Förderung als Zuschuss in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.
InAWi – Klimamoorschutz: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden
Zuschüsse zur Vorbereitung der Moorwiedervernässung: Informations- und Qualifizierungsangebote bis 250.000 Euro, Moorbodenschutzkonzepte bis 200.000 Euro sowie Personalstellen für Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager. Förderquote bis 90 Prozent, im vierten Schwerpunkt bis 80 Prozent, Mindestfördersumme 10.000 Euro je Vorhaben.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
Industriestrompreis
Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für stromkostenintensive Unternehmen. Die Billigkeitsleistung errechnet sich aus dem anrechenbaren Stromverbrauch multipliziert mit einem jahresspezifischen Differenzpreis, für 2026 sind das 3,744 Cent pro Kilowattstunde bei 50 Prozent anrechenbarem Verbrauch. Ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent ist zusätzlich möglich.
Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien und läuft von 2020 bis 2030 mit einem geschaetzten Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Finanziert wird er aus der Versteigerung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel. Gefördert werden energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicher, emissionsfreie Mobilität, Gebäude, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Neben klassischen Aufrufen für Vorschlaege gibt es Auktionen mit wettbewerblichem Gebotsverfahren, bislang wurden rund 15 Milliarden Euro an etwa 260 Projekte vergeben.
Innovationsgutschein BW
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die wissenschaftliche Vorarbeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen extern einkaufen. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Pro Kalenderjahr ist nur ein Gutschein möglich, und das Vorhaben darf vor dem Bewilligungsbescheid nicht begonnen werden. Anträge laufen über das Förderportal der L-Bank, nach der Formalprüfung entscheidet ein Innovationsgremium.
Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-ups
Variante des Innovationsgutscheins für mittelständische Unternehmen, die bei einem Innovationsvorhaben mit einem Start-up kooperieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro. Für diese Variante gelten erweiterte Größengrenzen von bis zu 250 Beschäftigten und 50 Mio. Euro Vorjahresumsatz. Antragstellung über das Förderportal der L-Bank vor Vorhabensbeginn.
Innovationsgutschein Start-up BW
Variante des Innovationsgutscheins für Start-ups, die höchstens fuenf Jahre nach Gründung sind. Auch die Vorgründungsphase ist förderfähig, was das Programm für Gründungsteams vor der Anmeldung interessant macht. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, und deckt wissenschaftliche Tätigkeiten sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen externer Einrichtungen. Der Antrag läuft über das Förderportal der L-Bank, das Vorhaben darf vorher nicht begonnen werden.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es gibt vier Varianten: Innovationsgutschein BW bis 7.500 Euro für wissenschaftliche Vorarbeiten, Innovationsgutschein Start-up BW bis 20.000 Euro für junge Unternehmen, Innovationsgutschein Hightech BW bis 20.000 Euro für etablierte KMU und Mittelstand trifft Start-ups bis 20.000 Euro für den Zukauf von Start-up-Leistungen.
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg. Gefördert werden wissenschaftliche Vorarbeiten wie Recherchen, Machbarkeitsstudien und Materialuntersuchungen sowie umsetzungsorientierte Entwicklungstätigkeiten bis zum Prototyp. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 Euro beim Innovationsgutschein BW und 20.000 Euro bei den Gutscheinen Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups.
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Gefördert werden innovative Projekte und Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen und Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Dazu zählen neue Typschiffe, innovative Komponenten und Systeme sowie neue Verfahren in Planung, Entwurf und Fertigung. Die Fördersaetze reichen von maximal 15 Prozent bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro je Projekt.
Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ersetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ausgefallene Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 165 SGB III und wird einmalig und rückwirkend in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt, einschließlich Bestandteilen wie Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld. Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit. Insolvenzgeld ist steuerfrei und wird online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ersetzt offene Arbeitsentgeltansprueche der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor einem Insolvenzereignis. Als Insolvenzereignis gelten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Insolvenzantrag. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Auch bei einem auslaendischen Insolvenzereignis besteht Anspruch, wenn im Inland beschäftigt wurde.
Integrationskurs des BAMF
Der Integrationskurs verbindet einen Sprachkurs von in der Regel 600 Unterrichtsstunden mit einem Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland. Es gibt Sonderformen für Alphabetisierung, Intensivkurse und Kurse für Menschen mit Behinderungen. Teilnehmende zahlen in der Regel einen Kostenbeitrag, können davon aber auf Antrag befreit werden und einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wer den Kurs erfolgreich abschließt, bekommt die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrags erstattet. Anträge laufen über das Bundesportal oder das BAMF.
Integrationskurs für Asylbewerbende und Geduldete
Asylbewerbende mit Aufenthaltsgestattung, Geduldete nach Paragraf 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 oder Paragraf 25 Abs. 5 AufenthG können zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Die Teilnahme ist für diese Gruppen kostenlos. Die Zulassung nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kursplätze und Haushaltsmittel; nach Paragraf 5 Abs. 4 Satz 2 IntV sind Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie Deutsche und Unionsbürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse vorrangig zu berücksichtigen. Asylbewerbende können zusätzlich zur Teilnahme verpflichtet werden.
Integrationskurs für Zweitschriftlernende
Der Zweitschriftlernerkurs richtet sich an Menschen, die Lesen und Schreiben in einem nicht lateinischen Schriftsystem gelernt haben. Zunächst wird das lateinische Alphabet vermittelt, danach folgen bis zu 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Der Kurs umfasst insgesamt bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten und endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt wie beim allgemeinen Integrationskurs über das BAMF.
Intensivkurs im Integrationskurs
Der Intensivkurs ist die verkürzte Variante des Integrationskurses für Menschen mit guten Lernvoraussetzungen. Er umfasst insgesamt 500 Unterrichtseinheiten, davon 400 Unterrichtseinheiten Sprachunterricht bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Ziel ist es, möglichst schnell den Alltag in Deutschland selbstständig gestalten zu können. Die Finanzierung erfolgt über das BAMF, es gilt der reguläre Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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