Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
LEADER-Regionalbudget Spreewald-PLUS
Das Regionalbudget der LEADER-Region Spreewald-PLUS fördert nichtinvestive Kleinprojekte mit Jugendbeteiligung zu 100 Prozent, maximal 10.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Kirchen und Kommunen, nicht jedoch Privatpersonen oder gewinnorientierte Unternehmen. Ein Eigenanteil ist nicht nötig, dafür müssen die Träger Inhalte für die öffentliche Kommunikation liefern. Das Gebiet umfasst ländliche Teile der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie ländliche Ortsteile von Cottbus.
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)
Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.
LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen
Das Land bezuschusst Planung, Bau und Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie den dafür nötigen Grunderwerb. Gefördert werden unter anderem Sammelgaragen und Fahrradparkhäuser, Fahrradboxen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen, Fahrradstationen, Bügelständer und nachträgliche Überdachungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 20 Prozent. In Kombination mit Bundesmitteln sind bis zu 90 Prozent erreichbar.
LGVFG-Förderung Fußverkehr
Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.
LGVFG-Förderung Quartiersgaragen
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.
LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen
Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.
LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg
Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, darunter Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Qürungen, Fahrradampeln, Wegweisung, Zählstellen und Fahrradabstellanlagen. Das Land trägt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 20 Prozent. Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen zu Radverkehrsanlagen werden mit bis zu 75 Prozent gefördert. In Kombination mit Bundesprogrammen sind bis zu 90 Prozent möglich.
LIFE – Programm für die Umwelt- und Klimapolitik 2021 bis 2027
EU-Programm mit einem Gesamtbudget von 5,432 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung fördert Pilot-, Demonstrations- und strategische integrierte Projekte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, darunter naturbasierte Lösungen, Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge.
LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)
Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.
LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.
LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten
Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Grundlage ist die Richtlinie über die Projektförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Anträge können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten gestellt werden. Der LSV informiert daneben über Fördermittel von Bund und Land und über Fachthemen wie energetische Sanierung, Kunstrasen und Lärmschutz.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten
Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)
Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.
Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen
Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.
Landes-Gigabitförderung-BB
Landeskofinanzierung für den Ausbau zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten Brandenburgs ausserhalb des Lausitzer Reviers. Gefördert werden die Wirtschaftlichkeitsluecken-Förderung, das Betreibermodell und das Lueckenschluss-Programm der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte ausserhalb des Lausitzer Reviers.
Landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen
Berlin finanziert seit 2014 eigene Deutschkurse für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf bundesfinanzierte Integrations- oder Berufssprachkurse haben, etwa Menschen mit Duldung. Die Kurse finden an Volkshochschulen in allen Bezirken statt, sind kostenfrei und führen zu den Zielniveaus A1 bis B1. Der Umfang liegt bei 400 bis maximal 1.000 Unterrichtseinheiten, die Inhalte orientieren sich an den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zusatzmodule gibt es für Alphabetisierung, Frauenkurse, E-Learning, Bewerbungstraining und Prüfungsvorbereitung. Besondere Angebote richten sich an vulnerable Gruppen wie Frauen, LSBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)
Investitionszuschuss des Landes für kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 Prozent, über 10 Millionen Euro Investitionsvolumen 5 Prozent für den übersteigenden Teil.
Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB
Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.
Landesprogramm Ausbildungsgarantie
Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.
Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)
Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.