Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Fliessgewässerdurchgaengigkeit - Herstellung der Durchgaengigkeit an Anlagen Dritter
Zuschuss für Vorhaben zur Entwicklung von Fliessgewässern durch Verbesserung der Durchgaengigkeit, etwa Fischschutzmaßnahmen, Rückbau von Querbauwerken und Bau von Fischaufstiegsanlagen. Bei fortgesetzter Wasserkraftnutzung wurden bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
E-Mobil Invest Thüringen
Thüringen förderte mit E-Mobil Invest öffentliche und nichtöffentliche Ladeinfrastruktur, den Kauf, das Leasing und den Mietkauf von Elektrofahrzeugen, die Umruestung auf Elektroantriebe, Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur sowie Beratungsleistungen und Konzepte. Für Normalladepunkte bis 22 Kilowatt gab es bis zu 60 Prozent und maximal 2.500 Euro, für Schnellladepunkte über 22 bis unter 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent und maximal 10.000 Euro. Bei Fahrzeugen reichte die Förderung von bis zu 40 Prozent und maximal 12.000 Euro für kommunale Pkw bis 3,5 Tonnen bis zu maximal 200.000 Euro für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Antragsberechtigt waren juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wirtschaftlich taetige Privatpersonen sowie Gemeinden und Landkreise in Thüringen. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2024.
Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Schutzrechte, Designleistungen, Erstzertifizierung, Anpassungsarbeiten an Prototypen, Marketing- und Vertriebskonzepte sowie eine einmalige Messeteilnahme. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße bei 40 bis 60 Prozent.
Berliner InvestitionsBONUS
Investitionszuschuss für Berliner KMU, Solo-Selbständige und Freiberufler für Maschinen, Betriebsausstattung, immaterielle Wirtschaftsgueter wie Patente und Lizenzen sowie Leasinggueter. Der Fördersatz betrug bis zu 30 Prozent nach De-minimis, im AGVO-Regime 15 Prozent für kleine und 5 Prozent für mittlere Unternehmen plus 5 Prozentpunkte Nachhaltigkeitsbonus. Das Antragssystem ist geschlossen.
Cross Innovation
Zuschuss von bis zu 85 Prozent für Personal- und Sachausgaben von Unternehmensnetzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, die innovative Produkte mit digitalen Komponenten entwickeln. Bei Projekten bis zwölf Monate sind maximal 60.000 Euro möglich, bei laengeren Projekten bis 36 Monate maximal 170.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 30.000 Euro.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
Aufzugsprogramm 2024 Sachsen-Anhalt
Zuschussprogramm für den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. Gefördert wurden 50 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 120.000 Euro je Aufzug, als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Auszahlung im Jahr 2024. Im Gegenzug mussten die geförderten Wohnungen 15 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden, die Miete durfte in den ersten vier Jahren 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle beziehungsweise 6,00 Euro in den übrigen Gemeinden nicht überschreiten. Die Förderung galt als De-minimis-Beihilfe. Anträge werden nicht mehr angenommen, die Investitionsbank weist das Programm als geschlossen aus.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Mit diesem Programm hat Düsseldorf freiwillig klimafreundliche Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden bezuschusst, darunter Dämmung, Baubegleitung, Thermografie und Anlagentechnik. Der Zuschuss lag im Regelfall bei 50 Prozent der Gesamtkosten mit maßnahmenbezogenen Obergrenzen, die Förderhöchstgrenze bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr. Das Programm wird derzeit überarbeitet, neue Förderanträge können nicht gestellt werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen, Auszahlungsanträge bleiben über das Förderportal möglich.
