Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.254 Programme gefunden
ThemaAlle
- Alle Themen
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (RED-III-Umsetzung)
Mit dem Gesetz vom 1. Juni 2026 hat der Bund die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) umgesetzt. Es ändert das BImSchG, die 37. BImSchV, die 38. BImSchV, die Biokraftstoffquotenverordnung und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Neu sind unter anderem der verlängerte Quotenpfad bis 65 Prozent im Jahr 2040, der Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027, die Pflichten für Flugkraftstoffanbieter und die Eintragung in die Unionsdatenbank.
Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung
Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.
Bescheinigung von Strommengen durch das Umweltbundesamt (Paragraf 8 der 38. BImSchV)
Das Umweltbundesamt prüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt Bescheinigungen über Strommenge in Megawattstunden und errechnete Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent aus, bereits unter Berücksichtigung des Faktors 3. Die Antragstellung ist formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de möglich, ein digitales Fachverfahren ist angekündigt. Im Verpflichtungsjahr 2025 gingen rund 732 Mitteilungen ein, bescheinigt wurden etwa 5.192 GWh.
THG-Prämie wirkaufendeinethg.de für E-Fahrzeuge und Ladestationen
Garantierte Prämien 2026: 165 Euro für E-Autos der Klasse M1, 165 Euro für zulassungspflichtige E-Krafträder, 247,50 Euro für E-Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie 5.940 Euro für E-Busse der Klasse M3. Eingetragene öffentliche Ladestationen wurden für 2025 mit 35 Euro je MWh vergütet. Für Neukunden nennt der Anbieter ein befristetes Einführungsangebot von 215 Euro für das erste Fahrzeug.
THG-Prämie Quotlix für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladestationen
Garantieprämien: 170 Euro für E-Pkw, 255 Euro für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und ab 6.120 Euro für E-Busse der Klasse M3. Öffentliche Ladestationen werden mit mindestens 85 Euro je MWh vergütet. Alternativ gibt es eine Flexprämie, die dem späteren Marktpreis folgt und höher oder niedriger ausfallen kann. Der Anbieter nennt für die Flexvariante Marktpreisniveaus von 340 Euro je Pkw und 170 Euro je MWh.
THG-Prämie fairnergy für E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
Garantierte Prämien für 2026: 330 Euro für E-Pkw und zulassungspflichtige E-Zweiräder mit Fahrzeugschein, 495 Euro für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1, 3.400 Euro für E-Lkw der Klasse N2 bis 12 Tonnen, 5.510 Euro für Klasse N3 über 12 Tonnen und 11.880 Euro für E-Busse der Klasse M3. Zusätzlich spendet der Anbieter je Quote 20 Euro, bei Lkw und Bussen 100 beziehungsweise 150 Euro an Klimaschutzprojekte.
THG-Prämie geld-für-eauto.de für E-Fahrzeuge und Ladestrom
Drei Auszahlungsvarianten für Pkw der Klasse M1 im Jahr 2026: Express mit 340 Euro innerhalb von maximal sieben Tagen, Garantie mit 390 Euro nach etwa 18 bis 24 Wochen und Risiko mit bis zu 400 Euro, bei dem 90 Prozent des Marktpreises ausgezahlt werden. Für Ladestrom aus Ladesäulen und geteilten Wallboxen zahlt der Anbieter 17 Cent je Kilowattstunde. Plug-in-Hybride werden nicht angenommen.
THG-Prämie Elektrovorteil für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte
Fixprämien für 2026 nach Fahrzeugklasse, Zahlung nach amtlicher Bestätigung: Pkw M1 350 Euro, leichtes Nutzfahrzeug N1 500 Euro, N2 3.140 Euro, N3 5.060 Euro, Bus M3 10.850 Euro, Motorrad 350 Euro, jeweils inklusive 50 Euro Neufahrzeugbonus für bis zu drei Fahrzeuge. Bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen sind es 300, 425, 2.625, 4.225, 9.055 und 300 Euro. Öffentliche Ladepunkte werden mit 100 Euro je MWh vergütet und nur von Unternehmenskunden angenommen.
Vortrag von Übererfüllung auf das Folgejahr (Paragraf 37a Absatz 8 BImSchG)
Treibhausgasminderungsmengen über dem vorgeschriebenen Prozentsatz werden auf Antrag auf das Folgejahr angerechnet. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt eine Ausnahme: Übererfüllungen aus 2024 dürfen nicht auf 2025 und Übererfüllungen aus 2025 nicht auf 2026 vorgetragen werden. Stattdessen können sie auf Antrag bis zum 15. April 2028 auf das Verpflichtungsjahr 2027 angerechnet werden. Dasselbe gilt für fortschrittliche Biokraftstoffe.
