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Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

2.735 Programme gefunden

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BundZuschuss

Pflegegeld der Pflegeversicherung

Wer zu Hause von Angehoerigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, bekommt statt eines Pflegedienstes Geld auf das eigene Konto. Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der eigenen Haeuslichkeit tatsaechlich sichergestellt ist. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen.

347 Euro bis 990 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
LandZuschuss

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung in Thüringen

Thüringen unterstützt Paare mit unerfuelltem Kinderwunsch bei den Kosten einer assistierten Reproduktion. Die Förderung ist ein gemeinsames Programm von Bund und Land und wird seit dem 1. Januar 2019 von der Thüringer Stiftung HandinHand umgesetzt. Der Zuschuss ergänzt die Leistungen der Krankenkassen und senkt den Eigenanteil der Paare. Anträge und Details laufen über die Stiftung, das Sozialministerium verweist auf deren Internetseite.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Stiftung HandinHand
LandZuschuss

Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung

Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, Umsetzung durch Diakonie Ruhr-Hellweg
LandZuschuss

Zuschuss zum Familienurlaub in Sachsen

Sachsen bezuschusst Urlaubsaufenthalte einkommensschwacher Familien in anerkannten Familienferienstätten. Gefördert werden Aufenthalte in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Familienverbände sowie in weiteren als geeignet anerkannten Häusern. Die Höhe des Zuschusses haengt vom Einkommen und der Familiengröße ab, ein Online-Zuschussrechner gibt vorab Auskunft. Anträge laufen über den Kommunalen Sozialverband Sachsen beziehungsweise die dort genannten Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen
LandZuschuss

Sächsisches Landeserziehungsgeld

Sachsen zahlt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, ein Landeserziehungsgeld von monatlich 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist, dass für das Kind kein staatlich geförderter Kita- oder Tagespflegeplatz genutzt wird und die Eltern höchstens 30 Wochenstunden arbeiten. Die Bezugsdauer beträgt je nach Kinderzahl und Beginn zwischen fuenf und zwölf Monaten, laengstens bis zum dritten Geburtstag. Die Leistung ist einkommensabhängig, ab dem dritten Kind wird sie einkommensunabhängig gezahlt.

150 Euro bis 300 Euro je Monat
Sachsen
Elterngeld- und Erziehungsgeldstellen der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte
LandZuschuss

Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg

Eltern von Drillingen und weiteren Mehrlingen erhalten in Baden-Württemberg einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro je Kind. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfaendbar und kann frei für kindbezogene Ausgaben verwendet werden. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt oder nach Aufnahme der Personensorge bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlaengert.

1.700 Euro bis 1.700 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Landes Baden-Württemberg
LandZuschuss

Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg

Die Landesstiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Muettern in Baden-Württemberg, die durch Krankheit, Behinderung, Tod, Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine Mehrlingsgeburt in eine schwere Notlage geraten sind. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage und ergänzt gesetzliche Leistungen, ersetzt sie aber nicht. Hilfen kommen nur in Betracht, wenn eigene Mittel und andere Leistungen nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stiftung entscheidet nach Ermessen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Landesstiftung Familie in Not, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Das Krippengeld senkt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kleinkindern um bis zu 100 Euro im Monat. Es wird ab dem ersten Geburtstag laengstens bis einschließlich August des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Voraussetzung sind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung, selbst gezahlte Betreuungsbeiträge und ein Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
BundZuschuss

KiTa-Qualitätsgesetz

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz beteiligt sich der Bund seit 2019 an der Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege. Die Mittel fliessen an die Länder, die sie über Bund-Länder-Verträge in festgelegten Handlungsfeldern einsetzen, etwa Fachkräftegewinnung, Sprachförderung und bedarfsgerechte Angebote. Familien profitieren indirekt über bessere Betreuungsqualität, ein eigener Antrag ist nicht möglich. Der Bund veröffentlicht regelmäßig Monitoringberichte zur Umsetzung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BundZuschuss

