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Förderprogramme in Bayern

Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.254 Programme gefunden

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BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1 - Machbarkeitsstudien

Modul 1 der BEW fördert Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetzsysteme und Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Seit dem 01.04.2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundKredit

KfW 295 Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Modul 2 des KfW-Kredits 295 fördert die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung von Geothermie sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, maximal 20 Millionen Euro. Bei Biomasse-Feuerungsanlagen liegen die Sätze bei 40, 30 und 20 Prozent.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 572 Förderkredit Geothermie

Der Förderkredit Geothermie finanziert Projekte kommunaler und privater Unternehmen zur Erschließung von Wärme aus tiefer und mitteltiefer Geothermie mit bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt. Gefördert werden Bohrungen ab 400 Metern, große Erdwärmesonden und Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Das Produkt richtet sich an Wärmenetzbetreiber und Stadtwerke, die ihre Fernwärme auf erneuerbare Quellen umstellen wollen.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW 263 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude Kredit

Der KfW-Kredit 263 finanziert die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes im Nichtwohnbereich. Je nach erreichter Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent gewährt. Zusätzlich sind Förderungen für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 an die neuen BEG-Eckpunkte angepasst, bereits zugesagte Anträge sind davon nicht betroffen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 523 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude

Der Ergänzungskredit 523 ist ein Förderkredit für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die bereits eine Zuschussförderung für eine energetische Einzelmaßnahme an einem Nichtwohngebäude erhalten haben. Der Zuschuss muss zugesagt oder bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Der Kredit dient damit der Zwischen- und Restfinanzierung des Eigenanteils. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

KfW 522 Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude

Unternehmen, Contractoren und andere Investoren erhalten für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Nichtwohngebäude einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der beheizten Nettogrundfläche: bis 150 Quadratmeter pauschal 28.000 Euro, von 150 bis 400 Quadratmeter zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter, von 400 bis 1.000 Quadratmeter zusätzlich 118 Euro und darüber zusätzlich 79 Euro je Quadratmeter. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich. Die Bedingungen wurden zum 21.07.2026 angepasst.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

Der Ergänzungskredit 359 richtet sich an alle Investierenden mit einer Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG Einzelmaßnahmen, ohne Einkommensgrenze und ohne Selbstnutzungspflicht. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus - Wohngebäude

Der Ergänzungskredit Plus finanziert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten der bezuschussten Maßnahme. Für die erste Zinsbindungsfrist gewährt die KfW einen zusätzlichen Zinsvorteil, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit

Der KfW-Kredit 261 finanziert die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 20 Prozent gewährt. Für die Sanierung eines Worst Performing Building kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte, sodass insgesamt bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich sind. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist zwingend erforderlich. Zum 21.07.2026 wurden die Förderbedingungen angepasst.

bis 40 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan

Liegt für das Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Fördersatz der BEG Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte. Seit der Neufassung zum 21.07.2026 gilt der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen auf die Summe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Zugleich verdoppeln sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Für die Heizungsförderung ist dieser Baustein relevant, weil eine bessere Hülle die nötige Vorlauftemperatur senkt und damit die Effizienz einer Wärmepumpe erhöht.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung

Der Einbau von Anlagentechnik ausserhalb der Heizung wird mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Emissionsminderung bei Biomasseheizungen

Für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt haben und älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Es muss eine Staubminderung von mindestens 80 Prozent erreicht werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich

Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen der hydraulische Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Absenkung der Vorlauftemperatur, die Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Niedertemperaturheizkörper sowie separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik. Die Förderung der Anlageneffizienz ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist hier nicht förderfähig.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze

Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen einkommensabhängigen Bonus auf die förderfähigen Gesamtkosten. Er beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro, sodass der Bonus bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro möglich bleibt. Ab 60.001 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen entfällt der Bonus.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung - Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus erhöht den KfW-Zuschuss 458 um 16 Prozentpunkte der förderfähigen Gesamtkosten. Er gilt für selbstgenutzte Wohneinheiten, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Der Satz sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.

bis 16 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Grundförderung

Die Grundförderung des KfW-Zuschusses 458 beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im bestehenden Wohngebäude. Gefördert werden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderfähig sind maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Zum 21.07.2026 hat die KfW die Förderbedingungen an die neuen BEG-Eckpunkte angepasst. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundSonstiges

nexxt-change Unternehmensboerse

Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit KfW, Kammern und Verbänden
BundSteuervorteil

Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, auf die jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland einen Rechtsanspruch hat. Die Forschungszulage ist unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, ausdrücklich auch Handwerksbetriebe und Startups können sie nutzen. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die eigentliche Zulage beantragt das Unternehmen anschließend beim Finanzamt. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage erweitert, neben der Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage und des Pauschalsatzes für Eigenleistungen werden erstmals auch zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und Finanzaemter
BundBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundBürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken

Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.

bis 80 Prozent, maximal 250.000 Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundKredit

Mikrokreditfonds Deutschland

Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.

1.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Vergabe über akkreditierte Mikrofinanzinstitute
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder

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