Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Schutzrechte, Designleistungen, Erstzertifizierung, Anpassungsarbeiten an Prototypen, Marketing- und Vertriebskonzepte sowie eine einmalige Messeteilnahme. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße bei 40 bis 60 Prozent.
Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital
Zuschuss für die Umsetzung nachhaltiger und nachnutzbarer Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030. Die Strategie umfasst mehr als 150 Ziele in 18 Themenfeldern. Die Mittel der Richtlinie sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)
Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderung Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50.000 bis 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer KMU in der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Wegen hoher Nachfrage ist die Antragstellung derzeit pausiert.
Förderung Heizungstausch im Land Bremen
Ergänzende Landesförderung für den Ersatz fossiler Wärmeerzeuger und elektrischer Widerstandsheizungen in Bestandsgebäuden durch Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Solarkollektoranlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Landesförderung war so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erreicht. Das Programm ist zum 31.08.2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie Energie)
Zuschuss für die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude, Ersatz- und Neubauten mit hohem energetischen Standard, Solarabsorberanlagen in Freibädern und Gebäudeautomation. Seit dem 01.01.2025 werden nur noch nicht-fossil betriebene Heizsysteme gefördert. Wegen hoher Nachfrage besteht seit dem 01.06.2026 ein Antragsstopp.
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Zuschuss für Investitionen in die Nutzung unvermeidbarer Abwärme, darunter Sammelanlagen, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Transportleitungen und Stromerzeugungsanlagen. Der Fördersatz reicht je nach beihilferechtlicher Grundlage von 30 bis 65 Prozent. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen Aachen
Der Ausschuss für Klima und Umwelt der Stadt Aachen hat am 14. Juni 2022 ein Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen, das private und gewerbliche Antragstellende mit Liegenschaften in Aachen unterstützt. Auch Hausgemeinschaften und Mieter konnten mit Zustimmung der Eigentümer eine Förderung erhalten, Eigenleistung war unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Förderung ist aufgrund der Haushaltslage bis auf Weiteres ausgesetzt; neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhoefen
Gefördert wurden Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhoefen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Anbindung an das Radwegenetz. Der zweistufige Förderaufruf vom 6. Maerz 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und ist abgeschlossen. Für 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro für 32 Maßnahmen bereit. Ein weiterer Förderaufruf ist laut Ministerium derzeit nicht vorgesehen. Abstellanlagen an Bahnhoefen sind aber weiter über das Sonderprogramm Stadt und Land und über die Kommunalrichtlinie förderfähig.
Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften
Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten für bodenschonende Maschinen und Geräte, insbesondere moorbodenschonende Bewirtschaftungstechnik, Mulchgeräte, Messerbalkenmähwerke und elektrische Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Antragsberechtigt waren KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Lohnunternehmen und Maschinenringe.
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)
Sachsen förderte fabrikneue Lastenfahrräder mit 500 Euro und Lastenpedelecs mit 1.500 Euro, bis zu fuenf Räder je Antragsteller und Jahr. Antragsberechtigt waren Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände. Die Fahrzeuge durften höchstens einen Kubikmeter Transportvolumen haben, die Lastenzuladung musste zwischen 40 und 150 Kilogramm ohne Fahrer liegen. Das Programm ist derzeit nicht nutzbar: Nach dem Landeshaushalt vom 26. Juni 2025 stehen für 2025 und 2026 keine Mittel zur Verfuegung, die Förderung ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Frühestens 2027 oder 2028 sollen wieder Anträge möglich sein. Bis dahin bleibt für Unternehmen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA.
Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhaengern in Essen
Budget 2025 ausgeschöpft, Antragstellung derzeit nicht möglich. Essen förderte ab dem 10. April 2025 die Anschaffung neuer Lastenräder mit einer Basis-Förderung von 30 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 800 Euro je Lastenrad und 200 Euro je Fahrradanhaenger. Zusätzlich gab es einkommensabhängig entweder einen Familien-Bonus von bis zu 1.200 Euro oder einen Bonus für Leistungsbeziehende von 1.200 Euro, insgesamt höchstens 75 Prozent der Anschaffungskosten. Das Gesamtbudget lag bei 50.000 Euro pro Jahr und wurde für 2025 ausgeschöpft. Konditionen für 2026 sind noch nicht veröffentlicht; die Stadt verweist auf Rückfragen beim Team Lastenradförderung. Die Förderung ist Teil des Klimaschutzplans SECAP.
