Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.
TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel
TRAFO hat von 2015 bis 2025 Kultureinrichtungen in zehn ländlich gepraegten Regionen dabei unterstützt, ihr Angebot zu veraendern und dauerhaft zu verankern. Neben Geld gab es Prozessbegleitung, Qualifizierung und Wissenstransfer. Das Programm ist mit Ablauf des Jahres 2025 beendet, die Ergebnisse und Handbuecher bleiben online abrufbar. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und H2-Tankinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung von Lade- und Wasserstoff-Tankinfrastruktur sowie für Ausrüstung und Werkzeuge zur Wartung der Straßenfahrzeuge. Die Standardförderung beträgt bis zu 20 Prozent, bei wettbewerblicher Ausschreibung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Ladeinfrastruktur gelten maximal 1.000 Euro je kW installierter Leistung, für den Netzanschluss maximal 250.000 Euro je Standort.
Umweltbonus (Modul Elektromobilität)
Der Umweltbonus förderte den Kauf und das Leasing von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen mit einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Das Programm wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gibt es mit der E-Auto-Förderung 2026 ein Nachfolgeprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zeitweise verdoppelt als Innovationsprämie. Das BAFA hat das Programm zum 18. Dezember 2023 beendet. Nachfolger für Privatpersonen ist die E-Auto-Förderung 2026.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und wurde über das BAFA abgewickelt. Er wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, nachdem der Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts konsolidiert werden musste. Gewerbliche Antragsteller waren bereits ab dem 1. September 2023 ausgeschlossen. Für Betriebe gibt es seither keine Kaufprämie mehr, an ihre Stelle sind steuerliche Instrumente getreten, insbesondere die 75-prozentige Abschreibung im Anschaffungsjahr nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG und die Viertelregelung bei der Dienstwagenbesteuerung. Die seit 2026 laufende E-Auto-Förderung des BAFA richtet sich ausdrücklich nur an private Haushalte.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Der Umweltbonus war von 2016 bis 2023 die bekannteste Kaufprämie für Elektroautos und bestand aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Er ist beendet: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Förderung mit Ablauf des 17. Dezember 2023 gestoppt, seitdem sind keine neuen Anträge mehr möglich. Bereits erteilte Zusagen wurden ausgezahlt, und bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangene Anträge wurden in der Reihenfolge des Eingangs weiterbearbeitet. Wer heute eine Kaufprämie sucht, findet sie in der E-Auto-Förderung 2026, die seit dem 19. Mai 2026 beantragt werden kann. Konkrete Förderbeträge des Umweltbonus sind auf der BAFA-Abschlussmeldung nicht mehr ausgewiesen und werden hier deshalb nicht angegeben.
Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Die bundesweite Kaufprämie für Elektroautos wurde nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorzeitig gestoppt: seit dem 18. Dezember 2023, 0:00 Uhr, sind keine neuen Anträge mehr möglich. Zuletzt zahlte der Bund nach der 9. Förderrichtlinie 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 3.000 Euro darüber, jeweils zuzüglich Herstelleranteil; ab 1. September 2023 nur noch an Privatpersonen. Nachfolger ist die E-Auto-Förderung 2026.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Paketförderung)
Gefördert wurde der Aufbau eines Initialnetzes öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge gemeinsam mit der Anschaffung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Anträge waren als Paket aus Tankstelle und Fahrzeugflotte zu stellen, damit die Tankstelle von Beginn an ausgelastet ist. Für Tankstellen waren bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, für Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrenner bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenueber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug. Achtung: Der Förderaufruf 01/2026 ist geschlossen, Anträge waren nur bis zum 31.05.2026 über easy-Online möglich, die Frist des Aufrufs endete am 30.06.2026. Ein neuer Aufruf ist nicht angekuendigt und die Förderrichtlinie läuft nur noch bis 31.12.2026. Betriebe, die heute auf emissionsfreie Lkw umstellen wollen, nutzen stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV sowie die steuerlichen Instrumente.
Weiterbildungsscheck Sachsen (individuell berufsbezogene Weiterbildung)
Der Weiterbildungsscheck Sachsen fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung von Erwerbstaetigen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Der Fördersatz beträgt regulaer 50 Prozent, für geringfuegig Beschäftigte 80 Prozent, höchstens 4.500 Euro pro Person. Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen darf höchstens 3.700 Euro betragen, die Gesamtausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 700 Euro erreichen. Wichtig: Aufgrund der Haushaltslage im Freistaat Sachsen wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt. Die Förderung ist derzeit ausgesetzt, Anträge können nicht gestellt werden.
