticket Hessen kostet 398 Euro pro Jahr oder 33,80 Euro im Monat bei monatlicher Abbuchung und gilt zwölf Monate hessenweit. Genutzt werden können Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur Oberstufe sowie Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter im einfachen und mittleren Dienst und Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Wohnort, Schule oder Ausbildungsplatz müssen in Hessen liegen.
Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen
Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen
Im Landesprogramm WIR fördert Hessen gemeinnützige Migrantenorganisationen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen aufgebaut haben. Gefördert werden neue Mikroprojekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration stärken, verbunden mit der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung zur Projektumsetzung. Für ein Mikroprojekt können bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden, für die geringfügig beschäftigte Person zusätzlich bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr. Eine Förderung ist in der Regel für bis zu 24 Monate möglich. Nicht förderfähig sind Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dient.
WIR-Vielfaltszentren in Hessen
Die 32 WIR-Vielfaltszentren sind eine zentrale Säule des hessischen Landesprogramms WIR. Sie sind in die kommunalen Verwaltungen eingebunden, koordinieren und vernetzen die Integrationsarbeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Ende 2025 wurde die Fortführung bis Ende 2030 gesichert. Den Kommunen stehen Personalmittel für zwei WIR-Stellen in Höhe von jeweils 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, zusätzlich können 20.000 Euro jährlich für eine unterstützende WIR-Mitarbeit beantragt werden. Alle zwei Jahre werden Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)
Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.
Vereinsförderung des Landessportbunds Hessen
Der Landessportbund Hessen bezuschusst seine Mitgliedsvereine in mehreren Bereichen: Personenbezuschussung für Trainerinnen, Trainer und Vereinsmanager, Investitionszuschüsse für Infrastruktur sowie Ehrungen und Auszeichnungen. Dazu kommt eine Fachberatung für Vereinsfragen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des lsb h. Konkrete Beträge und Fristen nennt der Landessportbund auf Anfrage beziehungsweise in den einzelnen Richtlinien.
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