Förderung von Startup-Zentren Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 300.000 Euro für Betreiber von Startup-Zentren in Niedersachsen. Gefördert wurden Coaching und Qualifizierung von Start-ups, Personal- und Fremdleistungskosten, Mietflächen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Bueroausstattung. Der Bewilligungszeitraum betrug höchstens drei Jahre, die Abrechnung erfolgte über Pauschalen von rund 3.364 Euro je betreutem Endbegünstigten und Monat. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Förderung von effizienten und CO2-armen Wärmenetzen
Zuschuss für die Modernisierung von Wärmeleitungen, Effizienzsteigerungen, die Erneuerung technischer Anlagen, den Anschluss neuer Wärmeabnehmer, den Neubau von Wärmenetzen sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln förderte mit diesem Programm die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Die Antragstellung ist seit dem 27. August 2024 geschlossen. Für Photovoltaik bestehen die Nachfolgeprogramme klimafreundliches Wohnen und klimafreundliches Arbeiten weiter.
HESSEN serious GAME
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.
Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Hessen förderte mit dem Aufruf Heavy Duty Charging stationaere und mobile Ladepunkte für schwere Elektrofahrzeuge, darunter E-Lkw, Elektrobusse im Nah- und Reiseverkehr, schwere kommunale Nutzfahrzeuge, elektrische Land- und Forstfahrzeuge sowie E-Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Der Zuschuss betrug je nach Unternehmensgröße 20 bis 40 Prozent, höchstens 300.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt waren juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragsfrist endete am 15. Oktober 2025, der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Geförderte Ladeinfrastruktur unterliegt einer Zweckbindungsfrist von mindestens fuenf Jahren.
Heizen mit Erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm MAP)
Ehemaliges Marktanreizprogramm des Bundes für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert wurden Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen mit 35 Prozent sowie Renewable-Ready-Gasheizungen mit 20 Prozent; beim Austausch einer Ölheizung kamen 10 Prozentpunkte hinzu. Anträge waren nur bis zum 31.12.2020 möglich, seit 2021 läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte und Auszubildende
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung wegen der Energiepreise und wird nicht mehr gewährt. Der erste Zuschuss ging an Haushalte mit bewilligtem Wohngeld im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022 und betrug 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und 70 Euro für jede weitere Person; BAföG-Empfänger und weitere Berechtigte erhielten 230 Euro. Der zweite Zuschuss betraf Wohngeldhaushalte im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 mit 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person, sonstige Berechtigte 345 Euro. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 ausser Kraft; neue Anträge sind seit Ende der Bezugszeiträume nicht mehr möglich.
Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung)
Die hessische einzelbetriebliche Messeförderung bezuschusste hessische Unternehmen, die als Aussteller an Messen im In- und Ausland teilnahmen, mit 2.000 bis 4.000 Euro je Teilnahme und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zielgruppe waren KMU, Handwerks- und Kleinbetriebe sowie junge innovative Unternehmen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft und das Programm wird eingestellt, für 2027 und danach werden keine Anträge mehr bewilligt. Als Ersatz bleiben die hessischen Gemeinschaftsstände und Company Missions der Hessen Trade & Invest.
Horizont 2020
Horizont 2020 war das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU von 2014 bis 2020 mit einem Volumen von knapp 80 Milliarden Euro. Es förderte Grundlagenforschung, industrielle Führerschaft und gesellschaftliche Herausforderungen in europäischen Verbundprojekten. Das Programm ist seit Ende 2020 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Archivseite bleibt nur noch zur Information erreichbar.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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