Förderung als Zuschuss auf Ebene Kommune
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
268 Programme gefunden
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Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig
Die Stadt Leipzig fördert private Stecker-Solar-Geräte, auch Balkonkraftwerke genannt, mit einer Pauschale von 500 Euro je Gerät. Liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes, also Menschen mit geringem Einkommen.
Fassadengrün für Chemnitz
Chemnitz gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die dauerhafte Begrünung aufgehender Waende und Fassaden. Innerhalb der Vorzugsstandorte der Zone A beträgt der Zuschuss 75 Prozent der Herstellungskosten und höchstens 5.000 Euro, in Zone B 50 Prozent und höchstens 2.500 Euro. Liegt eine Fachplanung zugrunde, sind deren Kosten ebenfalls zu 50 Prozent förderfähig, höchstens jedoch bis 7 Prozent der Herstellungskosten. Je Liegenschaft ist maximal ein Antrag möglich; kommunale Gebietskörperschaften sind ausgeschlossen.
Förderbereich Mobilität im Klimaschutz-Förderprogramm der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus fördert im Bereich Mobilität (E-)Lastenräder mit 30 Prozent der Kosten, höchstens 1.000 Euro bei Elektro-Lastenrädern und höchstens 500 Euro bei muskelbetriebenen Lastenrädern. Lastenanhänger einschließlich Kinderanhänger werden mit 30 Prozent bis maximal 100 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Käufergemeinschaften und eingetragene Vereine in der Stadt Ahaus. Als Nachweis genügt eine Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags aus dem stationären Einzelhandel mit Zahlungsbeleg.
Förderfonds der Metropolregion Nordwest
Der Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten unterstützt innovative regionale Kooperationsprojekte mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Fonds wird jährlich mit mindestens 520.000 Euro gespeist, je zur Hälfte von Bremen und Niedersachsen. Aktueller Schwerpunkt ist die Energietransformation mit Wärmewende, Sektorkopplung, Wasserstoff und Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Förderungen sind ausgeschlossen, eine frühe Beratung durch die Geschäftsstelle wird empfohlen.
Fördermittel für Klimaschutz der Stadt Hemmingen, Lastenrad und Lastenpedelec
Die Stadt Hemmingen in der Region Hannover unterstützt private Klimaschutzmaßnahmen mit festen Pauschalen. Für ein Lastenrad oder Lastenpedelec gibt es 200 Euro. Daneben stehen 200 Euro für Photovoltaikanlagen, 50 Euro für Balkonkraftwerke, 200 Euro für Solarthermie und 100 Euro für eine Wallbox bereit. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen, das Antragsformular wird zusammen mit den Nachweisen per E-Mail an die Stadt geschickt.
Förderprogramm (E-)Lastenräder der Stadt Nettetal
Nettetal zahlt eine Kaufprämie von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten: höchstens 500 Euro bei Elektrolastenrädern, 300 Euro bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung, 100 Euro bei Lastenanhängern und 500 Euro bei Spezialrädern für mobilitätseingeschränkte Menschen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Nettetal. Der Kauf muss innerhalb von drei Monaten nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen und die Belege sind bei der Stadt einzureichen.
Förderprogramm Begrünung Bonn
Bonn fördert Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen mit anschließender Begrünung mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Für Begrünung und Retention sind die Mittel auf insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Grundstück begrenzt. Entsiegelungen ab vier Quadratmetern werden bei Eigenleistung mit 25 Euro je Quadratmeter gefördert, bei Ausführung durch eine Fachfirma mit 50 Euro je Quadratmeter. Straeucher und Baeume im Rahmen geforderter Entsiegelungen werden mit 50 Prozent der Kosten und höchstens 150 Euro je Gehoelz bezuschusst. Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur förderfähig, wenn sie mit Regenwasser aus Rückhaltesystemen bewaessert werden.
Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Münster
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme, für Dachbegrünungen an Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr um 80 Prozent, bei Retention ab 30 Litern je Quadratmeter um 90 Prozent.
Förderprogramm Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert über sein Kommunales Integrationszentrum ehrenamtliche Projekte in der präventiven Integrationsarbeit mit bis zu 2.500 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Ehrenamtsinitiativen, Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände, Kirchen und Moscheegemeinden sowie Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit und Sport- und Kulturvereine. Gefördert werden Demokratiebildung, Informationsvermittlung für Geflüchtete und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Im Mittelpunkt stehen neu zugewanderte Menschen einschließlich junger Geflüchteter.
Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck bezuschusst die Anschaffung marktgängiger Fahrzeuge mit jeweils 25 Prozent der Kosten: Lastenpedelecs bis 1.000 Euro, Lastenfahrräder ohne Motor bis 750 Euro, Fahrradanhänger für Lasten oder Kinder bis 250 Euro und Dreiräder für Erwachsene mit oder ohne Motorunterstützung bis 1.000 Euro. Bei Privatpersonen ist der Bruttopreis maßgeblich, bei gewerblichen Antragstellern der Nettokaufpreis. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2024.
Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig
Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.
Förderprogramm Kleinprojekte LEADER Bürgerregion am Sorpesee
Die LEADER-Region Bürgerregion am Sorpesee fördert Kleinprojekte in Arnsberg, Balve, Neuenrade und Sundern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projektvolumen darf höchstens 20.000 Euro brutto betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein oder einen deutlichen Gemeinschaftsnutzen haben, reine Vereinsinnenzwecke sind ausgeschlossen.
Förderprogramm KlimaPlus+ der Stadt Minden
Mit dem Programm KlimaPlus+ unterstützt die Stadt Minden private Haushalte bei Klimaschutzmaßnahmen, darunter klimafreundliche Mobilität, energetische Modernisierung, erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Die Stadt verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Die Förderperiode 2026 ist geöffnet, die Antragsformulare stehen auf der städtischen Seite bereit. Ein Antrag auf Mittelreservierung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze
Gefördert werden rechtliche und technische Beratungs- und Vorplanungsleistungen für gemeinschaftliche erneuerbare Wärmeversorgung in bestehenden Quartieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 25.000 Euro je Antrag bei gemeinsamer rechtlicher und technischer Beratung, beziehungsweise jeweils 12.500 Euro bei getrennter Beantragung.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Effizienzmaßnahmen
Die Stadt München bezuschusst Fenstertausch, Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizungstausch) und Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden. Ab 11. Dezember 2025 gilt eine Grundförderung von 5 Prozent, die sich durch Worst-First-Zuschlag (Effizienzklasse G oder H), Mehrfamilienhaus-Zuschlag (ab 3 Wohneinheiten) und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 20 Prozent erhöhen kann. Zusätzliche Bonusmaßnahmen sind möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Klimagerechte Gebäudestandards
Gefördert werden Sanierungen von Wohngebäuden, deren Treibhausgasemissionen über einen Lebenszyklus von 50 Jahren definierte Grenzwerte je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent, Zuschläge für Worst-First-Gebäude, Mehrfamilienhäuser und definierte Gebiete erhöhen den Satz um jeweils 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Mieterstrommodelle
Für gemeinschaftlich genutzte Solaranlagen im Rahmen von Mieterstrommodellen zahlt die Stadt München 200 Euro je Kilowatt installierter Leistung, begrenzt auf die tatsächlichen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Unternehmen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung
Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Sanierungsstandards
Gefördert wird die Sanierung eines ganzen Gebäudes auf den Standard Effizienzhaus 55 oder besser beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal. Die Grundförderung beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten und kann durch Worst-First-Zuschlag, Mehrfamilienhaus-Zuschlag und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 25 Prozent steigen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)
Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, maximal 50 Prozent der Kosten. Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Wohneinheit, Gebäudeeigentümer sowie sozial engagierte Initiativen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.
Förderprogramm Lastenrad der Gemeinde Leutenbach
Die Gemeinde Leutenbach fördert die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Mit einem Lastenrad lassen sich Einkäufe erledigen oder Kinder transportieren, was Klimaschutz und Gesundheit zugutekommt. Der Ablauf ist dreistufig: erst beantragen, dann kaufen, dann den Zuschuss erhalten. Antrag, Auszahlungsantrag und Förderrichtlinie stehen auf der Gemeindeseite bereit.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden (Aller)
Verden fördert seit dem 1. Januar 2021 unter dem Motto Klimaschutz durch Radverkehr die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektromotor sowie von Fahrradanhängern, neu oder gebraucht. Ein neues Lastenrad wird mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, ein gebrauchtes mit 35 Prozent, jeweils bis maximal 1.200 Euro. Förderfähig ist auch Zubehör wie Verdeck, Gepäckträger, Transportkiste, Motorisierung, Zusatzakku und Bremsen. Anträge sind wieder möglich.
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