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Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

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LandZuschuss

Hafeninfrastruktur M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Hamburg Digital Check

Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.

bis 50 Prozent, maximal 7.500 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport

Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburger Sportbund, gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg im Auftrag der BUKEA
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
KommuneZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Hamburg bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Vermietende ab drei Wohneinheiten sowie Unternehmen und Organisationen 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Für den Programmteil Gebäudebegrünung PLUS liegt die Obergrenze bei 200.000 Euro je Bauwerk. Voraussetzung für die Dachbegrünung sind mindestens 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und eine Dachneigung bis 30 Grad.

bis 60 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Hamburg: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften, 40 Prozent für Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Träger, maximal 100.000 Euro je Gebäude. Die Variante Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
KommuneZuschuss

Hamburger Heizungsförderung

Die Hamburger Heizungsförderung ergänzt die Bundesförderung für den Heizungstausch in Hamburg. Gefördert werden Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmespeicher, der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an Wärme- und Gebäudenetze sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärmelösungen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäude- und Wärmenetze in Quartieren sind für 2026 bereits ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 geplant.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Erneuerbare Wärme

Das Modul Erneuerbare Wärme der Hamburger Heizungsförderung bezuschusst Maßnahmen, die den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude erhöhen. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Mehrfachnutzung von Flächen durch erneuerbare Energien. Statt des Zuschusses kann bei Erfüllung der Anforderungen auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Die Antragstellung läuft über das eAntragsportal der IFB Hamburg.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren

Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme dienen. Das Modul richtet sich an Zusammenschlüsse von Eigentümern, Wohnungsunternehmen und Quartiersakteure, die eine gemeinsame Wärmelösung statt einzelner Heizungen aufbauen wollen. Die Fördermittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Bewilligte und eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet, neue Mittel sind für 2027 geplant.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Hausanschlussleitungen

Das Modul fördert Hausanschlussleitungen vom nächstgelegenen Punkt eines Wärmeverteilnetzes bis zur Wärmeübergabestation, die der Versorgung zusätzlicher Gebäude mit leitungsgebundener Wärme dienen. Es schließt damit die Lücke zwischen Netz und Gebäude, die weder von der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze noch von der gebäudeseitigen Heizungsförderung vollständig abgedeckt wird. Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind bereits ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Neue Mittel sind für 2027 geplant.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmenetzanschluss

Gefördert wird der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze einschließlich der dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Damit deckt das Modul genau die Kosten ab, die beim Wechsel von einer eigenen Heizung auf Fernwärme im Gebäude anfallen, etwa die Übergabestation und die Anpassung der Hausinstallation. Die Antragstellung erfolgt über das eAntragsportal der IFB Hamburg.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen

Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

bis 20 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen

Dieses Modul fördert Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen. Damit unterstützt Hamburg die Vorphase nachbarschaftlicher Wärmeprojekte, in der Eigentümer klären, ob sich ein gemeinsames Netz technisch und wirtschaftlich lohnt. Lärmgutachten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in dichter Bebauung ein häufiger Stolperstein und werden hier ausdrücklich als förderfähig genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Hamburger Musikstadtfonds

Der Musikstadtfonds fördert Musikprojekte in Hamburg quer durch die Genres. Antragsberechtigt sind Veranstalter, Ensembles und Musikschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Zuschuss zu beruflichen Weiter- und Fortbildungen ab 8 Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Standardsatz sind 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro bis 2.499 Euro Kurskosten und maximal 1.000 Euro ab 2.500 Euro. Beschäftigte im Handwerk erhalten bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, Beschäftigte im SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 1.500 Euro
Hamburg
Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, finanziert aus ESF und Landesmitteln
BundZuschuss

Hanns-Seidel-Stiftung Begabtenförderung

Die Hanns-Seidel-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-sozialen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Hochschulen in Deutschland mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem breiten Seminarprogramm. Ein Schwerpunkt liegt auf politischer Bildung und internationalem Austausch. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung in München.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hanns-Seidel-Stiftung, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Hans-Boeckler-Stiftung Studienförderung

Die Hans-Boeckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Sie fördert gezielt Studierende und Promovierende aus Familien ohne akademische Tradition, Berufserfahrene und gewerkschaftlich Engagierte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gibt es eigene Förderlinien für Menschen mit Berufsausbildung, die ohne Abitur studieren. Die ideelle Förderung umfasst Seminare, Beratung und ein großes Alumni-Netzwerk.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hans-Boeckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
LandZuschuss

Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)

Festbetragszuschuss je Fördergruppe für schulbegleitende Sprach- und Lernhilfen mit Schwerpunkt Deutsch. Gestaffelt nach Stundenzahl gibt es bis zu 350 Euro (27 bis 53 Stunden), 700 Euro (54 bis 79 Stunden), 850 Euro (80 bis 119 Stunden) und 1.000 Euro ab 119 Stunden. Zielgruppe sind Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs und Vorbereitungsklassen bis Klasse zehn.

350 Euro bis 1.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg
BundZuschuss

Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer wegen Krankenhausbehandlung, Reha oder Kur den Haushalt nicht weiterführen kann, erhält eine Haushaltshilfe der Krankenkasse. Voraussetzung ist in der Regel ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt. Auch ohne Kind besteht Anspruch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung für bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen. Stellt die Kasse keine Kraft, werden die Kosten einer selbstbeschafften Hilfe in angemessener Höhe erstattet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten während einer Reha

Wer wegen einer Reha oder einer Teilhabeleistung den Haushalt nicht weiterführen kann, erhält eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. Statt der Haushaltshilfe können auf Antrag die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes übernommen werden. Für Kinderbetreuung sieht das Gesetz einen Ausgangsbetrag von 160 Euro je Kind und Monat vor, der entsprechend der Bezugsgröße dynamisiert wird. Der aktuelle Betrag ist beim Rehabilitationsträger zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung und andere Rehabilitationsträger
LandZuschuss

Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)

Zuschuss für Hebammen und Entbindungspfleger, die in Sachsen eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wiederaufnehmen oder ausweiten. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR über 24 Monate, zusätzlich 5.000 EUR für die Praxisgründung. Antragsberechtigt sind auch Vereine und Verbände der Hebammen.

bis 90 Prozent, maximal 120.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Heimat-Fonds

Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Scheck

Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.

bis 100 Prozent, maximal 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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