Förderung als Zuschuss in Sachsen-Anhalt auf Ebene Land
Was du in Sachsen-Anhalt beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
72 Programme gefunden
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Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Aufzugsförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro je Wohnung, für den nachträglichen Einbau von Aufzügen. Das Programm richtet sich an kommunale Wohnungsgesellschaften und ist mit 3 Millionen Euro ausgestattet.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen nach Paragraf 20 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes. Antragsformulare bestehen getrennt für Gebietskörperschaften und sonstige Antragsteller wie Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Bevorzugt werden Vorhaben, die akute Gefahren abwenden, eine nachhaltige Nutzung ermöglichen oder Modellcharakter haben.
Digital Creativity Sachsen-Anhalt
Digital Creativity fördert Entwicklung und Produktion innovativer digitaler Anwendungen wie Games, Apps, Software, Visual Effects und Virtual-Reality-Lösungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 130.000 Euro je Projekt, davon bis 10.000 Euro Projektentwicklung, bis 120.000 Euro Produktion und bis 10.000 Euro Distribution; die Mindestförderung liegt bei 25.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre, die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über Projektskizzen. Klassische Unternehmenswebsites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand, verlangt wird ein Innovationsgehalt in Inhalt, Design, Produktionstechnik oder kreativer Umsetzung.
Digital Innovation Sachsen-Anhalt
Digital Innovation fördert Digitalisierungsvorhaben von KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 3.000 und maximal 70.000 Euro Zuschuss bei höchstens 200.000 Euro Gesamtkosten. Gefördert werden die Digitalisierung interner Prozesse und Dienstleistungen, nach außen gerichtete digitale Ablaeufe, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie der Aufbau von IT-Sicherheit. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate, Beraterhonorare sind auf 6.000 Euro gedeckelt. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder blosses Onlinemarketing sind nicht eigenständig förderfähig; verlangt wird eine nachweisbare betriebliche Transformation mit aktuellen Technologien. Die Vergabe erfolgt in Runden mit Punktbewertung.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen an Sportstätten, etwa Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen zwischen 50.000 Euro und unter 1 Million Euro liegen. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa vier bis sechs Wochen.
Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes für Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse als juristische Person des öffentlichen Rechts. Feuerwehrvereine sind nicht antragsberechtigt.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte sowie für Innovationsberatungsleistungen für KMU. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Einrichtungen zur Wissensverbreitung. Für den Baustein Forschung und Entwicklung stehen rund 100 Millionen Euro aus dem EFRE bereit.
Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN
Zuschuss von bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro, für die erstmalige Errichtung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten. Antragsberechtigt sind unter anderem Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen und Museen. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig.
GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Institutionelle Förderung politischer Stiftungen und kommunalpolitischer Vereinigungen in Sachsen-Anhalt
Neben der Projektförderung vergibt die Landeszentrale Sachsen-Anhalt institutionelle Förderung. Empfänger sind politische Stiftungen im Land sowie kommunalpolitische Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Damit finanziert das Land die dauerhafte Arbeit dieser Einrichtungen mit, nicht nur einzelne Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung.
Nicht-produktiver investiver Naturschutz Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 7506)
Zuschuss von 90 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, etwa Hecken, Feldgehoelze, Feuchtbiotope, Uferbepflanzungen und Artenschutzmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln der GAK. Eine Antragstellung ist ganzjährig und ohne Fristbindung möglich.
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 100.000 Euro über fuenf Jahre für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die sich erstmals in der Landwirtschaft niederlassen. Ziel ist die Stärkung ländlicher Räume und die Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort. Der Antrag ist innerhalb von 24 Monaten nach der Erstniederlassung zu stellen.
Pauschalförderung für Sportvereine Sachsen-Anhalt
Jährliche Pauschalförderung für Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind. Förderfähig sind Ausgaben für Trainerinnen und Trainer, Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter, Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Sachausgaben, Sportgeraete, Trainings- und Wettkampfbetrieb und Fahrtkosten. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem der Mitgliederzahl.
Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für Maßnahmen ausserhalb des regulaeren Trainings- und Wettkampfbetriebs. Gefördert werden Jugendsportinitiativen, Breiten- und Leistungssportprojekte, Frauensportprojekte und Inklusionsvorhaben für Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund. Eine Förderung erfolgt erst ab einem Zuschuss von mehr als 1.000 Euro je Projekt.
Projektförderung politische Bildung in Sachsen-Anhalt
Die Landeszentrale Sachsen-Anhalt fördert Formate der politischen Bildungsarbeit wie Seminare, Workshops, Vorträge und Ausstellungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung sowie Einrichtungen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn und auf den offiziellen Vordrucken per Post eingereicht werden. Für die Antragstellung und die Verwendungsnachweisprüfung gibt es feste Ansprechpartner in der Landeszentrale.
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