Förderprogramme in Bremen
Was du in Bremen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.140 Programme gefunden
ThemaAlle
- Alle Themen
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Sportförderdarlehen des Landessportbunds Bremen
Zinsfreies Darlehen ab 1.500 Euro Gesamtvolumen für Investitionen von Sportvereinen in Bau- und Sanierungsarbeiten an Sportanlagen sowie in langlebige Sportgeräte ab 500 Euro je Gerät. Bei pünktlicher Tilgung werden 20 Prozent des Darlehens, maximal 1.000 Euro, in einen Zuschuss umgewandelt. Ergänzend vergibt der Landessportbund Toto-Lotto-Mittel an seine Mitgliedsverbände.
Veranstaltungsförderung Bremen (FÜVAKUS)
Fehlbedarfsfinanzierung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen mit überregionaler Ausstrahlung. Gefördert werden Veranstaltungen, die deutliche überregionale mediale Aufmerksamkeit finden, das Image Bremens positiv beeinflussen und Besuchsentscheidungen für die Stadt auslösen. Grundlage ist die FÜVAKUS-Richtlinie, die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss im Ranking-Verfahren.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.
Neubaukredite für Mietwohnungen - mittleres Preissegment
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen im mittleren Preissegment mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, dazu kommt ein Zuschuss von maximal 10.000 Euro je Wohneinheit. Anerkennungsfähige Kosten höchstens 5.100 Euro je Quadratmeter.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss zu externen Kosten im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Vertriebswege bis zur Prototypen- oder Strategieentwicklung. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdkosten, maximal 20.000 Euro je Projekt.
Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)
Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Land Bremen. Gefördert werden ganzheitliche Konzepte, Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Studien, Risikoanalysen und Monitoringsysteme sowie ökosystembasierte Lösungen wie dezentrales Regenwassermanagement und hochwasserresiliente Umgestaltung öffentlicher Räume. Öffentliche Einrichtungen erhalten Vollfinanzierung, gemeinnützige Träger bis zu 95 Prozent.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Diversity in KMU
Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen, die Geschlechterparität und Vielfalt in Unternehmen erhöhen. Förderfähig sind Personalkosten, Software, Tools und Implementierungskosten, Schulungen, Coaching sowie interne Weiterbildungsmaterialien. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, maximal 150.000 Euro je Einzelprojekt.
EFRE-Innovationsdarlehen
Zinsverbilligtes Darlehen von 50.000 bis 500.000 Euro für Innovationsvorhaben Bremer KMU, üblicherweise zu 0,25 Prozent pro Jahr. Finanziert werden Maschinen und Anlagen für den Prototypenbau, projektbezogene Personal- und Materialkosten, Geschäftsmodellentwicklung sowie Prozess- und Produktinnovationen. Laufzeit bis 10 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
Landesbürgschaften Bremen
Ausfallbürgschaften des Landes Bremen für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Avalkrediten sowie für Refinanzierungen und Konsolidierungen. Für Wirtschaftsunternehmen werden bis zu 80 Prozent des Kredits verbürgt, die Laufzeit beträgt je nach Finanzierungszweck maximal 15 Jahre.
Digitaler Mittelstand KI
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben im Land Bremen in zwei Bereichen: KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme sowie Verbesserung der IT-Sicherheit inklusive Authentifizierungssystemen. Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige erhalten 40 Prozent bis 17.000 Euro, mittlere Unternehmen 30 Prozent bis 17.000 Euro, Startups unter 12 Monaten 40 Prozent bis 5.000 Euro.
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung
Ergänzende Kredite oder Bürgschaften der BAB für mittelständische Unternehmen in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Restrukturierung und Konsolidierung. Finanziert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Nachfolgelösungen. Der BAB-Anteil beträgt mindestens 150.000 Euro und bis zu 50 Prozent der Kreditfinanzierung.
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)
Investitionskredit bis 5 Millionen Euro für KMU und Freiberufler mit 50 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank über die gesamte Laufzeit. Das Risiko der Hausbank sinkt damit auf maximal 2,5 Millionen Euro, wodurch eine Kreditvergabe auch bei schwacher Sicherheitenlage möglich wird. Finanziert werden Grundstücke, Gebäude, Bauvorhaben, Maschinen, Warenlager und wachstumsbedingte Betriebsmittel.
Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)
Förderung von Investitionen in Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten im Land Bremen. Förderfähig sind Bauvorhaben, Maschinen, Anlagen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, dazu Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. In Bremen-Stadt bis 20 Prozent, in Bremerhaven bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in Sonderfällen bis 65 Prozent.
Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)
Die technologieübergreifenden gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie an Land und Solaranlagen nach der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) wurden als Pilotverfahren durchgeführt. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ausdrücklich fest, dass die Verfahren abgeschlossen sind; es finden keine neuen gemeinsamen Ausschreibungen mehr statt. Wer heute eine Förderung für Windenergie an Land sucht, muss den regulären Ausschreibungsweg nach den Paragrafen 28 bis 36j EEG gehen oder die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG nutzen. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Runden sind bei der Bundesnetzagentur weiterhin als Statistik einsehbar.
Südquote in den Ausschreibungen für Windenergie an Land (Paragraf 36d EEG, weggefallen)
Die als Südquote bekannte Mindestzuschlagsmenge für Windenergieanlagen im Süden Deutschlands stand in Paragraf 36d EEG. Diese Vorschrift ist weggefallen und im geltenden EEG 2023 nur noch als Leerstelle enthalten. Die Standortsteuerung nach Süden läuft heute nicht mehr über eine Mengenquote in der Ausschreibung, sondern über das Referenzertragsmodell in Paragraf 36h EEG: Für Anlagen in der Südregion nach Anlage 5 EEG gelten günstigere Korrekturfaktoren, unter anderem 1,55 unterhalb eines Gütefaktors von 50 Prozent, und Gütefaktoren unter 60 Prozent sind ausschließlich für Anlagen in der Südregion anwendbar.
Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)
Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
KfW-Kredit 275 – Erneuerbare Energien Speicher
Das frühere Speicherprogramm der KfW förderte stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln. Das Programm wurde Ende 2018 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Produktnummer 275 leitet auf der KfW-Website heute direkt auf das Nachfolgeprodukt Erneuerbare Energien Standard (KfW 270) weiter, in dem Batteriespeicher und Stromspeicheranlagen weiterhin kreditfinanziert werden, allerdings ohne den früheren Tilgungszuschuss.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.