Antragio

Förderung als Zuschuss in Schleswig-Holstein

Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.284 Programme gefunden

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BundZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)

Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, je nach Bundesland überörtlicher Sozialhilfeträger, Landschaftsverband, Bezirk oder Landkreis
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Menschen einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist. Der Zuschuss gleicht eine anfaengliche Minderleistung aus, etwa in der Einarbeitungszeit. Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und werden im Einzelfall festgelegt. Die Bewilligung muss vor Beginn der Beschäftigung erfolgen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren

Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung

Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen gestaffelten Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig und pauschal um 10.000 Euro. Mit diesem Familienzuschlag gibt es bis 60.000 Euro Einkommen noch 10 Prozent. Der Bonus wurde zum 21. Juli 2026 neu gestaffelt und ersetzt die früheren technologiespezifischen Boni.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Einmalige Bedarfe für die Wohnungserstausstattung in der Sozialhilfe

Nach Paragraf 31 SGB XII werden Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten, Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt und die Anschaffung und Reparatur orthopaedischer Schuhe und therapeutischer Geraete gesondert erbracht. Anspruch haben Personen, die diese Bedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können. Die Leistung kann auch gewährt werden, wenn keine laufenden Regelsaetze bezogen werden, sofern grundsaetzlich ein Sozialhilfeanspruch besteht. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune
BundZuschuss

Einmalige Bedarfe und Erstausstattung (Paragraph 31 SGB XII)

Gesonderte Leistungen außerhalb des Regelbedarfs für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt und für Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, Reparatur therapeutischer Geräte und deren Miete. Der Antrag muss vor der Anschaffung beim Sozialamt gestellt werden. Die Leistung kann auch gezahlt werden, wenn sonst keine laufende Sozialhilfe bezogen wird, sofern der Bedarf nicht selbst gedeckt werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II

Bestimmte Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II zusätzlich als einmalige Leistung erbracht: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie diesen Bedarf nicht selbst decken können. Die Höhe fällt regional unterschiedlich aus und wird beim Jobcenter beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein zusätzlicher Zuschuss für Menschen, die aus dem Grundsicherungsgeld heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es wird für längstens 24 Monate gezahlt und bemisst sich nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem maßgebenden Regelbedarf. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Beantragt wird das Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter, möglichst vor Beginn der Tätigkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es soll die Huerde beim Übergang aus dem Leistungsbezug in Arbeit senken und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Es wird auch weitergezahlt, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit entfällt. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters für Menschen im Grundsicherungsbezug, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Höhe legt die Integrationsfachkraft im Einzelfall fest, berücksichtigt werden dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der Bedarfsgemeinschaft und der massgebende Regelbedarf. Gefördert wird höchstens 24 Monate. Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)

Bürgergeldbeziehende können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und bemisst sich unter anderem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem massgebenden Regelbedarf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

276 Euro bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Sie richtet sich an junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, die die Vollzeitschulpflicht erfuellt und noch keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit fördert die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen, viele Betriebe stocken auf. Rechtsgrundlage ist Paragraf 54a SGB III.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ, Paragraf 54a SGB III)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von mindestens 4 und höchstens 12 Monaten, das junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung von maximal 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, darüber hinaus können Fahrtkosten übernommen werden. Die zuständige Kammer stellt ein Zertifikat aus, das teilweise auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
SonstigeZuschuss

ElitePlus-Förderung zur Olympia-Vorbereitung

Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll können in der direkten Olympia-Vorbereitung für bis zu 18 Monate zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten. Damit soll der Wegfall eines Erwerbseinkommens in der intensiven Vorbereitungsphase ausgeglichen werden. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall der Gutachterausschuss der Sporthilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von PwC Deutschland

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