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen
Billigkeitsleistung zur Beseitigung von Schäden aus Starkregen und Hochwasser im Juli 2021. Gefördert wurden Sachschäden und Einkommenseinbussen mit bis zu 80 Prozent, in Haertefaellen bis zu 100 Prozent, sowie Gutachtenkosten zu 100 Prozent. Die Frist für die Antragstellung ist am 30.06.2026 abgelaufen.
Wohnraum für Geflüchtete
Ausgelaufener Zuschuss für Kommunen, die Wohnraum für Geflüchtete schaffen, durch Neubau, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden unter vier Jahren. Der Regelfördersatz betrug 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Systembauten 825 Euro und bei kommunalem Grundstück 900 beziehungsweise 745 Euro. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0)
Wärmenetzsysteme 4.0 war das Vorgängerprogramm der heutigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und förderte in vier Modulen Machbarkeitsstudien, die Realisierung von Wärmenetzen, Informationsmaßnahmen und Capacity Building. Die Antragstellung war bis zum 14. September 2022 möglich. Am 15. September 2022 trat die BEW an seine Stelle. Bestandskräftige Zuwendungsbescheide konnten bis zum 15. März 2023 auf Antrag an die BEW-Regelungen angepasst werden; Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können unter Mindestkriterien als BEW-Machbarkeitsstudien anerkannt werden.
Zukunft Stadtgrün
Programm der Städtebauförderung für die Anlage, Sanierung und Qualifizierung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden. Ziele waren lebenswerte Quartiere, Klimaanpassung und Umweltgerechtigkeit. Der Bund stellte von 2017 bis 2019 jährlich 50 Millionen Euro bereit, insgesamt 150 Millionen Euro. Das Programm endete 2019. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 sind Klimaschutz und Klimaanpassung durch grüne Infrastruktur verpflichtender Bestandteil aller laufenden Gesamtmaßnahmen statt eines eigenen Programms.
ZukunftsMUT
ZukunftsMUT förderte im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die maximale Förderung lag bei 15.000 Euro pro Projekt, der Fördersatz war gestaffelt: bis 5.000 Euro 90 Prozent, bis 10.000 Euro 80 Prozent und bis 15.000 Euro 70 Prozent. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Organisationen aus städtischen und ländlichen Räumen mit Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. Anträge konnten bis zum 31. Maerz 2022 eingereicht werden, seitdem ist das Programm beendet.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 1 demokratische Vereins- und Verbandsarbeit
Die erste Säule des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe stärkt demokratische Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Gefördert werden vor allem Verbände und Vereine, die ihre Strukturen demokratisch weiterentwickeln und gegen Diskriminierung und Extremismus wirken. Grundlage ist die ZdT-Richtlinie 2025 bis 2030. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode endete am 31. August 2024.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 2 Lernen aus Transformationsgeschichten
Die zweite Säule von Zusammenhalt durch Teilhabe fördert Projekte zum Thema Lernen aus Transformationsgeschichten in Ost und West. Es geht um die Aufarbeitung von Umbruchserfahrungen und ihre Bedeutung für die demokratische Kultur heute. Antragsberechtigt sind vor allem Verbände und Vereine. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode endete am 30. September 2024.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3
Die dritte Fördersäule von Zusammenhalt durch Teilhabe ist angekuendigt, die Ausschreibung war zum Abrufzeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Das Programm insgesamt zielt darauf, in ländlichen und strukturschwachen Räumen demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen. Federführend sind die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesinnenministerium. Interessierte Verbände und Vereine sollten die Programmseite beobachten.
Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe an der Ostseeküste (Soforthilfe Flutkatastrophe Ostsee)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 75 Prozent der anerkannten Ausgaben für den Wiederaufbau nach der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste. Gefördert wurden touristische Infrastruktur und Strandwiederherstellung, kommunale gewerbliche Häfen und Bootsanleger sowie kommunale Gebäude, Straßen und Gehwege. Der Mindestbetrag lag bei 10.000 Euro je Einzelfall und 40.000 Euro je Empfänger.
eHealthSax - Digitalisierung im Gesundheitswesen Sachsen
eHealthSax förderte digitale Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen mit bis zu 80 Prozent Zuschuss. Antragsberechtigt waren ambulante, teilstationaere und stationaere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Sozialversicherungsträger und juristische Personen in Kooperation mit medizinischen Einrichtungen. Gefördert wurden digitale Prozesse, patientenorientierte Anwendungen, Telemedizin und intersektorale digitale Netzwerke. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, Anträge sind nicht mehr möglich. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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