Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)
Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgueter landwirtschaftlicher Betriebe, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern. Die förderfähige Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Obergrenze liegt bei 1,2 Mio. Euro für Einzelbetriebe und 2,4 Mio. Euro für Kooperationen. Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandard erhalten bis zu 25 Prozent, für Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und für Zuchtsauenhaltung gibt es je 15 Prozent Zuschlag.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre eigene Arbeitsgruppe festigen wollen. Förderfähig sind bis zu 2 Millionen Euro für fünf Jahre, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten. Der Zuschuss deckt 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkosten.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre bereits bestehende Arbeitsgruppe verstetigen wollen. Gefördert werden bis zu 2 Millionen Euro über fuenf Jahre, zusätzlich sind bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten möglich. Erstattet werden 100 Prozent der direkten förderfähigen Kosten zuzueglich einer Pauschale von 25 Prozent für indirekte Kosten. Voraussetzung sind fuenf bis fuenfzehn Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion und eine Gastinstitution in der EU oder einem assoziierten Land.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte
Kernförderlinie des EU-Kulturprogramms für grenzueberschreitende Konsortien aus Kultureinrichtungen. Kleine Kooperationsprojekte werden mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200.000 Euro bezuschusst, mittlere mit 70 Prozent und höchstens 1 Mio. Euro, große mit 60 Prozent und höchstens 2 Mio. Euro. Antragstellende müssen juristische Personen sein und seit mindestens zwei Jahren Rechtsstatus haben. Für 2021 bis 2027 stehen im Teilprogramm KULTUR insgesamt 804 Mio. Euro bereit.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1 - Machbarkeitsstudien
Modul 1 der BEW fördert Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetzsysteme und Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Seit dem 01.04.2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen, für Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze und für Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme untersuchen. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen für Wärmenetze in Modul 1 nicht mehr möglich.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag, für Transformationspläne bestehender Wärmenetze und Machbarkeitsstudien für neue Netze einschließlich Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4. Das Netz muss auf die Versorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein; Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme nachweisen. Bewilligungszeitraum zwölf Monate, einmalig um bis zu zwölf Monate verlängerbar.
develoPPP
develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Bürgschaften für mittelständische Betriebe in Bayern, denen für eine Kreditfinanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen. Zielgruppen sind Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie Gartenbau. Die Bürgschaft beträgt maximal 2 Mio. Euro, die konkrete Quote haengt von Bonität und Finanzierungszweck ab. Für Beträge oberhalb von 5 Mio. Euro kommen Staatsbürgschaften des Freistaats in Betracht.
Referenzfilmförderung Langfilm – Zuerkennung für Hersteller programmfüllender Filme
Automatische Erfolgsförderung: Wer einen erfolgreich ausgewerteten Kinofilm produziert hat, bekommt Referenzmittel zuerkannt und kann sie binnen drei Jahren in ein neues Projekt investieren. Ein Spielfilm braucht mindestens 25.000 Referenzpunkte, Talent-, Kinder- und Dokumentarfilme mindestens 10.000. Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 2 Mio. Euro. Drehbuch- und Regieperson sind automatisch mit je 5 Prozent, höchstens 30.000 Euro, beteiligt. Bis zu 75 Prozent dürfen für Vorbereitung oder Eigenkapital verwendet werden.
ERC Starting Grant
Der ERC Starting Grant fördert exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Es sind bis zu 1,5 Millionen Euro für fünf Jahre möglich, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Zusatzkosten. Gefördert werden 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkostenpauschale.
ERC Starting Grant
Der ERC Starting Grant fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Die Grundförderung beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, in begründeten Faellen kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei einem Umzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Bewerben können sich Forschende mit null bis zehn Jahren Erfahrung nach der Promotion, unabhängig von der Staatsangehoerigkeit. Einziges Bewertungskriterium ist die wissenschaftliche Exzellenz, das Thema ist frei wählbar.
Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern
Zweisäuliges Förderprogramm für Landkreise und kreisfreie Städte. Säule 1 gibt bis zu 40 Euro pro Neugeborenem für Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenversorgung, insgesamt rund 5 Millionen Euro jährlich. Säule 2 deckt bis zu 85 Prozent des Defizits kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum, maximal 1 Million Euro je Haus.
KfW-Programm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Investitionszuschuss für Kommunen mit vier Modulen: naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, Naturoasen sowie Entsiegelung und Bodensanierung. Förderquote 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen 80 Prozent. Mindestbetrag 15.000 Euro je Antrag, Modul D.1 bis 224.000 Euro, Modul D.2 bis 1.000.000 Euro, Personalkosten je Modul A bis C bis 72.000 Euro.
GO-Bio initial
GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansaetze in einer sehr frühen Phase mit erkennbarem Innovationspotenzial. In der Sondierungsphase werden bis zu 12 Monate und bis zu 100.000 Euro je Einzelvorhaben gefördert, um Verwertungskonzepte zu schaerfen und Marktanalysen durchzuführen. In der anschließenden Machbarkeitsphase sind bis zu 24 Monate und bis zu 500.000 Euro bei Einzelvorhaben beziehungsweise 1.000.000 Euro bei Verbundvorhaben möglich, Ziel ist der Proof of Principle. Schwerpunkte sind Therapeutika, Diagnostika, Plattformtechnologien und Forschungswerkzeuge, bioeokonomische Ideen sind ausgeschlossen.
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme
Herstellungsförderung für künstlerisch anspruchsvolle Kinofilme: bis zu 1 Mio. Euro für programmfuellende Spielfilme, bis zu 500.000 Euro für Dokumentarfilme, in begründeten Ausnahmefaellen ebenfalls bis zu 1 Mio. Euro. Adressiert werden Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten bis 6 Mio. Euro und Dokumentarfilme bis 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten, die Beihilfeintensität darf 50 Prozent nicht überschreiten, bei EU-Koproduktionen 60 Prozent.
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Mittelstands, einschließlich digitalisierungsgetriebener Entwicklungen. Einzelprojekte werden mit bis zu 690.000 Euro je Unternehmen gefördert, Kooperationsprojekte mit bis zu 3 Millionen Euro, Machbarkeitsstudien mit bis zu 125.000 Euro; die Förderquote liegt je nach Konstellation zwischen 25 und 95 Prozent. Wichtig: Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Haushaltsmittel nimmt ZIM derzeit keine neuen Anträge für Einzel- und Kooperationsprojekte an. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
1.000 Moore – Klimamoorschutz: Wiedervernässung naturschutzbedeutsamer Moore
Zuschuss für die dauerhafte Wiedervernässung entwässerter Moore zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt. Beratung bis 30.000 Euro, Planung und Umsetzung kombiniert bis 600.000 Euro. Förderquote bis 95 Prozent, für Privatpersonen mit mindestens 80 Prozent Flächeneigentum bis 99 Prozent, für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit bis 90 Prozent.
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Games-Förderung des FilmFernsehFonds Bayern
Dreistufige Computerspieleförderung des Freistaats Bayern. Die Konzeptentwicklung über vier Monate wird mit bis zu 30.000 Euro für Nachwuchsstudios und bis zu 40.000 Euro für erfahrene Studios gefördert. Für den Prototyp gibt es bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei bis zu 80 Prozent Förderanteil oder bis zu 350.000 Euro als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen bei bis zu 70 Prozent. Die Produktion wird mit bis zu 500.000 Euro und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt, bei Erst- und Zweitprojekten bis zu 70 Prozent und höchstens 250.000 Euro.
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