Übertragung der Quotenerfüllung auf Dritte (Quotenhandel nach Paragraf 37a Absatz 6 und 7 BImSchG)
Die Quotenerfüllung kann durch schriftlichen Vertrag auf Dritte übertragen werden, entweder auf Nichtverpflichtete nach Absatz 6 oder auf andere Verpflichtete nach Absatz 7. Der Vertrag braucht Mengenangaben, die betroffenen Erfüllungsoptionen und die Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent. Dieselbe Menge darf nur einmal verwendet werden. Das ist die rechtliche Grundlage des gesamten gewerblichen Quotenhandels.
Wasserstoff aus biogenen Quellen für Straßenfahrzeuge als Erfüllungsoption
Grundsätzlich ist Wasserstoff aus biogenen Quellen nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 8 BImSchG von der Anrechnung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht für Wasserstoff, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird und aus den biogenen Quellen der Anlagen 1 und 4 der 38. BImSchV stammt, also etwa aus Gülle, Klärschlamm, Stroh oder Bioabfall. Nähere Bestimmungen soll eine Rechtsverordnung regeln.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3
Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.
Abfallbasierte Biokraftstoffe nach Anlage 4 der 38. BImSchV mit Obergrenze
Biokraftstoffe aus gebrauchtem Speiseöl, tierischen Fetten der Kategorien 1 und 2, geschädigten Pflanzen, kommunalem Abwasser oder Zwischenfrüchten nach Anlage 4 sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 1,9 Prozent ab 2022 voll anrechenbar, ab 2031 sind es 2 Prozent, ab 2033 2,3 Prozent, ab 2035 2,4 Prozent, ab 2037 2,6 Prozent und ab 2039 2,8 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert angesetzt, die Minderung entfällt also.
Hydrierte biogene Öle (HVO) als Erfüllungsoption der THG-Quote
Hydrierte biogene Öle, an der Tankstelle als HVO bekannt, sind nach Paragraf 37b Absatz 5 BImSchG nur dann Biokraftstoffe, wenn sie aus biogenen Ölen oder Fetten gewonnen wurden, die selbst Biomasse sind, und wenn die Hydrierung nicht gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen in einem raffinerietechnischen Verfahren erfolgt ist. Unter diesen Bedingungen zählen sie in vollem Umfang als Biokraftstoff und damit voll auf die Quote.
Biogenes Flüssiggas (Bio-LPG) als Erfüllungsoption
Nach Paragraf 12 der 38. BImSchV kann die Quote auch durch versteuerte Flüssiggase erfüllt werden, die ganz oder anteilig aus Biomasse hergestellt wurden und mindestens die Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff nach Paragraf 7 der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllen. Anteilig biogenes Autogas gilt in Höhe des biogenen Anteils als Biokraftstoff und damit als anrechenbare Erfüllungsoption.
Verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) als Erfüllungsoption
Paragraf 12a der 38. BImSchV erlaubt die Erfüllung der Quote durch Inverkehrbringen von versteuertem verflüssigtem Biomethan, das ganz oder anteilig aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung hergestellt wurde und die Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoff erfüllt. Anteilig aus Biomasse hergestelltes Bio-LNG gilt in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff. Für den Schwerlastverkehr ist das die wichtigste gasförmige Option.
Biomethan als Erfüllungsoption der THG-Quote
Biomethan gilt als Biokraftstoff, wenn es die Erdgasanforderungen der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllt. Für die Anrechnung gilt aus dem Leitungsnetz entnommenes Erdgas im Wärmeäquivalent als Biomethan, soweit an anderer Stelle im Verbrauchsteuergebiet der EU oder in einem physisch verbundenen Drittstaat Biomethan eingespeist wurde und alle Transaktionen in die Unionsdatenbank eingetragen sind. Das ist die Grundlage des Bio-CNG-Geschäfts an Tankstellen.
Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV
Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.
Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)
Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.
Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO, grüner Wasserstoff und E-Fuels) als Erfüllungsoption
Grüner Wasserstoff und strombasierte E-Fuels werden über die 37. BImSchV auf die THG-Quote angerechnet, wenn der eingesetzte Strom über Direktanschluss oder nach den Netzbezugsregeln der Paragrafen 5 bis 9 stammt und die Mindesteinsparung erreicht wird. Bei der Berechnung des Referenzwerts wird die energetische Menge ab 2024 mit dem Faktor 3 multipliziert, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1.
Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.
THG-Prämie für schwere Vierradmobile der Klasse L7e
Vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse L7e sind in der Aufzählung der zulassungsfreien Fahrzeuge in Paragraf 3 Absatz 3 FZV nicht enthalten, dort steht nur die Klasse L6e. Sie werden regulär zugelassen und erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit fallen sie im UBA-Formular unter die Auswahl Andere und bekommen den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh bescheinigt, sofern sie rein batterieelektrisch sind.
Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen
Gehört das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen, zählt die THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und unterliegt der Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer. Anders als bei Privatpersonen gibt es hier keine Freigrenze. Bei Flotten mit E-Transportern, E-Lkw oder E-Bussen summieren sich die Prämien zu erheblichen Beträgen, die vollständig zu erfassen sind.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.