Ausschreibung politische Bildung zu linker Gewalt, Radikalisierung und Extremismus
Die bpb förderte mit dieser Ausschreibung Bildungsprojekte zu linker Gewalt, Radikalisierung und Extremismus, etwa digitale Formate, Seminare, Social-Media-Kampagnen und historisch-politische Angebote. Je Projekt waren bis zu 100.000 Euro für projektbezogene Personal- und Sachkosten möglich, Stammpersonal und Investitionen waren ausgeschlossen. Das Verfahren lief zweistufig über Projektskizze und ausführlichen Antrag, für den ausführlichen Antrag gab es eine Aufwandspauschale von 500 Euro. Die Ausschreibung ist seit dem 31. Maerz 2023 geschlossen, der Förderzeitraum endete am 31. Dezember 2024.
Digitale Dorflinde
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die erstmalige Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen. Gefördert wurden durchschnittlich bis zu 1.500 Euro je Hotspot und maximal 40 Hotspots je Kommune. Das Programm ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen.
Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen
Zuschuss für niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, inklusive der zugehoerigen Wallboxen. Je Fahrzeug gab es 10.000 bis 15.000 Euro, für die optionale Ladeinfrastruktur zusätzlich 500 Euro je Fahrzeug. Abhängig von der Einwohnerzahl waren vier bis acht Fahrzeuge und insgesamt 10.000 bis 60.000 Euro möglich, zuzueglich der Ladeinfrastruktur. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge waren ausgeschlossen. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2022 möglich, seit dem 01.01.2023 ist das Programm geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm des Landes Niedersachsen für kommunale Flotten und deren Wallboxen gibt es nicht; bundesweit fördert seit April 2026 das Programm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' Ladepunkte an Wohngebäuden.
BW-e-Nutzfahrzeuge
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten elektrischer Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Es gab 4.000 Euro für Klasse N1, 30.000 Euro für N2 und 60.000 Euro für N3, jeweils reduziert bei bereits erhaltener Bundesförderung. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Oktober 2024 eingestellt.
HESSEN serious GAME
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.
Digitalbonus.Niedersachsen innovativ
Der Digitalbonus.Niedersachsen innovativ förderte IKT-Hardware, Software und Lizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie IT-Sicherheit in Kombination mit weiteren Investitionen. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 35 Prozent, mittlere bis zu 20 Prozent, der Zuschuss lag zwischen 3.000 und 50.000 Euro. Ausdrücklich nicht förderfähig waren IKT-Grundausstattung, Personalkosten, Umsatzsteuer, Leasing, Schulungen, Bueroanwendungen, Ersatzbeschaffungen und Onlinemarketing. Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31.12.2025 ausser Kraft getreten.
Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen
Investitionszuschüsse zwischen 3.000 und 50.000 Euro für Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Gefördert wurden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen, etwa für soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Museen und Literaturvereinigungen. Die Antragsfrist ist abgelaufen.
KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen
Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.
Berliner Innovationsfachkräfte
Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen für Innovationsvorhaben in Berliner Unternehmen. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Bruttolohnkosten, maximal 20.000 Euro je Person und Jahr bei einem gedeckelten Gehalt von 40.000 Euro, über 12 Monate. Die Einreichung neuer Anträge ist seit 20.11.2024 nicht mehr möglich.
Digitalprämie Berlin
Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 17.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben Berliner KMU und Soloselbständiger. Gefördert wurden digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Für das Programm können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.
Digitalprämie Berlin
Die Digitalprämie Berlin förderte Berliner KMU mit bis zu 249 Beschäftigten sowie Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 17.000 Euro Zuschuss, entsprechend 50 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Gefördert wurden digitale Arbeits- und Produktionsprozesse wie Kassensysteme und Warenwirtschaft, IT-Sicherheit und Datensicherung sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nicht zu den förderfähigen Positionen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023, Anträge sind nicht mehr möglich.
ZukunftsMUT
ZukunftsMUT förderte im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die maximale Förderung lag bei 15.000 Euro pro Projekt, der Fördersatz war gestaffelt: bis 5.000 Euro 90 Prozent, bis 10.000 Euro 80 Prozent und bis 15.000 Euro 70 Prozent. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Organisationen aus städtischen und ländlichen Räumen mit Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. Anträge konnten bis zum 31. Maerz 2022 eingereicht werden, seitdem ist das Programm beendet.
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