Förderung als Zuschuss in Saarland
Was du in Saarland beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.274 Programme gefunden
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Strukturförderung der Initiative Musik
Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.
Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF
Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.
Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlungen sind nicht fällig. Erwartet werden gute Studienleistungen, bürgerschaftliches Engagement und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu kommt ein Seminar- und Netzwerkprogramm des Instituts für Begabtenförderung.
Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für junge Menschen aus Familien mit kleinem Einkommen, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen. Sie soll typische Startkosten wie Laptop, Lernmaterial und Umzug abdecken. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und mindert andere Sozialleistungen nicht. Beantragt wird über BAföG Digital mit BundID-Konto.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von pauschal 1.000 Euro für Studienanfaengerinnen und Studienanfaenger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Sie deckt typische Startkosten wie IT-Ausstattung, Lernmaterial, Mietkaution oder Umzug. Sie wird unabhängig vom BAföG gezahlt und weder auf Einkommen noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über BAföG Digital und ist nur bis zum Ende des Monats möglich, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt.
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und aelteste der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und fördert ohne politische oder konfessionelle Bindung. Neben der finanziellen Unterstützung für Studierende und Promovierende gehoert eine ideelle Förderung mit Akademien, Sommerschulen, Mentoring und Auslandsstipendien dazu. Die Buechergeldpauschale erhalten alle Geförderten, das Grundstipendium ist einkommensabhängig und orientiert sich an den BAföG-Regeln. Der Zugang läuft über Vorschlag der Schule oder Hochschule sowie über Selbstbewerbung nach Testverfahren.
Studienstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung fördert Studierende in Deutschland mit bis zu 992 Euro monatlich, dazu kommen Familienzuschlaege und Zuschüsse zur Krankenversicherung. Eine Mitgliedschaft in der FDP ist ausdrücklich nicht erforderlich. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, Weltoffenheit sowie gesellschaftliches oder liberales Engagement. Eine Doppelförderung für denselben Zweck durch eine andere öffentliche Institution ist ausgeschlossen.
Studienstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Die den Grünen nahestehende Heinrich-Boell-Stiftung fördert Studierende aller Faecher an Hochschulen im In- und Ausland. Es gibt 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat plus einen einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung. Die Stiftung fördert gezielt Erstakademikerinnen, Frauen in MINT-Faechern, Studierende mit Migrationsgeschichte und Studierende von Fachhochschulen. Zurückgezahlt werden muss nichts.
Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Das Studienwerk der Linke-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale monatlich sowie einem bedürftigkeitsabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Versicherungszuschlaege, zurückgezahlt werden muss nichts. Grundlage sind die Werte Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Abbau sozialer, geschlechtsbezogener und ethnischer Benachteiligung. Bei vergleichbarer Eignung werden Frauen, wirtschaftlich benachteiligte Personen und Menschen mit Behinderung bevorzugt.
Städtebauförderung: Lebendige Zentren
Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt
Programmteil der Städtebauförderung für Quartiere, die nach Paragraf 171e BauGB aufgrund der Zusammensetzung der Bewohnerschaft und der wirtschaftlichen Lage erheblich benachteiligt sind. Gefördert werden Wohnumfeld und Wohnqualität, soziale Infrastruktur wie Kitas, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildung, lokale Ökonomie, Gesundheits-, Sport- und Kulturangebote sowie Quartiersmanagement als Anlaufstelle im Viertel. Nachfolger des Programms Soziale Stadt seit 2020. Für 2026 stellt der Bund 250 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
Tagespflege und Nachtpflege (teilstationaere Pflege)
Pflegebedürftige können tagsueber oder nachts in einer teilstationaeren Einrichtung betreut werden, einschließlich Fahrdienst von und zur Wohnung. Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Der Betrag wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet, es gibt ihn also zusätzlich. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung sind selbst zu tragen.
Tagespflege und Nachtpflege (teilstationaere Pflege, Paragraf 41 SGB XI)
Bei Tages- oder Nachtpflege werden Pflegebedürftige stundenweise in einer Einrichtung betreut, einschließlich Fahrt hin und zurück. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1357 Euro bei Pflegegrad 3, 1685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2085 Euro bei Pflegegrad 5. Der Betrag wird zusätzlich gezahlt und nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Antrag bei der Pflegekasse.
Talentfilmförderung des Kuratoriums junger deutscher Film
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die gesamte Talentfilmförderung des Bundes beim Kuratorium junger deutscher Film, ausgestattet mit über neun Millionen Euro. Gefördert werden alle Genres in drei Projektstufen: Stoffentwicklung bis 25.000 Euro, Projektentwicklung bis 50.000 Euro, Produktion Kinofilm bis 500.000 Euro und Produktion Kurzfilm bis 40.000 Euro. Untertitelungs-, Verleih- und Vertriebsförderung gibt es nur als Annexförderung zu bereits geförderten Projekten.
Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse
Die Pflegekasse stellt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Lagerungshilfen oder Rollstuhlrampen bereit, wenn sie die Pflege erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Vorrangig werden die Geraete leihweise überlassen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent der Kosten zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Wer die Belastungsgrenze der Krankenversicherung erreicht hat, kann von der Zuzahlung befreit werden.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose)
Arbeitgeber erhalten für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen einen mehrjährigen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Förderung läuft bis zu fuenf Jahre, beginnt in den ersten beiden Jahren mit einem hohen Anteil des Arbeitsentgelts und sinkt danach schrittweise. Begleitend ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie die Förderung von Weiterbildung und Praktika vorgesehen. Gefördert werden Menschen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen bezogen und nicht oder nur kurz gearbeitet haben.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)
Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)
Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)
Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.