Förderung als Zuschuss in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.317 Programme gefunden
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Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen zu Hause, auch mit Pflegegrad 1, erhalten monatlich bis zu 131 Euro zweckgebunden für Entlastungsangebote. Damit lassen sich Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen ambulanter Dienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen bezahlen. Die Auszahlung erfolgt als Kostenerstattung gegen Belege, ein vorheriger Antrag ist nicht noetig. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Erasmus Plus (2021 bis 2027)
Erasmus Plus ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Gefördert werden Hochschulbildung, schulische Bildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um, je nach Bildungsbereich.
Erasmus Plus Berufsbildung
Erasmus Plus fördert in der Berufsbildung Auslandspraktika von Auszubildenden und Berufsschuelerinnen sowie die Weiterbildung von Ausbildungspersonal durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften gefördert, dazu kommen Zentren der beruflichen Exzellenz und Allianzen für Innovation. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, nicht Einzelpersonen. Der Zugang läuft entweder über eine Akkreditierung mit dauerhafter Programmmitgliedschaft oder über Kurzzeitprojekte mit maximal drei Anträgen in fuenf Jahren.
Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)
Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.
Erasmus Plus Erwachsenenbildung
Im Bereich Erwachsenenbildung fördert Erasmus Plus Auslandsaufenthalte von Lernenden, besonders von benachteiligten Lernenden, sowie Weiterbildungen des Personals durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften für neue oder kleine Einrichtungen und Kooperationspartnerschaften mit höherem Budget gefördert. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulen, Bildungswerke und Vereine, nicht Einzelpersonen. Der Zugang erfolgt über Akkreditierung oder Kurzzeitprojekte.
Erasmus Plus Gesamtprogramm 2021 bis 2027
Erasmus Plus ist das EU-Bildungsprogramm für die Jahre 2021 bis 2027 mit einem Gesamtbudget von rund 26 Milliarden Euro. Es umfasst sechs Bereiche: Hochschulbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Die Förderung gliedert sich in Leitaktion 1 für die Mobilität von Einzelpersonen, Leitaktion 2 für Kooperationsprojekte und Leitaktion 3 für die Unterstützung politischer Reformen, die von der Europäischen Kommission direkt verwaltet wird. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um.
Erasmus Plus Hochschulbildung (Nationale Agentur beim DAAD)
Die NA DAAD setzt Erasmus Plus im Hochschulbereich um. Gefördert werden Studien- und Praktikumsaufenthalte von Studierenden und Absolventen, Mobilität des Hochschulpersonals, Kooperationspartnerschaften sowie die Initiative Europäische Hochschulen. Für Studierende mit erschwertem Zugang zu Auslandsmobilität gibt es einen Zusatzbetrag von 250 Euro.
Erasmus Plus Jugend
Der Jugendbereich von Erasmus Plus fördert non-formales und informelles Lernen ausserhalb von Schule und Hochschule. Dazu gehoeren bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, die Fachkräftemobilität für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU Inklusion. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Anträge stellen Jugendorganisationen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen. Programmprioritäten sind Inklusion und Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.
Erasmus Plus Leitaktion 1 Hochschulbildung (Auslandsstudium und Auslandspraktikum)
Die Leitaktion 1 von Erasmus Plus fördert Auslandsstudien und Auslandspraktika von Studierenden sowie Aufenthalte von Hochschulpersonal. In der Programmgeneration 2021 bis 2027 wurde die Mindestdauer für Studienaufenthalte von drei auf zwei Monate verkuerzt, kurze Formate wie Blended Intensive Programmes sind möglich. Studierende mit geringeren Chancen erhalten einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro, dazu zählen Studierende aus nichtakademischen Familien, Studierende mit Kind sowie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Bewerbung läuft über das International Office der eigenen Hochschule.
Erasmus Plus Leitaktion 2 Kooperationspartnerschaften Hochschulbildung
Die Leitaktion 2 von Erasmus Plus fördert den Aufbau und die Umsetzung gemeinsamer strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Partnern aus dem nicht akademischen Bereich wie Unternehmen, Schulen oder Jugendverbänden. Neu in der Programmgeneration 2021 bis 2027 sind die Erasmus Mundus Design Measures, mit denen internationale gemeinsame Masterstudiengaenge vorbereitet werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, nicht Einzelpersonen. Die Nationale Agentur im DAAD beraet zu Antragstellung und Förderbedingungen.
