Förderprogramme in Hessen auf Ebene Land
Was du in Hessen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
131 Programme gefunden
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Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Hessische WindEnergieDividende für Kommunen im Staatswald
Hessen gibt seit 2016 einen Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen an die Kommunen weiter. Die Standortkommunen erhalten 20 Prozent der Nettopachteinnahmen des Landes. Damit profitieren Gemeinden auch dann, wenn die Windenergieanlage nicht auf kommunalem oder privatem, sondern auf landeseigenem Waldgrund steht und die Pacht sonst vollständig beim Land bliebe. Ein eigenes hessisches Beteiligungsgesetz mit einer Pflicht zur Bürger- oder Kommunalbeteiligung gibt es daneben nicht; Hessen setzt auf freiwillige Instrumente und Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Genossenschaften.
LOEWE-Förderlinie 3 Hessen
Mit der Förderlinie 3 des Forschungsförderungsprogramms LOEWE bezuschusst das Land Hessen die gemeinsame Entwicklung von Innovationen zwischen Hochschulen und Unternehmen. Ziel ist der Wissens- und Technologietransfer aus der hessischen Wissenschaft in die Wirtschaft. Gefördert werden Verbundvorhaben, bei denen Unternehmen mit hessischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.
Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)
Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen unterstützt bestehende und in Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaften durch Beratung und Vernetzung. Die Geschäftsstelle wird vom Land Hessen gefördert, sodass die Angebote für die Genossenschaften weitgehend kostenfrei bleiben. Für Gruppen, die einen Bürgerwindpark als Genossenschaft aufbauen wollen, ist das Netzwerk die erste Anlaufstelle im Land, weil es Erfahrungen bestehender Genossenschaften bündelt und den Kontakt zu Kommunen, Projektierern und dem Genossenschaftsverband herstellt.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
RKW Hessen Gründungsberatung
Geförderte Einzelberatung für Gründungswillige und Start-ups in Hessen vor der Gründung oder Übernahme. Beratungsthemen sind Geschäftsplanung, Marketing und Vertrieb, betriebswirtschaftliche Fragen und die Vorbereitung von Finanzierungsgespraechen. Das Tageshonorar beträgt 720 Euro zuzueglich Umsatzsteuer, davon werden bis zu 75 Prozent beziehungsweise 540 Euro pro Tag bezuschusst. Förderfähig sind 5 bis 15 Beratungstage, fuenf Tage kosten damit statt 3.600 Euro nur 900 Euro Eigenanteil. Anträge sind laufend möglich, der Berater muss beim RKW gelistet sein.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
Vereinsförderung Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bündelt unter der Vereinsförderung mehrere Zuschussmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine. Dazu gehören Bewegungsförderung, Vereinsmanagement, Leistungssport-Vereinsförderung, Athletenförderung und Trainerförderung. Ergänzend besteht das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung, das über die Sportstiftung Hessen abgewickelt wird. Antragstellung und Fristen laufen über die jeweiligen Geschäftsfelder des Landessportbundes.
Vereinsförderung des Landessportbundes Hessen
Der Landessportbund Hessen buendelt seine Vereinsförderung in vier Bereichen: Bezuschussung von Personen wie Trainern und Vereinsmanagern, Investitionszuschüsse für Sportstätten und Infrastrukturvorhaben, Ehrungen und Auszeichnungen für Vereine und Einzelpersonen sowie Fachberatung. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Hessen. Für die einzelnen Bereiche stehen benannte Ansprechpersonen bereit, die zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen Auskunft geben. Die Kontaktaufnahme läuft über die Abteilung Vereinsmanagement.
Vereinsförderung des Landessportbunds Hessen
Der Landessportbund Hessen bezuschusst seine Mitgliedsvereine in mehreren Bereichen: Personenbezuschussung für Trainerinnen, Trainer und Vereinsmanager, Investitionszuschüsse für Infrastruktur sowie Ehrungen und Auszeichnungen. Dazu kommt eine Fachberatung für Vereinsfragen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des lsb h. Konkrete Beträge und Fristen nennt der Landessportbund auf Anfrage beziehungsweise in den einzelnen Richtlinien.
