Förderung als Zuschuss auf Ebene Land
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Sonderprogramm Ehrenamt stärken - Lebensmittelverteilung fördern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für Tafeln und Lebensmittelausgabestellen, die ehrenamtlich getragen werden. Gerechnet wird mit bis zu 200 Stunden zu je 10 Euro. Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen und Initiativen.
Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Sozialstrategierichtlinie ESF Plus Thüringen
Strategisches ESF-Plus-Vorhaben zum Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur mit Schwerpunkt auf der aktiven Inklusion benachteiligter Gruppen. Das Gesamtbudget beträgt 52,864 Millionen Euro, die Umsetzung erfolgt in zwei Förderrunden 2022 bis 2025 und 2025 bis 2028.
Spartenoffene Projektförderung Kultur Berlin
Berlin fördert spartenoffene Kulturprojekte, die sich keiner einzelnen Kunstsparte zuordnen lassen. Gefördert werden grundsaetzlich nur gemeinnützige Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Land stellt insgesamt rund 600 Millionen Euro jährlich für Kultur bereit, davon etwa fuenf Prozent für Einzel- und Projektförderungen. Konkrete Beträge und Fristen stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
Sportfonds der Großregion
Der Sportfonds der Großregion fördert grenzueberschreitende Projekte von Sportvereinen mit Beträgen von 1.000 bis 10.000 Euro und einem Fördersatz von 70 bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Sportveranstaltungen, Ehrenamtsinitiativen und Inklusionsmaßnahmen. Der Fonds richtet sich an Vereine im Saarland und in den angrenzenden Regionen. Beratung und Begleitung übernimmt das Kompetenzzentrum Ehrenamt des Landessportverbandes für das Saarland.
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Der Landessportbund Brandenburg fördert Sportvereine auf Grundlage jährlich veröffentlichter Förderrichtlinien, aktuell für die Jahre 2025 und 2026. Rechtsgrundlage ist das brandenburgische Sportfördergesetz. Die Richtlinientexte und die zugehoerigen Formulare stehen als Download bereit, aeltere Richtlinien der Jahre 2021 bis 2024 sind archiviert. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Brandenburg. Fragen zu Förderhöhen und Fristen beantwortet der Bereich Finanzen und Sportförderung.
Sportplatz Kommune 2.0
Sportplatz Kommune 2.0 fördert Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vor Ort mit Fördersummen von 5.000 bis 15.000 Euro pro Projekt und Jahr. Das Programm richtet sich an Sportvereine und Kooperationen mit Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, niedrigschwellige Angebote in den Stadtteilen zu verankern und neue Zielgruppen für Bewegung zu gewinnen. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Die aktuellen Bedingungen und Fristen stehen im Förderportfolio des LSB.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Sportstättenbauförderung des Landessportbunds Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert den vereinseigenen Sportstättenbau nach einer eigenen Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB, die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal. Ergänzend verweist der LSB auf Bundesmittel wie die Kommunalrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen. Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der LSB-Förderrichtlinie.
Startchance Bewegung
Startchance Bewegung unterstützt zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen. Sportvereine können damit Kooperationen mit Schulen aufbauen, die besonders viele benachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen. Das Programm ist Teil des Förderportfolios des Landessportbundes NRW. Die genauen Förderhöhen und Fristen stehen im jährlich veröffentlichten Förderportfolio. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des LSB NRW.
Starterpaket J-Team
Mit dem Starterpaket fördert die Sportjugend NRW die Gründung neuer J-Teams in Sportvereinen mit einer Projektförderung von 200 Euro. J-Teams sind Jugendgruppen, die im Verein eigene Ideen umsetzen und Mitbestimmung übernehmen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht und niedrigschwellig gestaltet. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes NRW. Die Abwicklung läuft über das Förderportal beziehungsweise die Sportjugend NRW.
Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Hamburg
Das Hamburger Stipendienprogramm unterstützt Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens und beim Lebensunterhalt während der Anerkennung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Hamburg. Beratung und Antragstellung laufen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bei der Diakonie Hamburg. Das Programm ergänzt den bundesweiten Anerkennungszuschuss und die Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Wie bei allen Anerkennungsförderungen gilt, dass zuerst der Antrag auf finanzielle Förderung und erst danach der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Technologietransferprogramm InnoBonus Saarland
Mit dem InnoBonus fördert das Saarland Technologietransferprojekte zwischen der saarlaendischen Wirtschaft und saarlaendischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Ein Forschungsauftrag muss für das antragstellende Unternehmen das Ziel verfolgen, eine konkrete Forschungs- und Entwicklungsleistung durch den Auftragnehmer am saarlaendischen Forschungsstandort erbringen zu lassen. Die Bekanntmachung stammt vom 9. Oktober 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Tierheimförderung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Unternehmensnachfolge 2022 (Brandenburg)
Zuschussprogramm der ILB zur Entwicklung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern, die damit Lotsen- und Beratungsangebote für Übergeber und Übernehmer finanzieren. Konkrete Fördersätze stehen in der Richtlinie.
Vereinsförderung Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bündelt unter der Vereinsförderung mehrere Zuschussmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine. Dazu gehören Bewegungsförderung, Vereinsmanagement, Leistungssport-Vereinsförderung, Athletenförderung und Trainerförderung. Ergänzend besteht das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung, das über die Sportstiftung Hessen abgewickelt wird. Antragstellung und Fristen laufen über die jeweiligen Geschäftsfelder des Landessportbundes.
Vereinsförderung Saar
Unter dem Dach Vereinsförderung Saar bündelt der Landessportverband für das Saarland seine Unterstützungsangebote für Sportvereine. Gefördert werden insbesondere Vereine, die sich in besonderem Maße für gesellschaftliche Querschnittsthemen einsetzen, etwa Demokratieförderung, Nachhaltigkeit, Inklusion und Schutz vor sexualisierter Gewalt. Ergänzend informiert der LSVS über die Stützpunktförderung des Bundesprogramms Integration durch Sport. Ein Kompetenzzentrum Ehrenamt unterstützt Vereine zusätzlich bei der Fördermittelgewinnung.
Vereinsförderung des Landessportbundes Hessen
Der Landessportbund Hessen buendelt seine Vereinsförderung in vier Bereichen: Bezuschussung von Personen wie Trainern und Vereinsmanagern, Investitionszuschüsse für Sportstätten und Infrastrukturvorhaben, Ehrungen und Auszeichnungen für Vereine und Einzelpersonen sowie Fachberatung. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Hessen. Für die einzelnen Bereiche stehen benannte Ansprechpersonen bereit, die zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen Auskunft geben. Die Kontaktaufnahme läuft über die Abteilung Vereinsmanagement.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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