Pflegegeld für Kinder in Vollzeitpflege

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, erhalten vom Jugendamt laufende Leistungen zum Unterhalt des Kindes. Das Pflegegeld deckt den Sachaufwand sowie die Kosten der Pflege und Erziehung und enthält einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfuegung des Kindes. Die Pauschalbeträge werden nach Landesrecht festgesetzt und sind nach Altersgruppen gestaffelt, deshalb unterscheiden sie sich je nach Bundesland. Bei verwandten Pflegepersonen kann der Anteil für den Sachaufwand gekuerzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jugendaemter der Kommunen
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wer ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen muss, kann sich freistellen lassen und erhält von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Im Kalenderjahr 2026 gelten je Elternteil 15 Arbeitstage je Kind und höchstens 35 Arbeitstage insgesamt, für Alleinerziehende 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Bei stationaerer Mitaufnahme im Krankenhaus besteht der Anspruch ohne zahlenmäßige Begrenzung.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Mitteln, wenn andere Hilfen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig kommen. Gefördert werden Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung von Saeugling und Kleinkind. Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Notlage und wird von den Landesstellen der Stiftung entschieden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag muss persönlich in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesstiftung Mutter und Kind, Schutz des ungeborenen Lebens
BundZuschuss

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt wird zusätzlich zum Regelbedarf gesondert erbracht und deckt Umstandskleidung, Babykleidung, Kinderwagen, Bett und Wickelkommode. Auch die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gehoert dazu. Die Leistung kann als Geld- oder Sachleistung erbracht werden, auch in Form von Pauschalbeträgen, die die Kommunen selbst festlegen. Der Antrag sollte möglichst vor der Anschaffung gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter und Sozialaemter
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, der parallel zur Regelung im SGB II ausgestaltet ist. Er beträgt 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis zur Grenze von 60 Prozent. Werdende Muetter erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent. Die Summe aller Mehrbedarfe darf die massgebende Regelbedarfsstufe nicht übersteigen.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialaemter der Kommunen
BundZuschuss

Mehrbedarf für werdende Muetter in der Grundsicherung

Schwangere im Grundsicherungsbezug erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in den die Entbindung fällt, und deckt zusätzliche Ausgaben für Ernaehrung und Koerperpflege. Er wird zusammen mit dem laufenden Regelbedarf ausgezahlt. Ein Nachweis über den Mutterpass genuegt in der Regel.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung

Alleinerziehende im Grundsicherungsbezug erhalten einen Mehrbedarf auf den Regelbedarf, weil sie die Pflege und Erziehung allein sicherstellen. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren. Ergibt die Berechnung mit 12 Prozent je Kind einen höheren Wert, gilt dieser, gedeckelt bei 60 Prozent des Regelbedarfs. Der Mehrbedarf wird zusammen mit dem laufenden Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld gezahlt.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket

Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten von Schule und Kita werden in voller Höhe übernommen. Damit sollen Kinder aus einkommensschwachen Familien nicht aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen. Die Regelung gilt sowohl für Schulen als auch für Kindertageseinrichtungen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Lernförderung aus dem Bildungspaket

Nachhilfe wird übernommen, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine unmittelbar drohende Versetzungsgefaehrdung muss seit 2019 nicht mehr nachgewiesen werden. Die Schule bestätigt den Bedarf, die bewilligende Stelle rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter ab. Anspruch haben Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket

Wenn Schuelerinnen und Schueler auf Bus oder Bahn angewiesen sind und die Kosten nicht von anderer Seite getragen werden, übernimmt das Bildungspaket die Aufwendungen für die Schuelerbeförderung. Erfasst ist die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, auch bei Schulen mit besonderem Profil. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Ein Eigenanteil wird nicht mehr abgezogen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.

bis 15 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita

Das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird für Kinder aus einkommensschwachen Familien vollständig übernommen. Einen Eigenanteil müssen die Familien nicht mehr tragen. Die Abrechnung läuft in der Regel direkt zwischen dem Träger der Einrichtung und der bewilligenden Stelle. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Schulbedarfspaket aus dem Bildungspaket

Für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug erhalten Schuelerinnen und Schueler aus einkommensschwachen Familien 195 Euro im Kalenderjahr. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt, 130 Euro zum Beginn des Schuljahres im Sommer und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr im Frühjahr. Anspruch haben Kinder, deren Familien Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Bei laufendem Grundsicherungsbezug ist kein gesonderter Antrag noetig.

bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 227 Euro für Kinder von null bis fuenf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf Jahren und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren. Für Kinder ab zwölf gilt die Einschränkung, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sein dürfen oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

227 Euro bis 394 Euro
bundesweit
Jugendaemter der Kommunen

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