Bildungscoaches (bilden & beschäftigen Zuschuss)
ESF-gefördertes Programm, das hessischen Unternehmen, vor allem KMU, kostenfreie Beratung und Begleitung durch Bildungscoaches zur beruflichen Weiterbildung bietet. Unterstützt werden Kompetenzbewertung und die Planung von Qualifizierungsvorhaben für Personalverantwortliche und Beschäftigte. Wichtig: Unternehmen erhalten kein Geld und stellen keinen Antrag. Antragsteller sind ausschließlich Bildungsträger, die das Coaching-Angebot bereitstellen. Fördersatz und Höchstbetrag sind nicht öffentlich beziffert.
Förderrichtlinie Ehrenamt (#deinehrenamt)
Projektförderung der Hessischen Staatskanzlei für bürgerschaftliches Engagement. Gefördert werden Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Achtung: Die Angaben zum Höchstbetrag widersprechen sich. Die Hessische Staatskanzlei nennt 15.000 Euro je Antrag bei einem Jahresbudget von 500.000 Euro, das Portal deinehrenamt.de nennt bis zu 30.000 Euro. Hier ist der niedrigere, konservative Wert hinterlegt, der Betrag ist vor einer Antragstellung zu prüfen.
Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen
Hessen hat 2020 eine Förderrichtlinie erlassen, mit der Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen exklusiv Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen können. Berechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage liegt. Die Richtlinie belohnt damit gezielt Kommunen, die Windenergie auf oder nahe ihrem Gebiet zulassen, indem sie ihnen einen bevorzugten Zugang zu Landesmitteln für eigene Klimaschutzmaßnahmen verschafft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie selbst zu entnehmen.
DIGI-Zuschuss Hessen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen von KMU und freien Berufen in Hessen. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktions- und Arbeitsprozessen, die Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Anschaffung von IKT-Hard- und Software inklusive Migration und Schulungen. Die Förderphase endete im Juni 2026, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen.
DIGI-Zuschuss Hessen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen. Gefördert wurden Anschaffungen von IKT-Hard- und Software, IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie zugehoerige Leistungen wie Datenmigration und Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss betrug bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro, bei einem Mindestprojektvolumen von 4.000 Euro. Das Programm endete im Juni 2026, das Antragsportal ist geschlossen und weitere Aufrufe sind nicht geplant. Nur im Losverfahren ausgewählte Unternehmen können innerhalb der gesetzten Fristen noch einreichen.
Digitale Dorflinde
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die erstmalige Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen. Gefördert wurden durchschnittlich bis zu 1.500 Euro je Hotspot und maximal 40 Hotspots je Kommune. Das Programm ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen.
Förderung Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50.000 bis 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer KMU in der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Wegen hoher Nachfrage ist die Antragstellung derzeit pausiert.
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie Energie)
Zuschuss für die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude, Ersatz- und Neubauten mit hohem energetischen Standard, Solarabsorberanlagen in Freibädern und Gebäudeautomation. Seit dem 01.01.2025 werden nur noch nicht-fossil betriebene Heizsysteme gefördert. Wegen hoher Nachfrage besteht seit dem 01.06.2026 ein Antragsstopp.
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Zuschuss für Investitionen in die Nutzung unvermeidbarer Abwärme, darunter Sammelanlagen, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Transportleitungen und Stromerzeugungsanlagen. Der Fördersatz reicht je nach beihilferechtlicher Grundlage von 30 bis 65 Prozent. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Förderung von effizienten und CO2-armen Wärmenetzen
Zuschuss für die Modernisierung von Wärmeleitungen, Effizienzsteigerungen, die Erneuerung technischer Anlagen, den Anschluss neuer Wärmeabnehmer, den Neubau von Wärmenetzen sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
HESSEN serious GAME
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.
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