Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.254 Programme gefunden
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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG
Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.
GLOBAL VILLAGE KIDS
GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm
Zuschuss von bis zu 40.000 Euro für die Herstellung herausragender Kurzfilme mit höchstens 30 Minuten Spieldauer, einschließlich Animations- und Experimentalfilm sowie hybrider Formen. Die Förderjury tagt bis zu zweimal im Jahr. Kurzfilmproduktionen sind von der Einhaltung der ökologischen Standards ausgenommen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten und muss bereits bei Einreichung nachgewiesen sein.
Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK
Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.
KUNSTFONDS_SoloProjekt
Projektförderung für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler zur Realisierung eines konkreten Vorhabens. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum, die Mindestantragssumme 5.000 Euro, der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, ausser ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Die Fördergrundsaetze gelten bis zum 31. Dezember 2026, jeweils unter Haushaltsvorbehalt.
Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Förderung für Solokünstlerinnen und Bands der Popularmusik und des Jazz mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr begrenzt, insgesamt soll niemand mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der Initiative Musik erhalten. Die Quote ist degressiv: bei 10.000 Euro Gesamtausgaben bis zu 60 Prozent, bei 75.000 Euro noch 40 Prozent. Anträge unter 6.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und läuft bis 31.12.2027. Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme erhalten im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro und im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro Gesamtausgaben sind nicht förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe betriebliche Integration, Standard-Webshops und Shop-Templates, Standard-Onlinemarketing wie SEO, Display-Advertising und E-Mail-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen.
Digitalbonus.Bayern
Der Digitalbonus.Bayern bezuschusst kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt, der Fördersatz liegt jeweils bei bis zu 50 Prozent. Wichtig für die Suche nach Website- und Marketingförderung: Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Ablaeufe, Standard-Webshops mit Shop-Templates sowie Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter sind ausdrücklich nicht förderfähig, ebenso wenig Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung. Gefördert werden dagegen Software und Umsetzungsleistungen, die tief in die Geschäftsprozesse eingreifen, seit der Neuauflage mit Schwerpunkt Robotik, KI, digitale Zwillinge und Simulation. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt, monatlich wird ein Antragskontingent freigegeben.
Digitalbonus.Bayern Plus
Variante des Digitalbonus Bayern für besonders anspruchsvolle Digitalisierungsvorhaben. Gefördert werden Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 30.000 Euro.
Mehr Grün für Nürnberg
Nürnberg fördert private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen innerhalb der festgelegten Stadterneuerungsgebiete. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und bis zu 30.000 Euro. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Objekts in einem der Stadterneuerungsgebiete; die Straßenverzeichnisse dazu veröffentlicht das Stadtplanungsamt. Für das Gebiet St. Leonhard und Schweinau stehen wegen des Gebietsabschlusses keine Mittel mehr zur Verfuegung.
Mehr Grün für Nürnberg
Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch
Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze
Gefördert werden rechtliche und technische Beratungs- und Vorplanungsleistungen für gemeinschaftliche erneuerbare Wärmeversorgung in bestehenden Quartieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 25.000 Euro je Antrag bei gemeinsamer rechtlicher und technischer Beratung, beziehungsweise jeweils 12.500 Euro bei getrennter Beantragung.
Deutscher Buchhandlungspreis
Preis für inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland und einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro. Vergeben werden bis zu 100 Guetesiegel mit je 7.000 Euro, fuenf Auszeichnungen für besonders herausragende Buchhandlungen mit je 15.000 Euro und drei Hauptpreise mit je 25.000 Euro. Zusätzlich gehen bis zu zehn undotierte Guetesiegel an Buchhandlungen mit mehr als 1 Mio. Euro Umsatz. Bewertet werden literarisches Sortiment, Kulturprogramm, innovative Geschäftsmodelle und Leseförderung.
Kulturfonds Bayern
Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
Wiederaufnahmeförderung Freie Darstellende Kuenste
Die Wiederaufnahmeförderung finanziert die Wiederaufnahme oder künstlerische Überarbeitung bereits geförderter Produktionen der freien darstellenden Kuenste. Der Förderrahmen liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Damit sollen Arbeiten laenger im Repertoire bleiben statt nach wenigen Aufführungen zu verschwinden. Die Antragsfrist ist der 12. Oktober 2026.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)
Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.
100xDigital
100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik
Reisekostenförderung für Auftritte deutscher Popularmusik- und Jazzacts im Ausland, bei Showcase-Festivals und Support-Touren. Pro Person gibt es in Europa 500 Euro für den ersten Auftritt und 100 Euro für jeden weiteren, ausserhalb Europas 1.000 Euro für den ersten und 250 Euro für jeden weiteren. Maximal 20.000 Euro pro Act und Jahr, höchstens drei Bewilligungen pro Kalenderjahr. Die Konditionen gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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