Förderung als Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern
Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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KfW 442 Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)
Das Programm förderte die Kombination aus Elektroauto, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation am selbst bewohnten Wohngebäude. Es ist beendet, die KfW schreibt ausdrücklich, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Grund war die Haushaltskonsolidierung und die Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024, wodurch Förderprogramme des Bundesverkehrsministeriums nicht im geplanten Umfang fortgeführt werden konnten. Das Budget war bereits am ersten Antragstag im September 2023 vollständig ausgeschöpft. Wer damals eine Zusage erhalten hat, behaelt seinen reservierten Zuschuss. Konkrete Förderbeträge nennt die KfW auf der Programmseite nicht mehr.
KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.
KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Investitionszuschuss des Bundes für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, etwa für barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge und schwellenlose Zugaenge. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich, da die Bundesmittel wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet und bereits zugesagte Zuschüsse bleiben reserviert. Sofern der Bund im Jahr 2027 erneut Haushaltsmittel bereitstellt, kann die Antragstellung wieder aufgenommen werden. Als Alternative steht weiterhin der Förderkredit KfW 159 zur Verfuegung.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
Kirchensanierung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden sowie teilweise Rekonstruktion oder Neugestaltung von Kirchen und unmittelbar kirchlich genutzten Gebäuden. Das Programm ist ausgeschöpft, es können derzeit keine weiteren Anträge gestellt werden.
Kleinere Städte und Gemeinden
Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.
Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.
Kommunalinvestitionsförderung Schulen M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sanierung, Umbau, Erweiterung und ausnahmsweise Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich Sporthallen, Außenanlagen, Mensen und Werkstätten. Antragsberechtigt waren finanzschwache Kommunen. Das Programm ist ausgeschöpft.
KsNI - Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
KsNI förderte die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben sowie die zugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Das Programm ist ausgelaufen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 stehen laut BALM keine Mittel für einen neuen Förderaufruf mehr zur Verfuegung, bewilligte Vorhaben werden nur noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert. Es gab lediglich zwei Förderaufrufe, vom 16.08. bis 27.09.2021 sowie vom 29.06. bis 24.08.2022 samt Sonderaufruf. Wer heute Ladeinfrastruktur für E-Lkw plant, nutzt stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV, für die Fahrzeuge selbst gibt es seither keine Bundesförderung mehr, sondern nur noch die steuerlichen Instrumente.
KsNI Förderung klimaschonender Nutzfahrzeuge (ausgelaufen)
Die Richtlinie förderte die Anschaffung batterieelektrischer, plug-in-hybrider und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge sowie die zugehoerige Lade- und Tankinfrastruktur. Sie ist beendet: Das Programm endete zum 31. Dezember 2024, Förderaufrufe gab es 2021 und 2022, danach wurde die Annahmephase geschlossen. Insgesamt wurden rund eine Milliarde Euro bewilligt, über 1.000 Unternehmen profitierten, gefördert wurden etwa 8.500 klimafreundliche Lkw und rund 3.000 Ladesäulen. Eine abschließende Evaluation wurde am 14. April 2025 veröffentlicht. Für Flottenbetreiber gibt es aktuell keine vergleichbare Bundesförderung; regional bestehen Landesprogramme.
KulturPass für 18-Jährige
Der KulturPass gab 18-Jährigen ein persönliches Budget für Buecher, Konzerte, Kino, Theater und Museen, das über eine App eingeloest wurde. Das Programm lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 und wurde zum Jahresende 2025 eingestellt. Letzter Reservierungstag war der 30. November 2025, die Abrechnung der Anbieter endete am 15. Dezember 2025. Rund 500000 Jugendliche und 15000 Anbieter haben teilgenommen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Kulturfonds Energie des Bundes
Haertefallhilfe für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise, finanziert aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie mit bis zu einer Milliarde Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 standen die Mittel ab 2024 nicht mehr zur Verfuegung. Der Fonds lief zum Jahresende 2024 aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge wurden noch vorläufig beschieden und ausgezahlt, Rückforderungen in Einzelfaellen sind nicht ausgeschlossen. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht.
Ladeinfrastruktur vor Ort
Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.
Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)
Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen
Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
NEUSTART AMATEURMUSIK
Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.
NEUSTART KULTUR – Rettungs- und Zukunftsprogramm für Kultur und Medien
Das Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Kultur und Medien ist beendet. NEUSTART KULTUR förderte ab 2020 pandemiebedingte Investitionen und Projekte in allen Kultursparten. Allein die Teilprogramme der Initiative Musik unterstützten 2.804 Projekte von Musikclubs, Veranstaltern und Festivals mit knapp 219,5 Mio. Euro. Das Programm endete am 30. September 2024, Antrags- und Projektphasen sind abgeschlossen. Es gibt keinen direkten Nachfolger; laufende Angebote sind die regulaeren Programme der Fonds sowie das Bundesschallschutzprogramm und LIVE 500 der Initiative Musik.
Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur
Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.
National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)
Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.
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