Erasmus Plus Schulbildung
Erasmus Plus fördert im Schulbereich Schueleraustausche und Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken, Lehrkräftefortbildungen im Ausland und Schulbegegnungen mit Partnerschulen. Es gibt drei Zugangswege: die Akkreditierung mit Dauerförderung bis 2027, Kurzzeitprojekte zum Kennenlernen des Programms und eTwinning als digitalen Austausch über eine sichere Onlineplattform. Über die Leitaktion 2 werden Kooperationspartnerschaften, kleinere Partnerschaften und europäische Partnerschaften für Schulentwicklung gefördert. Antragsberechtigt sind Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen.
Erasmus Plus Sport
Erasmus Plus Sport stärkt Kapazität und Professionalität von Organisationen im Breitensport. Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Verbesserung des Managements, zum Wissenstransfer und zur Vermittlung europäischer Werte durch den Sport. Seit 2023 ist zusätzlich eine individuelle Lernmobilität im Breitensport möglich, mit der haupt- und ehrenamtliches Personal Kompetenzen im europäischen Ausland erwerben kann. Antragsberechtigt sind Organisationen des Breitensports, in Deutschland ist JUGEND für Europa die zuständige Nationale Agentur.
Erasmus für Jungunternehmer (Erasmus for Young Entrepreneurs)
Erasmus für Jungunternehmer vermittelt angehende und junge Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Arbeitsaufenthalt zu einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen teilnehmenden Land. Der neue Unternehmer erwirbt dabei die Fähigkeiten zum Führen eines kleinen Unternehmens. Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an, die Aufenthaltskosten werden bezuschusst.
Erasmus+ Hochschulbildung über die Nationale Agentur beim DAAD
Die Nationale Agentur beim DAAD ist in Deutschland zentrale Anlaufstelle für Erasmus+ im Hochschulbereich und betreut das Programm seit 1987. Sie bewilligt Mobilitätsprojekte für Studierende, Graduierte, Lehrende und Hochschulpersonal sowie Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen. Studierende bewerben sich nicht bei der Agentur, sondern beim International Office ihrer Hochschule. Unternehmen können als Praktikumsgeber eingebunden werden.
Erasmus+ Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 1 von Erasmus+ finanziert Auslandsaufenthalte zum Lernen, Studieren, Lehren und Arbeiten in Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Sport. Einzelpersonen bewerben sich in der Regel nicht direkt bei der EU, sondern über ihre Einrichtung, die eine Erasmus-Akkreditierung oder ein bewilligtes Mobilitätsprojekt hat. Das Programm ist für 2021 bis 2027 mit rund 26,2 Milliarden Euro ausgestattet. Schwerpunkte sind soziale Inklusion, grüner und digitaler Wandel sowie die Beteiligung junger Menschen.
Erasmus+ Leitaktion 2 Kooperationspartnerschaften
Leitaktion 2 von Erasmus+ fördert die Zusammenarbeit von Organisationen in Bildung, Jugend und Sport über Landesgrenzen hinweg. Neben großen Kooperationspartnerschaften gibt es kleinere Partnerschaften mit vereinfachten Regeln, die den Einstieg für kleine Träger erleichtern sollen. Gefördert werden gemeinsame Entwicklungsarbeit, Austausch bewaehrter Verfahren, Lehrmaterialien und Netzwerke. Antragsberechtigt sind Einrichtungen aus Programmländern, die Anträge gehen an die nationale Agentur oder bei zentralen Aktionen an die EACEA.
Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk ist das juedische Begabtenförderungswerk in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Es fördert juedische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Akademien, Kollegs und Mentoring. Ein Schwerpunkt liegt auf juedischer Bildung, Erinnerungskultur und interreligioesem Dialog. Bewerbungen laufen direkt bei ELES in Berlin.
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz (E+E)
Das E+E-Programm fördert Vorhaben, die neue Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Förderschwerpunkte sind Artenvielfalt und gefaehrdete Arten, Biotopschutz und Biotopvernetzung, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, ökologische Stadterneuerung, gesellschaftliche Akzeptanz für Naturschutz sowie Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind regionale Träger, Kommunen und Naturschutzorganisationen, die wissenschaftliche Begleitung übernehmen in der Regel Hochschulen. Kontakt und Vorabstimmung laufen über die Förderkoordination des BfN.
Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK
Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt wird zusätzlich zum Regelbedarf gesondert erbracht und deckt Umstandskleidung, Babykleidung, Kinderwagen, Bett und Wickelkommode. Auch die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gehoert dazu. Die Leistung kann als Geld- oder Sachleistung erbracht werden, auch in Form von Pauschalbeträgen, die die Kommunen selbst festlegen. Der Antrag sollte möglichst vor der Anschaffung gestellt werden.
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