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Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

2.735 Programme gefunden

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LandZuschuss

Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
KommuneZuschuss

Mehr Grün für Nürnberg

Nürnberg fördert private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen innerhalb der festgelegten Stadterneuerungsgebiete. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und bis zu 30.000 Euro. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Objekts in einem der Stadterneuerungsgebiete; die Straßenverzeichnisse dazu veröffentlicht das Stadtplanungsamt. Für das Gebiet St. Leonhard und Schweinau stehen wegen des Gebietsabschlusses keine Mittel mehr zur Verfuegung.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung
KommuneZuschuss

Mehr Grün für Nürnberg

Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive

Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive

Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen

Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
LandZuschuss

Denkmalförderung Niedersachsen

Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.

bis 30 Prozent, maximal 30.000 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD)
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse

Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.

bis 30 Prozent, maximal 30.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch

Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.

bis 30.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

SolarPLUS

SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.

bis 30.000 Euro
Berlin
Land Berlin, Investitionsbank Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.

bis 30.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss

Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.

bis 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
LandZuschuss

Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.

bis 90 Prozent, maximal 28.000 Euro
Baden-Württemberg
Umweltministerium Baden-Württemberg
LandZuschuss

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert individuelle berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben und maximal 25.000 Euro. Übernommen werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Dozentenhonorare, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kinderbetreuungskosten. Ausgeschlossen sind Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2026 sind das 77.400 Euro. Der Antrag läuft elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

bis 90 Prozent, maximal 25.000 Euro je Jahr
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Mietwohnungsbau - Aufzüge

Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.

bis 85 Prozent, maximal 25.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL
KommuneZuschuss

GebäudeGrün hoch3 Freiburg

Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.

bis 60 Prozent, maximal 25.000 Euro
Freiburg im Breisgau
Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt
KommuneZuschuss

Bochums Daecher, Fassaden und Gärten - ökologisch und klimaangepasst

Bochum fördert Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaangepasste Gartengestaltung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Besonderheit des Programms ist die Beratungspflicht: Ein Beratungsgespraech ist verbindliche Voraussetzung für die Antragstellung, in dem die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt wird. Diese Beschreibung ist dem spaeteren Antrag beizufuegen.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Bochum
Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt
KommuneZuschuss

DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung

Düsseldorf fördert seit 2016 die Begrünung von Daechern, Fassaden und Innenhoefen sowie die Entsiegelung von Flächen auf privat und gewerblich genutzten Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Euro je Quadratmeter, die Förderhöchstgrenze liegt bei 25.000 Euro pro Förderempfangenden und Jahr. Gefördert werden auch Urban-Gardening-Projekte sowie Begrünungen an Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Duesseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze

Gefördert werden rechtliche und technische Beratungs- und Vorplanungsleistungen für gemeinschaftliche erneuerbare Wärmeversorgung in bestehenden Quartieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 25.000 Euro je Antrag bei gemeinsamer rechtlicher und technischer Beratung, beziehungsweise jeweils 12.500 Euro bei getrennter Beantragung.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
LandZuschuss

NRW.BANK.Impuls KI

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren, für die Vorbereitung des KI-Einsatzes im Unternehmen. Modul A fördert konzeptionelle Beratungsleistungen, Modul B den Test von KI-Systemen für einen konkreten Anwendungsfall. Förderanträge können erst ab dem 17.08.2026 gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung

Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung

Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)

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